01.10.2015 10:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Statistisches Bundesamt
4,7 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2014
Kurzfassung: 4,7 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2014Im Jahr 2014 erledigten die Staats- und Amtsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund 4,7 Millionen Ermittlungsverfahren. Das ...
[Statistisches Bundesamt - 01.10.2015] 4,7 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2014
Im Jahr 2014 erledigten die Staats- und Amtsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund 4,7 Millionen Ermittlungsverfahren. Das waren 3,5 % mehr als im Jahr 2013 (rund 4,5 Millionen).
Trotz des Anstiegs war die Struktur der Erledigungsarten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren 2014 ähnlich wie in den Vorjahren: Die häufigste staatsanwaltschaftliche Entscheidung war nicht die Anklage oder der Strafbefehl, sondern die Verfahrenseinstellung (rund 58 %).
2014 endeten rund 21 % aller Verfahren mit einer öffentlichen Klage im weiteren Sinne: 10 % der Ermittlungsverfahren führten zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes gerichtliches Verfahren. In 11 % der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder - seltener - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.
Eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen gab es in rund 4 % aller erledigten Ermittlungsverfahren. Darunter entfiel der größte Teil auf die Zahlung eines Geldbetrages an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse. Die zweithäufigste Auflage war der Täter-Opfer-Ausgleich. Bei weiteren rund 25 % erfolgte die Einstellung ohne Auflagen, zum Beispiel wegen der Geringfügigkeit der Straftat. In rund 28% der Ermittlungsverfahren gab es eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Schuldunfähigkeit der Beschuldigten.
Die übrigen rund 21 % aller Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt: Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.
Ausführliche Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2014. Methodische Hintergründe bietet der Aufsatz "Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung" in Wirtschaft und Statistik 3/2015.
Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Baumann
Telefon: +49 611 75 4114
Im Jahr 2014 erledigten die Staats- und Amtsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund 4,7 Millionen Ermittlungsverfahren. Das waren 3,5 % mehr als im Jahr 2013 (rund 4,5 Millionen).
Trotz des Anstiegs war die Struktur der Erledigungsarten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren 2014 ähnlich wie in den Vorjahren: Die häufigste staatsanwaltschaftliche Entscheidung war nicht die Anklage oder der Strafbefehl, sondern die Verfahrenseinstellung (rund 58 %).
2014 endeten rund 21 % aller Verfahren mit einer öffentlichen Klage im weiteren Sinne: 10 % der Ermittlungsverfahren führten zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes gerichtliches Verfahren. In 11 % der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder - seltener - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.
Eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen gab es in rund 4 % aller erledigten Ermittlungsverfahren. Darunter entfiel der größte Teil auf die Zahlung eines Geldbetrages an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse. Die zweithäufigste Auflage war der Täter-Opfer-Ausgleich. Bei weiteren rund 25 % erfolgte die Einstellung ohne Auflagen, zum Beispiel wegen der Geringfügigkeit der Straftat. In rund 28% der Ermittlungsverfahren gab es eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Schuldunfähigkeit der Beschuldigten.
Die übrigen rund 21 % aller Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt: Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.
Ausführliche Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2014. Methodische Hintergründe bietet der Aufsatz "Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung" in Wirtschaft und Statistik 3/2015.
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