15.10.2015 16:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Jordan Fuhr Meyer GbR
Erste Strafanzeige gegen VW-Verantwortliche durch Jordan Fuhr Meyer wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges
Kurzfassung: Erste Strafanzeige gegen VW-Verantwortliche durch Jordan Fuhr Meyer wegen gewerbs- und bandenmäßigen BetrugesDie Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am 15.10.201 ...
[Jordan Fuhr Meyer GbR - 15.10.2015] Erste Strafanzeige gegen VW-Verantwortliche durch Jordan Fuhr Meyer wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am 15.10.2015 die erste Strafanzeige eines Käufers bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig erstattet und gegen alle bei VW Verantwortlichen Strafantrag wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gestellt.
Bochum, 15.10.2015 - Der VW-Konzern hat durch seine Manipulationssoftware Millionen Kunden geschädigt und diese getäuscht, um sich zu bereichern. Dabei hat VW von 2007 bis 2015 in massiven Werbekampagnen behauptet, schadstoffarme PKW zu produzieren. Da viele Kunden des VW-Konzerns durch diese Werbung getäuscht worden sind und sie ein Fahrzeug gekauft haben, das sie ohne diese Täuschung vielleicht nicht gekauft hätten, liegt ein strafbarer Betrug vor.
Vorsätzliche Täuschung von Millionen Kunden
Den Verantwortlichen war bewusst, dass die gesetzlichen Abgaswerte nur durch den Einbau einer manipulativen Software erreicht wurden, deren Einbau gesetzlich verboten ist. Dadurch hat VW die Kunden vorsätzlich getäuscht und bei ihnen jahrelang den Irrtum unterhalten, mit einem umweltfreundlichen Fahrzeug unterwegs zu sein. Viele Kunden haben dafür bis zu 7.000 € pro Fahrzeug mehr bezahlt.
Betrug zum Nachteil der VW-Kunden
VW hat die beanstandeten Manipulationen vorgenommen, um eine Zulassung seiner Dieselfahrzeuge zu erreichen. Zudem haben die Käufer ein Fahrzeug mit einer rücknehmbaren Fahrzeugzulassung erhalten. Außerdem haben die Kunden für einen nicht vorhandenen ökologischen Vorteil mehr bezahlt.
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug
VW hat gewerbsmäßig gehandelt, weil die Verantwortlichen dem Konzern mit der manipulierten Dieselsparte eine nachhaltig erhebliche Einnahmequelle erschlossen haben. Die Verantwortlichen haben auch bandenmäßig gehandelt, weil mindestens drei Personen Täter sind. Drei Personen müssen für eine Bande mindestens zusammenarbeiten.
Dr. Susanne Selter, Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer: "Wir sind davon überzeugt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung dieses in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellosen Vorgangs sehr wichtig für den Wirtschaftstandort Deutschland ist. Denn erst dadurch kann das verlorene Vertrauen wiedererlangt werden. Welches Strafmaß für die einzelnen Beteiligten am Ende gefunden wird, ist jetzt noch nicht seriös abschätzbar. Da es sich bei dem gewerbs- und bandenmäßigen Betrug jedoch um einen Verbrechenstatbestand handelt, gehen wir von Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr aus."
Weitere Detailinformationen finden Sie auf unserem Informationsportal www.abgasskandal24.de.
343 Wörter, 3.575 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
Kurzprofil:
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater betreut von sechs Standorten in NRW aus mit Fachanwälten und Steuerberatern sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen in allen zentralen Rechtsbereichen. Die Kanzlei steht in einer fünf Jahrzehnte währenden Beratungstradition und versteht sich als Berater und Partner ihrer Mandanten auf Dauer. Ausgewiesene Expertise besteht im Unternehmens-, Steuer- und Schadensersatzrecht. www.jfm24.de
Kanzlei Jordan Fuhr Meyer GbR
Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
Mareike Merz (Diplom-Juristin, Leiterin Unternehmenskommunikation)
Tel: 0234-338 53 197
presse@jfm24.de
www.jfm24.de
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am 15.10.2015 die erste Strafanzeige eines Käufers bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig erstattet und gegen alle bei VW Verantwortlichen Strafantrag wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gestellt.
Bochum, 15.10.2015 - Der VW-Konzern hat durch seine Manipulationssoftware Millionen Kunden geschädigt und diese getäuscht, um sich zu bereichern. Dabei hat VW von 2007 bis 2015 in massiven Werbekampagnen behauptet, schadstoffarme PKW zu produzieren. Da viele Kunden des VW-Konzerns durch diese Werbung getäuscht worden sind und sie ein Fahrzeug gekauft haben, das sie ohne diese Täuschung vielleicht nicht gekauft hätten, liegt ein strafbarer Betrug vor.
Vorsätzliche Täuschung von Millionen Kunden
Den Verantwortlichen war bewusst, dass die gesetzlichen Abgaswerte nur durch den Einbau einer manipulativen Software erreicht wurden, deren Einbau gesetzlich verboten ist. Dadurch hat VW die Kunden vorsätzlich getäuscht und bei ihnen jahrelang den Irrtum unterhalten, mit einem umweltfreundlichen Fahrzeug unterwegs zu sein. Viele Kunden haben dafür bis zu 7.000 € pro Fahrzeug mehr bezahlt.
Betrug zum Nachteil der VW-Kunden
VW hat die beanstandeten Manipulationen vorgenommen, um eine Zulassung seiner Dieselfahrzeuge zu erreichen. Zudem haben die Käufer ein Fahrzeug mit einer rücknehmbaren Fahrzeugzulassung erhalten. Außerdem haben die Kunden für einen nicht vorhandenen ökologischen Vorteil mehr bezahlt.
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug
VW hat gewerbsmäßig gehandelt, weil die Verantwortlichen dem Konzern mit der manipulierten Dieselsparte eine nachhaltig erhebliche Einnahmequelle erschlossen haben. Die Verantwortlichen haben auch bandenmäßig gehandelt, weil mindestens drei Personen Täter sind. Drei Personen müssen für eine Bande mindestens zusammenarbeiten.
Dr. Susanne Selter, Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer: "Wir sind davon überzeugt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung dieses in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellosen Vorgangs sehr wichtig für den Wirtschaftstandort Deutschland ist. Denn erst dadurch kann das verlorene Vertrauen wiedererlangt werden. Welches Strafmaß für die einzelnen Beteiligten am Ende gefunden wird, ist jetzt noch nicht seriös abschätzbar. Da es sich bei dem gewerbs- und bandenmäßigen Betrug jedoch um einen Verbrechenstatbestand handelt, gehen wir von Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr aus."
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Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater betreut von sechs Standorten in NRW aus mit Fachanwälten und Steuerberatern sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen in allen zentralen Rechtsbereichen. Die Kanzlei steht in einer fünf Jahrzehnte währenden Beratungstradition und versteht sich als Berater und Partner ihrer Mandanten auf Dauer. Ausgewiesene Expertise besteht im Unternehmens-, Steuer- und Schadensersatzrecht. www.jfm24.de
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