09.10.2015 11:45 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Tarifeinheit: Verfassungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab
Kurzfassung: Tarifeinheit: Verfassungsgericht lehnt einstweilige Anordnung abDer Deutsche Journalisten-Verband hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Freitag bedauert, keine einstweilige A ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 09.10.2015] Tarifeinheit: Verfassungsgericht lehnt einstweilige Anordnung ab
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Freitag bedauert, keine einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz zu erlassen. Das Karlsruher Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass bis zum Urteil in der Hauptsache den Berufsgewerkschaften zwar tarifpolitische Nachteile entstünden, aber kein irreversibler Schaden zu erwarten sei. Über die Verfassungsbeschwerden solle voraussichtlich bis Ende 2016 entschieden werden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass die Entscheidung zur einstweiligen Anordnung ausdrücklich nichts über die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits von DJV, Marburger Bund, Vereinigung Cockpit und Deutschem Beamtenbund gegen das Tarifeinheitsgesetz aussage.
Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem Beschluss aus, dass eine einstweilige Anordnung gegen ein Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Arbeit des Gesetzgebers darstelle. Sie wäre aus Sicht des Gerichts dann gerechtfertigt gewesen, wenn das Tarifeinheitsgesetz bis zum Urteil in einem Jahr die Tariffähigkeit der klagenden Gewerkschaften in Frage stellen würde. "Dies ist derzeit jedoch nicht feststellbar", resümierten die Karlsruher Richter. Wenn sich daran etwas ändere, könnten die Berufsgewerkschaften erneut eine einstweilige Anordnung beantragen. Das Gericht betonte, die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung könne es aber auch rechtfertigen, dass es ohne einen entsprechenden Antrag der Beschwerdeführer eine einstweilige Anordnung von Amts wegen erlasse.
"Wir bleiben dabei: Das Tarifeinheitsgesetz greift nach unserer Meinung in die gewerkschaftlichen Grundrechte ein", sagte Konken. Die Tarifarbeit werde durch diese Entscheidung zwar erschwert, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des DJV sei sie aber nicht akut in Gefahr. "Wir werden uns auch weiterhin ohne Abstriche erfolgreich für die Berufsinteressen der Journalistinnen und Journalisten einsetzen."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Freitag bedauert, keine einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz zu erlassen. Das Karlsruher Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass bis zum Urteil in der Hauptsache den Berufsgewerkschaften zwar tarifpolitische Nachteile entstünden, aber kein irreversibler Schaden zu erwarten sei. Über die Verfassungsbeschwerden solle voraussichtlich bis Ende 2016 entschieden werden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass die Entscheidung zur einstweiligen Anordnung ausdrücklich nichts über die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits von DJV, Marburger Bund, Vereinigung Cockpit und Deutschem Beamtenbund gegen das Tarifeinheitsgesetz aussage.
Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem Beschluss aus, dass eine einstweilige Anordnung gegen ein Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Arbeit des Gesetzgebers darstelle. Sie wäre aus Sicht des Gerichts dann gerechtfertigt gewesen, wenn das Tarifeinheitsgesetz bis zum Urteil in einem Jahr die Tariffähigkeit der klagenden Gewerkschaften in Frage stellen würde. "Dies ist derzeit jedoch nicht feststellbar", resümierten die Karlsruher Richter. Wenn sich daran etwas ändere, könnten die Berufsgewerkschaften erneut eine einstweilige Anordnung beantragen. Das Gericht betonte, die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung könne es aber auch rechtfertigen, dass es ohne einen entsprechenden Antrag der Beschwerdeführer eine einstweilige Anordnung von Amts wegen erlasse.
"Wir bleiben dabei: Das Tarifeinheitsgesetz greift nach unserer Meinung in die gewerkschaftlichen Grundrechte ein", sagte Konken. Die Tarifarbeit werde durch diese Entscheidung zwar erschwert, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des DJV sei sie aber nicht akut in Gefahr. "Wir werden uns auch weiterhin ohne Abstriche erfolgreich für die Berufsinteressen der Journalistinnen und Journalisten einsetzen."
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