13.10.2015 15:23 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Jordan Fuhr Meyer GbR
Erste Käuferklage im Abgasskandal durch Kanzlei Jordan Fuhr Meyer
Kurzfassung: Erste Käuferklage im Abgasskandal durch Kanzlei Jordan Fuhr MeyerDie Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am 06.10.2015 die erste Klage einer Käuferin gegen den Vo ...
[Jordan Fuhr Meyer GbR - 13.10.2015] Erste Käuferklage im Abgasskandal durch Kanzlei Jordan Fuhr Meyer
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am 06.10.2015 die erste Klage einer Käuferin gegen den Volkswagen-Konzern auf Schadensersatz vor dem Landgericht Braunschweig erhoben.
Mit der Klage macht die Klägerin Rückabwicklungsansprüche gegen den VW-Konzern geltend. Denn die Klägerin wollte gezielt ein umweltfreundliches Fahrzeug kaufen. Die angeblich niedrigen Abgaswerte des Fahrzeugs waren für sie kaufentscheidend. Für ein Fahrzeug der "Blue Motion"-Reihe war sie auch bereit, deutlich mehr zu bezahlen als für ein Fahrzeug mit Standardausstattung. Jetzt sieht sie sich in ihrer Erwartung enttäuscht, ökologisch unterwegs zu sein. Sie klagt deshalb auf Rückabwicklung des Kaufs.
Klagevorwurf
Die Klägerin wirft dem Konzern außerdem vor, dass durch die anstehende Nachbesserung die Motorleistung, die Beschleunigung, die Höchstgeschwindigkeit und weitere wichtige Parameter des Fahrzeugs sinken werden. Zugleich wird der Kraftstoffverbrauch steigen. Der Schadstoffausstoß wird jedoch möglicherweise dennoch nicht ausreichend gesenkt werden.
Nachbesserung genügt nicht
Rechtsanwalt Sascha Conradi, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Jordan Fuhr Meyer: "Dass VW jetzt eine Nachbesserung anbietet, ist selbstverständlich. Für den Konzern ist es die günstigste Möglichkeit, seinen Pflichten nachzukommen. Doch aus juristischer Sicht reicht das nicht aus. Denn die Weiternutzung eines nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugs ist der Klägerin unzumutbar. Deshalb haben wir im Auftrag der Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und klagen nun auf Rückabwicklung."
Rechtliche Grundlagen
In der insgesamt 28 Seiten starken Klageschrift legt die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer die Schadensersatzpflicht des VW-Konzerns dar und macht Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sowie aus der Verletzung von Bestimmungen des Wettbewerbsrechts (UWG) geltend.
Weitere Detailinformationen finden Sie auf unserem Informationsportal www.abgasskandal24.de.
Wörter: 280 Zeichen: 2.245 (inklusive Leerzeichen)
Kurzprofil:
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater betreut von sechs Standorten in NRW aus mit Fachanwälten und Steuerberatern sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen in allen zentralen Rechtsbereichen. Die Kanzlei steht in einer fünf Jahrzehnte währenden Beratungstradition und versteht sich als Berater und Partner ihrer Mandanten auf Dauer. Ausgewiesene Expertise besteht im Unternehmens-, Steuer- und Schadensersatzrecht. www.jfm24.de
Kanzlei Jordan Fuhr Meyer GbR
Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
Mareike Merz (Diplom-Juristin, Leiterin Unternehmenskommunikation)
Tel: 0234-338 53 197
presse@jfm24.de
www.jfm24.de
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am 06.10.2015 die erste Klage einer Käuferin gegen den Volkswagen-Konzern auf Schadensersatz vor dem Landgericht Braunschweig erhoben.
Mit der Klage macht die Klägerin Rückabwicklungsansprüche gegen den VW-Konzern geltend. Denn die Klägerin wollte gezielt ein umweltfreundliches Fahrzeug kaufen. Die angeblich niedrigen Abgaswerte des Fahrzeugs waren für sie kaufentscheidend. Für ein Fahrzeug der "Blue Motion"-Reihe war sie auch bereit, deutlich mehr zu bezahlen als für ein Fahrzeug mit Standardausstattung. Jetzt sieht sie sich in ihrer Erwartung enttäuscht, ökologisch unterwegs zu sein. Sie klagt deshalb auf Rückabwicklung des Kaufs.
Klagevorwurf
Die Klägerin wirft dem Konzern außerdem vor, dass durch die anstehende Nachbesserung die Motorleistung, die Beschleunigung, die Höchstgeschwindigkeit und weitere wichtige Parameter des Fahrzeugs sinken werden. Zugleich wird der Kraftstoffverbrauch steigen. Der Schadstoffausstoß wird jedoch möglicherweise dennoch nicht ausreichend gesenkt werden.
Nachbesserung genügt nicht
Rechtsanwalt Sascha Conradi, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Jordan Fuhr Meyer: "Dass VW jetzt eine Nachbesserung anbietet, ist selbstverständlich. Für den Konzern ist es die günstigste Möglichkeit, seinen Pflichten nachzukommen. Doch aus juristischer Sicht reicht das nicht aus. Denn die Weiternutzung eines nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugs ist der Klägerin unzumutbar. Deshalb haben wir im Auftrag der Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und klagen nun auf Rückabwicklung."
Rechtliche Grundlagen
In der insgesamt 28 Seiten starken Klageschrift legt die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer die Schadensersatzpflicht des VW-Konzerns dar und macht Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sowie aus der Verletzung von Bestimmungen des Wettbewerbsrechts (UWG) geltend.
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