27.10.2015 16:10 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Bildjournalisten: Knebelvertrag von Simply Red nicht akzeptieren!
Kurzfassung: Bildjournalisten: Knebelvertrag von Simply Red nicht akzeptieren!Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bild- journalistinnen und -journalisten aufgefordert, die Knebelbedingungen der britischen Po ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 27.10.2015] Bildjournalisten: Knebelvertrag von Simply Red nicht akzeptieren!
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bild- journalistinnen und -journalisten aufgefordert, die Knebelbedingungen der britischen Popband Simply Red zu ignorieren und selbst bei Unterzeichnung des Akkreditierungsvertrags für ihr Urheber- und Verwertungsrecht zu kämpfen. Der DJV sagte seinen Mitgliedern zu, sie bei solchen Auseinandersetzungen zu unterstützen, wenn sie vorher die Rechtsberatung des DJV nutzen.
Die Bestimmungen, die Fotografen akzeptieren sollen, um zu den Konzerten zugelassen zu werden, sehen beispielsweise vor, dass Fotos nur einmal veröffentlicht werden dürfen. Als Veröffentlichungsfrist gelten drei Monate nach dem Konzert. Eine Mehrfachnutzung des Bildmaterials durch die Fotografen wird ausdrücklich untersagt. Ferner sollen die Bildjournalisten dem Management von Simply Red das Recht einräumen, die Bilder für eigene Zwecke honorarfrei nutzen zu dürfen.
"Das ist legalisierter Urheberrechtsdiebstahl", kritisierte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken, "den sich die Bildjournalisten nicht gefallen lassen dürfen."
Der DJV-Vorsitzende rief das Management der Band dazu auf, die Akkreditierungsbestimmungen sofort zurückzuziehen. Fotografen müssten die Möglichkeit haben, ihr Bildmaterial über die Konzerte der Band ohne Auflagen zu verwenden. Andernfalls bliebe Bildjournalisten nur die Wahl, bewusst gegen den Knebelvertrag zu verstoßen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bild- journalistinnen und -journalisten aufgefordert, die Knebelbedingungen der britischen Popband Simply Red zu ignorieren und selbst bei Unterzeichnung des Akkreditierungsvertrags für ihr Urheber- und Verwertungsrecht zu kämpfen. Der DJV sagte seinen Mitgliedern zu, sie bei solchen Auseinandersetzungen zu unterstützen, wenn sie vorher die Rechtsberatung des DJV nutzen.
Die Bestimmungen, die Fotografen akzeptieren sollen, um zu den Konzerten zugelassen zu werden, sehen beispielsweise vor, dass Fotos nur einmal veröffentlicht werden dürfen. Als Veröffentlichungsfrist gelten drei Monate nach dem Konzert. Eine Mehrfachnutzung des Bildmaterials durch die Fotografen wird ausdrücklich untersagt. Ferner sollen die Bildjournalisten dem Management von Simply Red das Recht einräumen, die Bilder für eigene Zwecke honorarfrei nutzen zu dürfen.
"Das ist legalisierter Urheberrechtsdiebstahl", kritisierte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken, "den sich die Bildjournalisten nicht gefallen lassen dürfen."
Der DJV-Vorsitzende rief das Management der Band dazu auf, die Akkreditierungsbestimmungen sofort zurückzuziehen. Fotografen müssten die Möglichkeit haben, ihr Bildmaterial über die Konzerte der Band ohne Auflagen zu verwenden. Andernfalls bliebe Bildjournalisten nur die Wahl, bewusst gegen den Knebelvertrag zu verstoßen.
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