15.10.2015 13:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Staatssekretärin Zypries: One-Stop-Shops ausbauen - Informationen aus einer Hand für Start-ups und Unternehmen
Kurzfassung: Staatssekretärin Zypries: One-Stop-Shops ausbauen - Informationen aus einer Hand für Start-ups und Unternehmen Der "Einheitliche Ansprechpartner 2.0" - weniger Bürokratie und bessere Unterstützung ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 15.10.2015] Staatssekretärin Zypries: One-Stop-Shops ausbauen - Informationen aus einer Hand für Start-ups und Unternehmen
Der "Einheitliche Ansprechpartner 2.0" - weniger Bürokratie und bessere Unterstützung für Unternehmen
Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, hat heute die konsequente Einrichtung von One-Stop-Shops in Deutschland gefordert. Sie eröffnete zu diesem Thema vor ca. 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Konferenz "Einheitlicher Ansprechpartner 2.0 - Eine neue Strategie für einen unternehmensfreundlichen Service der Verwaltung" im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Staatssekretärin Zypries: "Vor allem junge Gründerinnen und Gründer sehen sich im Behördendschungel oft mit zu vielen Hürden konfrontiert. Dabei brauchen sie die Zeit und Energie, um sich auf den Aufbau ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren. Wir müssen daher konsequent One-Stop-Shops einrichten. Dort können Start-ups, aber auch etablierte Unternehmen, alle Behördengänge von der Antragstellung über Anzeigepflichten bis hin zum Empfang von Bescheiden vollständig elektronisch abwickeln. Allein bei der Gründung kann, einer Untersuchung zufolge, der Erfüllungsaufwand um 26 % gesenkt werden, wenn alle notwendigen Verfahren über eine einheitliche Anlaufstelle abgewickelt werden könnten. Mit dem 'Einheitlichen Ansprechpartner 2.0' treiben wir die Entwicklung voran. Der entscheidende Schlüssel für einen unternehmensfreundlicheren Verwaltungsservice liegt dabei in der besseren Vernetzung der Behörden bundesweit und dem Ausbau der E-Government-Strukturen".
Eine effiziente Verwaltung und moderne, schlanke Regulierung sind wichtige Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, mehr Beschäftigung und mehr Wachstum. An dieser Stelle setzt der Einheitliche Ansprechpartner an. Er bietet Unternehmen handfeste Vorteile: Über ein nationales Einstiegsportal werden sie künftig schnell zu den relevanten Angeboten in den Bundesländern geführt. Denn viele Bundesländer und Kommunen betreiben bereits Verwaltungs- und Serviceportale, über die gebündelt Informationen für Bürger und Unternehmen sowie Möglichkeiten zur elektronischen Abwicklung angeboten werden. Alle Funktionen des Systems sollten auch online verfügbar sein. Indem Infrastrukturen gemeinsam entwickelt und betrieben werden, können knappe Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Auf der Konferenz wurden die Eckpunkte (Gestaltungsgrundsätze) des neuen "Einheitlichen Ansprechpartners 2.0" (EA 2.0) (PDF: 245 KB) vorgestellt und diskutiert. Der nächste Meilenstein ist die Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember 2015, bei der die künftige Strategie verabschiedet werden soll.
Das System des Einheitlichen Ansprechpartners beruht auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie, wonach die öffentliche Verwaltung Unternehmern und Gründern einen grenzüberschreitenden gebündelten Zugang zu sämtlichen Informationen und Verfahren bieten sollen, die erforderlich sind, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. In Deutschland haben die Bundesländer dazu die organisatorischen und technischen Infrastrukturen aufgebaut. Diese Angebote sind jedoch noch nicht ausreichend verzahnt. Zudem sollen andere Online-Verfahren wie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in das EA-System eingebunden werden. Dies ist beim Einheitlichen Ansprechpartner 2.0 berücksichtigt. Mit den Verbesserungen wird auch das Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" vorangebracht, in dem der EA 2.0 ein zentraler Bestandteil ist.
In den letzten Jahren wurden zudem die Bürokratie-Belastungen bereits substanziell gesenkt. So hat die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 11.12.2014 umfassende Eckpunkte zum Bürokratieabbau und die Einführung einer Bürokratiebremse (One-in-one-out-Regel) beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ea-deutschland.de
Kontakt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150
Der "Einheitliche Ansprechpartner 2.0" - weniger Bürokratie und bessere Unterstützung für Unternehmen
Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, hat heute die konsequente Einrichtung von One-Stop-Shops in Deutschland gefordert. Sie eröffnete zu diesem Thema vor ca. 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Konferenz "Einheitlicher Ansprechpartner 2.0 - Eine neue Strategie für einen unternehmensfreundlichen Service der Verwaltung" im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Staatssekretärin Zypries: "Vor allem junge Gründerinnen und Gründer sehen sich im Behördendschungel oft mit zu vielen Hürden konfrontiert. Dabei brauchen sie die Zeit und Energie, um sich auf den Aufbau ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren. Wir müssen daher konsequent One-Stop-Shops einrichten. Dort können Start-ups, aber auch etablierte Unternehmen, alle Behördengänge von der Antragstellung über Anzeigepflichten bis hin zum Empfang von Bescheiden vollständig elektronisch abwickeln. Allein bei der Gründung kann, einer Untersuchung zufolge, der Erfüllungsaufwand um 26 % gesenkt werden, wenn alle notwendigen Verfahren über eine einheitliche Anlaufstelle abgewickelt werden könnten. Mit dem 'Einheitlichen Ansprechpartner 2.0' treiben wir die Entwicklung voran. Der entscheidende Schlüssel für einen unternehmensfreundlicheren Verwaltungsservice liegt dabei in der besseren Vernetzung der Behörden bundesweit und dem Ausbau der E-Government-Strukturen".
Eine effiziente Verwaltung und moderne, schlanke Regulierung sind wichtige Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, mehr Beschäftigung und mehr Wachstum. An dieser Stelle setzt der Einheitliche Ansprechpartner an. Er bietet Unternehmen handfeste Vorteile: Über ein nationales Einstiegsportal werden sie künftig schnell zu den relevanten Angeboten in den Bundesländern geführt. Denn viele Bundesländer und Kommunen betreiben bereits Verwaltungs- und Serviceportale, über die gebündelt Informationen für Bürger und Unternehmen sowie Möglichkeiten zur elektronischen Abwicklung angeboten werden. Alle Funktionen des Systems sollten auch online verfügbar sein. Indem Infrastrukturen gemeinsam entwickelt und betrieben werden, können knappe Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Auf der Konferenz wurden die Eckpunkte (Gestaltungsgrundsätze) des neuen "Einheitlichen Ansprechpartners 2.0" (EA 2.0) (PDF: 245 KB) vorgestellt und diskutiert. Der nächste Meilenstein ist die Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember 2015, bei der die künftige Strategie verabschiedet werden soll.
Das System des Einheitlichen Ansprechpartners beruht auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie, wonach die öffentliche Verwaltung Unternehmern und Gründern einen grenzüberschreitenden gebündelten Zugang zu sämtlichen Informationen und Verfahren bieten sollen, die erforderlich sind, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. In Deutschland haben die Bundesländer dazu die organisatorischen und technischen Infrastrukturen aufgebaut. Diese Angebote sind jedoch noch nicht ausreichend verzahnt. Zudem sollen andere Online-Verfahren wie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in das EA-System eingebunden werden. Dies ist beim Einheitlichen Ansprechpartner 2.0 berücksichtigt. Mit den Verbesserungen wird auch das Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" vorangebracht, in dem der EA 2.0 ein zentraler Bestandteil ist.
In den letzten Jahren wurden zudem die Bürokratie-Belastungen bereits substanziell gesenkt. So hat die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 11.12.2014 umfassende Eckpunkte zum Bürokratieabbau und die Einführung einer Bürokratiebremse (One-in-one-out-Regel) beschlossen.
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