27.10.2015 16:21 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des GesundheitsausschussesMittwoch, 04. November 2015, 14 UhrMarie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101Öffentliche Anhörung zuma. Gesetzentwurf der BundesregierungEnt ...
[Deutscher Bundestag - 27.10.2015] Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses

Mittwoch, 04. November 2015, 14 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Öffentliche Anhörung zum
a. Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
BT-Drucksache 18/5293
sowie die Änderungsanträge auf den A.-Drs.:18(14)0136.1
b. Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
BT-Drs. 18/5293
Stellungahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
BT-Drs. 18/6012
c. Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Elektronische Gesundheitskarte stoppen - Patientenorientierte Alternative entwickeln
BT-Drucksache 18/3574
d. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicher vernetzt, gut versorgt - Digitalisierung im Gesundheitswesen im Dienste der Patienten gestalten
BT-Drucksache 18/6068
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a14/anhoerungen/ehealth_inhalt/390938
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter (michael.thiedemann@bundestag.de) spätestens bis zum 2. November anzumelden.
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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