07.10.2015 09:25 Uhr in Gesellschaft & Familie von Statistisches Bundesamt
Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2014 auf über 100 Milliarden Euro gestiegen
Kurzfassung: Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2014 auf über 100 Milliarden Euro gestiegenIm Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Millia ...
[Statistisches Bundesamt - 07.10.2015] Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2014 auf über 100 Milliarden Euro gestiegen
Im Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beliefen sich die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Vermächtnissen auf 38,3 Milliarden Euro (+ 25,7 %) und aus Schenkungen auf 70,5 Milliarden Euro (+ 76,8 %).
Die Vermögensübergänge mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro stiegen auf 51,1 Milliarden Euro und lagen damit um 131,6 % über dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes. Diese Großerwerbe erreichten einen Anteil von 47,0 % am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen.
Insgesamt war das Betriebsvermögen mit 44,5 % die wertmäßig größte übertragene Vermögensart. Auch bei den Schenkungen entfiel darauf der höchste Anteil (62,7 %). Die Übergänge von Unternehmensvermögen beliefen sich insgesamt auf 48,5 Milliarden Euro brutto (+ 110,1 %)und bei Schenkungen auf 44,2 Milliarden Euro brutto (+ 120,6 %). Geerbt wurde im Jahr 2014 vorwiegend übriges Vermögen (58,1 %), wie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und Bankguthaben.
Aufgrund von Freibeträgen und den umfangreichen Steuerbefreiungen nach 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, betrug der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübergänge nur 33,8 Milliarden Euro, das waren aber 17,4 % mehr als 2013. Die hierfür festgesetzte Steuer stieg im Jahr 2014 um 15,1 % auf rund 5,4 Milliarden Euro, davon waren 4,3 Milliarden Euro Erbschaft- und 1,1 Milliarden Euro Schenkungsteuer. Anteilmäßig mussten damit 11,3 % des geerbten und 1,6 % des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.
Weitere Auskünfte gibt:
Margrit Kaiser
Telefon: +49 611 75 4109
www.destatis.de/kontakt
Im Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beliefen sich die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Vermächtnissen auf 38,3 Milliarden Euro (+ 25,7 %) und aus Schenkungen auf 70,5 Milliarden Euro (+ 76,8 %).
Die Vermögensübergänge mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro stiegen auf 51,1 Milliarden Euro und lagen damit um 131,6 % über dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes. Diese Großerwerbe erreichten einen Anteil von 47,0 % am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen.
Insgesamt war das Betriebsvermögen mit 44,5 % die wertmäßig größte übertragene Vermögensart. Auch bei den Schenkungen entfiel darauf der höchste Anteil (62,7 %). Die Übergänge von Unternehmensvermögen beliefen sich insgesamt auf 48,5 Milliarden Euro brutto (+ 110,1 %)und bei Schenkungen auf 44,2 Milliarden Euro brutto (+ 120,6 %). Geerbt wurde im Jahr 2014 vorwiegend übriges Vermögen (58,1 %), wie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und Bankguthaben.
Aufgrund von Freibeträgen und den umfangreichen Steuerbefreiungen nach 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, betrug der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübergänge nur 33,8 Milliarden Euro, das waren aber 17,4 % mehr als 2013. Die hierfür festgesetzte Steuer stieg im Jahr 2014 um 15,1 % auf rund 5,4 Milliarden Euro, davon waren 4,3 Milliarden Euro Erbschaft- und 1,1 Milliarden Euro Schenkungsteuer. Anteilmäßig mussten damit 11,3 % des geerbten und 1,6 % des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.
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