09.10.2015 16:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Gemeinsame Pressemitteilung von BKM und KMK
Kurzfassung: Gemeinsame Pressemitteilung von BKM und KMKBund, Länder und Kommunen unterstreichen gemeinsame Verantwortung für den Kulturgutschutz in DeutschlandKulturstaatsministerin Monika Grütters traf im Bun ...
[Bundesregierung - 09.10.2015] Gemeinsame Pressemitteilung von BKM und KMK
Bund, Länder und Kommunen unterstreichen gemeinsame Verantwortung für den Kulturgutschutz in Deutschland
Kulturstaatsministerin Monika Grütters traf im Bundeskanzleramt in Berlin zum inzwischen vierten kulturpolitischen Spitzengespräch mit den Kulturministerinnen und -ministern der Länder, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Gästen zusammen. Gesprächspunkte waren insbesondere die Novellierung des Kulturgutschutzes, die Initiative "Kultur öffnet Welten", die von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts aktuell veröffentlichten "Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland" und die Digitalisierung des nationalen Filmerbes.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Staatsministerin Brunhild Kurth: "Mit der Neuregelung des Kulturgutschutzrechts wird ein einheitliches und kohärentes Gesetz geschaffen, das den Kulturgutschutz in Deutschland maßgeblich stärken wird. Es geht hier um ein Gesetz, das zum einen endlich den illegalen Handel mit antiken Kulturgütern insbesondere aus den Kriegs- und Krisengebieten unterbinden soll. Zum anderen muss der Staat die Möglichkeit haben, in wenigen, besonderen Ausnahmefällen national wertvolles Kulturgut mit einer herausragenden Bedeutung für die Region oder für unser Land zu beschützen und zu bewahren. Um das zu gewährleisten, brauchen auch wir Ausfuhrregeln. Bund und Länder sehen sich bei der Umsetzung dieses Gesetz in einer gemeinsamen Verantwortung und bekräftigen, dass die notwendigen Verbesserungen zum Schutz von Kulturgütern nur durch gemeinsame Anstrengungen geleistet werden können."
Die KMK hat bereits auf ihrer Sitzung im Oktober 2014 den Eckpunkten zur Novellierung zugestimmt. Am 11. Dezember 2014 richteten die Kultusministerkonferenz und Kulturstaatsministerin Monika Grütters einen gemeinsamen Appell gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Einzelfragen des Gesetzentwurfes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beraten sein.
Anschließend tauschten sich Staatsministerin Grütters und die Kulturminister ausführlich über die Initiative "Kultur öffnet Welten" aus, die bereits bei dem vorangegangenen Treffen am 13. März 2015 in Leipzig Thema war. Staatsministerin Grütters dankte allen Beteiligten für ihre ideenreichen Beiträge zur Ausgestaltung der Initiative: "Von der kulturpolitischen Bedeutung dieser Initiative waren wir bereits überzeugt, als wir die derzeitigen Herausforderungen mit den bei uns Zuflucht suchenden Menschen noch nicht erahnen konnten. Unsere Initiative soll nicht ausschließlich auf eine Aktion von und für Flüchtlinge und Migranten reduziert werden, selbst wenn diese aktuell im Vordergrund stehen. Im Einzelnen möchten wir mit konkreten Angeboten die kulturelle Vielfalt in Deutschland sichtbar machen, sie mit vielen künstlerischen Veranstaltungen würdigen und Kultureinrichtungen weiter öffnen".
Es ist geplant, dass die Initiative jährlich jeweils in einer Woche Ende Mai stattfinden soll. Im kommenden Jahr ist dafür die Zeit vom 21. bis 29. Mai vorgesehen. Beteiligen können sich Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler, die sich durch ihr Programm zu den Zielen der UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt bekennen und deren Vorhaben einen Bezug zur kulturellen Vielfalt aufweist. Die zentrale Eröffnungsveranstaltung soll am 21. Mai 2016 im Deutschen Historischen Museum Berlin stattfinden.
Weiteres Gesprächsthema waren die "Bundesweiten Handlungs-empfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland".
Das im September von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kultusministerkonferenz vorgelegte Konzept bietet erstmals einen Gesamtüberblick über die enormen Schädigungen der kulturellen Überlieferung in deutschen Archiven und Bibliotheken und zeigt konkrete Maßnahmen zur Rettung der akut vom Verlust bedrohten historischen Originale auf. Hierfür hat die KEK Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen erarbeitet, über die nun in einem ersten Schritt beraten wurde.
"Der Schutz von Kulturgütern ist der Schutz unseres kulturellen Gedächtnisses. Unsere Vergangenheit gilt es für zukünftige Generationen zu bewahren. Kulturgüter machen unsere Vergangenheit begreifbar. Bund, Länder und Kommunen bündeln daher ihre Kräfte, um die wertvollen Kulturgüter unseres Landes zu schützen", sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Brunhild Kurth.
Obwohl die Umsetzung einzelner Maßnahmen noch zu prüfen sein wird, haben der Bund und die Länder den Erhalt des schriftlichen Kulturerbes als gesamtstaatliche Aufgabe erkannt. Es besteht Einigkeit, dass die Bestandserhaltung eigenständige Bedeutung hat und nicht durch Digitalisierung ersetzt werden kann: Das eine dient dem Erhalt des Originals als Kulturobjekt, das andere der Informationssicherung und dem Informationszugang.
Staatsministerin Grütters tauschte sich mit den Länderkolleginnen und Kollegen im Anschluss über die weiteren Schritte hin zu einer Bund-Länder-Initiative zur Sicherung des nationalen Filmerbes aus. Sie betonte hierbei die Bedeutung des Erhalts und der Zugänglichmachung des nationalen Filmerbes als gesamtstaatliche Aufgabe, die gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Filmwirtschaft erfordere. Die Zuständigkeit zur Sicherung des Filmerbes liegt bei den Ländern regelmäßig nicht bei den Kulturministerien, sondern den Staats- und Senatskanzleien. Gleichwohl wurde auch im Gespräch mit den Kulturministern und -ministerinnen der Länder die große kulturelle Bedeutung des filmischen Erbes betont.
Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters lud die Teilnehmenden des Spitzengesprächs im Sinne des kooperativen Kulturföderalismus ein, den regelmäßigen und fruchtbaren Austausch zu aktuellen kulturpolitischen Themen von allgemeiner Bedeutung zwischen der BKM, den Länderkulturministern und auch den Kommunalen Spitzenverbänden beim nächsten -dem 5.- Treffen im Juni 2016 in Berlin fortzusetzen.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Bund, Länder und Kommunen unterstreichen gemeinsame Verantwortung für den Kulturgutschutz in Deutschland
Kulturstaatsministerin Monika Grütters traf im Bundeskanzleramt in Berlin zum inzwischen vierten kulturpolitischen Spitzengespräch mit den Kulturministerinnen und -ministern der Länder, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Gästen zusammen. Gesprächspunkte waren insbesondere die Novellierung des Kulturgutschutzes, die Initiative "Kultur öffnet Welten", die von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts aktuell veröffentlichten "Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland" und die Digitalisierung des nationalen Filmerbes.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Staatsministerin Brunhild Kurth: "Mit der Neuregelung des Kulturgutschutzrechts wird ein einheitliches und kohärentes Gesetz geschaffen, das den Kulturgutschutz in Deutschland maßgeblich stärken wird. Es geht hier um ein Gesetz, das zum einen endlich den illegalen Handel mit antiken Kulturgütern insbesondere aus den Kriegs- und Krisengebieten unterbinden soll. Zum anderen muss der Staat die Möglichkeit haben, in wenigen, besonderen Ausnahmefällen national wertvolles Kulturgut mit einer herausragenden Bedeutung für die Region oder für unser Land zu beschützen und zu bewahren. Um das zu gewährleisten, brauchen auch wir Ausfuhrregeln. Bund und Länder sehen sich bei der Umsetzung dieses Gesetz in einer gemeinsamen Verantwortung und bekräftigen, dass die notwendigen Verbesserungen zum Schutz von Kulturgütern nur durch gemeinsame Anstrengungen geleistet werden können."
Die KMK hat bereits auf ihrer Sitzung im Oktober 2014 den Eckpunkten zur Novellierung zugestimmt. Am 11. Dezember 2014 richteten die Kultusministerkonferenz und Kulturstaatsministerin Monika Grütters einen gemeinsamen Appell gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Einzelfragen des Gesetzentwurfes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beraten sein.
Anschließend tauschten sich Staatsministerin Grütters und die Kulturminister ausführlich über die Initiative "Kultur öffnet Welten" aus, die bereits bei dem vorangegangenen Treffen am 13. März 2015 in Leipzig Thema war. Staatsministerin Grütters dankte allen Beteiligten für ihre ideenreichen Beiträge zur Ausgestaltung der Initiative: "Von der kulturpolitischen Bedeutung dieser Initiative waren wir bereits überzeugt, als wir die derzeitigen Herausforderungen mit den bei uns Zuflucht suchenden Menschen noch nicht erahnen konnten. Unsere Initiative soll nicht ausschließlich auf eine Aktion von und für Flüchtlinge und Migranten reduziert werden, selbst wenn diese aktuell im Vordergrund stehen. Im Einzelnen möchten wir mit konkreten Angeboten die kulturelle Vielfalt in Deutschland sichtbar machen, sie mit vielen künstlerischen Veranstaltungen würdigen und Kultureinrichtungen weiter öffnen".
Es ist geplant, dass die Initiative jährlich jeweils in einer Woche Ende Mai stattfinden soll. Im kommenden Jahr ist dafür die Zeit vom 21. bis 29. Mai vorgesehen. Beteiligen können sich Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler, die sich durch ihr Programm zu den Zielen der UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt bekennen und deren Vorhaben einen Bezug zur kulturellen Vielfalt aufweist. Die zentrale Eröffnungsveranstaltung soll am 21. Mai 2016 im Deutschen Historischen Museum Berlin stattfinden.
Weiteres Gesprächsthema waren die "Bundesweiten Handlungs-empfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland".
Das im September von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kultusministerkonferenz vorgelegte Konzept bietet erstmals einen Gesamtüberblick über die enormen Schädigungen der kulturellen Überlieferung in deutschen Archiven und Bibliotheken und zeigt konkrete Maßnahmen zur Rettung der akut vom Verlust bedrohten historischen Originale auf. Hierfür hat die KEK Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen erarbeitet, über die nun in einem ersten Schritt beraten wurde.
"Der Schutz von Kulturgütern ist der Schutz unseres kulturellen Gedächtnisses. Unsere Vergangenheit gilt es für zukünftige Generationen zu bewahren. Kulturgüter machen unsere Vergangenheit begreifbar. Bund, Länder und Kommunen bündeln daher ihre Kräfte, um die wertvollen Kulturgüter unseres Landes zu schützen", sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Brunhild Kurth.
Obwohl die Umsetzung einzelner Maßnahmen noch zu prüfen sein wird, haben der Bund und die Länder den Erhalt des schriftlichen Kulturerbes als gesamtstaatliche Aufgabe erkannt. Es besteht Einigkeit, dass die Bestandserhaltung eigenständige Bedeutung hat und nicht durch Digitalisierung ersetzt werden kann: Das eine dient dem Erhalt des Originals als Kulturobjekt, das andere der Informationssicherung und dem Informationszugang.
Staatsministerin Grütters tauschte sich mit den Länderkolleginnen und Kollegen im Anschluss über die weiteren Schritte hin zu einer Bund-Länder-Initiative zur Sicherung des nationalen Filmerbes aus. Sie betonte hierbei die Bedeutung des Erhalts und der Zugänglichmachung des nationalen Filmerbes als gesamtstaatliche Aufgabe, die gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Filmwirtschaft erfordere. Die Zuständigkeit zur Sicherung des Filmerbes liegt bei den Ländern regelmäßig nicht bei den Kulturministerien, sondern den Staats- und Senatskanzleien. Gleichwohl wurde auch im Gespräch mit den Kulturministern und -ministerinnen der Länder die große kulturelle Bedeutung des filmischen Erbes betont.
Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters lud die Teilnehmenden des Spitzengesprächs im Sinne des kooperativen Kulturföderalismus ein, den regelmäßigen und fruchtbaren Austausch zu aktuellen kulturpolitischen Themen von allgemeiner Bedeutung zwischen der BKM, den Länderkulturministern und auch den Kommunalen Spitzenverbänden beim nächsten -dem 5.- Treffen im Juni 2016 in Berlin fortzusetzen.
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