09.10.2015 16:48 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission zum Schutz von Kultur und Medien bei TTIP-Verhandlungen
Kurzfassung: Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission zum Schutz von Kultur und Medien bei TTIP-VerhandlungenPositionspapier der Bundesregierung vom 8. Oktober 2015 sehr zu begrüßenDie Präsidentin der Deuts ...
[Deutsche UNESCO-Kommission e.V. - 09.10.2015] Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission zum Schutz von Kultur und Medien bei TTIP-Verhandlungen
Positionspapier der Bundesregierung vom 8. Oktober 2015 sehr zu begrüßen
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Dr. Verena Metze-Mangold erklärt:
"Ich begrüße nachdrücklich, dass sich die Bundesregierung mit ihrem Positionspapier vom 8. Oktober 2015 zu den kommenden Verhandlungsrunden zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) unmissverständlich für rechtlich wirksame Schutzmechanismen im Bereich Kultur und Medien ausspricht und dazu konkrete Formulierungsvorschläge vorlegt.
Ohne eine Entwicklungsgarantie für die sich gerade heute dynamisch entfaltenden Formen von Kultur-, Sprach-, Medien- und Meinungsvielfalt kann Europa nicht in die anstehenden letzten TTIP-Verhandlungsrunden gehen. Inhalt hat Vorfahrt. Darüber hinaus brauchen wir Technologieneutralität. Die Schutzmechanismen müssen also unabhängig von genutzten technologischen Verbreitungskanälen gelten und das auch im Hinblick auf noch nicht absehbare technologische Entwicklungen in der Zukunft. Der gesellschafts- und ordnungspolitische Gestaltungsspielraum für eine Politik der Vielfalt der Inhalte und Ausdrucksformen muss zugesichert sein.
Ich begrüße ausdrücklich den gestern dokumentierten Willen der Bundesregierung, diese Prinzipien in den vier wesentlichen Kapiteln des TTIP-Abkommens zu verankern: beim Marktzugang für Dienstleistungen, bei Investitionen bezogen auf indirekte Enteignungen, bei Telekommunikation und dem elektronischen Geschäftsverkehr. Nur wenn dies gelingt, haben wir eine innovative europäische Antwort auf Globalisierung und technologische Konvergenz. Ich werde mich intensiv bei den UNESCO-Nationalkommissionen in allen EU-Ländern für diese Prinzipien einsetzen. Denn diese Position muss in allen Mitgliedstaaten gehört und mitgetragen werden.
Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen werden auch Auswirkungen auf Südamerika, Afrika und Asien haben: 10 Jahre nach der Verabschiedung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist es höchste Zeit, das Fair Trade Prinzip auch und gerade für Kunst und Kulturgüter energisch zwischen den 138 Vertragsstaaten voranzubringen. Die von der internationalen Gemeinschaft jüngst verabschiedete Nachhaltige Entwicklungsagenda 2030 bietet dafür einen passenden Aktionsrahmen."
Weitere Informationen:
DUK-Resolution "TTIP: Regulierungsfreiheit zur kulturellen und medialen Vielfaltssicherung muss im Vertrag verankert werden" vom 18. September 2015
TTIP-Resolution des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Colmantstraße 15
53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228-60497-0
Telefax: +49 (0)228-60497-30
Mail: info-bibliothek@unesco.de
URL: http://www.unesco.de/home.html
Positionspapier der Bundesregierung vom 8. Oktober 2015 sehr zu begrüßen
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Dr. Verena Metze-Mangold erklärt:
"Ich begrüße nachdrücklich, dass sich die Bundesregierung mit ihrem Positionspapier vom 8. Oktober 2015 zu den kommenden Verhandlungsrunden zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) unmissverständlich für rechtlich wirksame Schutzmechanismen im Bereich Kultur und Medien ausspricht und dazu konkrete Formulierungsvorschläge vorlegt.
Ohne eine Entwicklungsgarantie für die sich gerade heute dynamisch entfaltenden Formen von Kultur-, Sprach-, Medien- und Meinungsvielfalt kann Europa nicht in die anstehenden letzten TTIP-Verhandlungsrunden gehen. Inhalt hat Vorfahrt. Darüber hinaus brauchen wir Technologieneutralität. Die Schutzmechanismen müssen also unabhängig von genutzten technologischen Verbreitungskanälen gelten und das auch im Hinblick auf noch nicht absehbare technologische Entwicklungen in der Zukunft. Der gesellschafts- und ordnungspolitische Gestaltungsspielraum für eine Politik der Vielfalt der Inhalte und Ausdrucksformen muss zugesichert sein.
Ich begrüße ausdrücklich den gestern dokumentierten Willen der Bundesregierung, diese Prinzipien in den vier wesentlichen Kapiteln des TTIP-Abkommens zu verankern: beim Marktzugang für Dienstleistungen, bei Investitionen bezogen auf indirekte Enteignungen, bei Telekommunikation und dem elektronischen Geschäftsverkehr. Nur wenn dies gelingt, haben wir eine innovative europäische Antwort auf Globalisierung und technologische Konvergenz. Ich werde mich intensiv bei den UNESCO-Nationalkommissionen in allen EU-Ländern für diese Prinzipien einsetzen. Denn diese Position muss in allen Mitgliedstaaten gehört und mitgetragen werden.
Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen werden auch Auswirkungen auf Südamerika, Afrika und Asien haben: 10 Jahre nach der Verabschiedung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist es höchste Zeit, das Fair Trade Prinzip auch und gerade für Kunst und Kulturgüter energisch zwischen den 138 Vertragsstaaten voranzubringen. Die von der internationalen Gemeinschaft jüngst verabschiedete Nachhaltige Entwicklungsagenda 2030 bietet dafür einen passenden Aktionsrahmen."
Weitere Informationen:
DUK-Resolution "TTIP: Regulierungsfreiheit zur kulturellen und medialen Vielfaltssicherung muss im Vertrag verankert werden" vom 18. September 2015
TTIP-Resolution des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015
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Mail: info-bibliothek@unesco.de
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Weitere Informationen
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.,
, 53115 Bonn, Deutschland
Tel.: +49 (0)228-60497-0; http://www.unesco.de/home.html
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