01.10.2015 17:18 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Sport & Freizeit von Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Stuttgarter Anwalt Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker
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Nach dem Spielabbruch der DFB-Pokalbegegnung wegen eines Feuerzeugwurfs verhängte das DFB-Sportgericht gegen Osnabrück einen teilweisen Ausschluss der Zuschauer bei den Heimspielen gegen den VfB Stuttgart II und Rot-Weiß Erfurt. Ob und inwieweit der identifizierte Störer auch für Vertragsstrafen des DFB haftet, ist umstritten. Im nächsten Schritt wird der Verein den Täter in Regress nehmen", prognostiziert Rechtsanwalt Marius Breucker.
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Autor der Pressemeldung "Regresspflicht des Störers gegenüber dem Verein" ist Rechtsanwälte Wüterich Breucker, vertreten durch Dr. Marius Breucker.