30.10.2015 16:30 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Bericht der Unabhängigen Sachverständigen Vertrauensperson
Kurzfassung: Bericht der Unabhängigen Sachverständigen VertrauenspersonDie stellv. Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, teilt mit:Die Bundesregierung hat den Bericht von Herrn Richter am Bundesverwa ...
[Bundesregierung - 30.10.2015] Bericht der Unabhängigen Sachverständigen Vertrauensperson
Die stellv. Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, teilt mit:
Die Bundesregierung hat den Bericht von Herrn Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D. Dr. Kurt Graulich (Unabhängige Sachverständige Vertrauensperson) zur Kenntnis genommen und hat diesen in einer offenen und einer eingestuften Fassung an den Deutschen Bundestag übermittelt.
In ihrer Bewertung vom 23. April 2015 sieht sich die Bundesregierung darin bestätigt, dass es nach wie vor keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger gibt. Gleichwohl bestanden im Bereich der strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes technische und organisatorische Defizite. Zur Behebung dieser hat das Bundeskanzleramt bereits im Frühjahr entsprechende Weisungen erteilt. Auch die Erkenntnisse aus dem Bericht fließen in die laufende Rechts- und Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst ein.
Das Bundeskanzleramt hat die bislang gewonnenen Erkenntnisse zum Anlass genommen, eine Reihe von weiteren Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehören unter anderem:
1. Die Weisungs- und Erlasslage zur Regelung der strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes wurde präzisiert, um die BND-internen Prüfprozesse zur Steuerung der strategischen Fernmeldeaufklärung zu optimieren.
2. Die Rechts- und Fachaufsicht des Bundeskanzleramtes über den Bundesnachrichtendienst wurde personell sowie strukturell ausgebaut.
3. Die organisatorischen Strukturen und Abläufe in der Abteilung "Technische Aufklärung" des Bundesnachrichtendienstes wurden einer internen Prüfung durch den Bundesnachrichtendienst unterzogen. Zusätzlich wird eine umfassende externe Überprüfung bis Ende dieses Jahres initiiert.
4. Das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB), mit dem die Regierung dem Bundesnachrichtendienst die Prioritäten seiner Tätigkeit vorgibt, wird überarbeitet und abschließend mit den zuständigen Ressorts festgelegt. Hierdurch wird die Einbindung der Ressorts der Bundesregierung bei der Steuerung des Bundesnachrichtendienstes intensiviert.
5. Es soll eine klarstellende gesetzliche Regelung zur strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes eingeführt werden.
Die Bundesregierung wird sich zur Frage, ob und inwieweit die öffentlichen Behauptungen zutreffen, gegenüber den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestags äußern. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die zuständigen parlamentarischen Gremien fortlaufend über festgestellte Sachverhalte, ergriffene Maßnahmen sowie geplante Konsequenzen unterrichtet wurden und werden.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Die stellv. Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, teilt mit:
Die Bundesregierung hat den Bericht von Herrn Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D. Dr. Kurt Graulich (Unabhängige Sachverständige Vertrauensperson) zur Kenntnis genommen und hat diesen in einer offenen und einer eingestuften Fassung an den Deutschen Bundestag übermittelt.
In ihrer Bewertung vom 23. April 2015 sieht sich die Bundesregierung darin bestätigt, dass es nach wie vor keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger gibt. Gleichwohl bestanden im Bereich der strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes technische und organisatorische Defizite. Zur Behebung dieser hat das Bundeskanzleramt bereits im Frühjahr entsprechende Weisungen erteilt. Auch die Erkenntnisse aus dem Bericht fließen in die laufende Rechts- und Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst ein.
Das Bundeskanzleramt hat die bislang gewonnenen Erkenntnisse zum Anlass genommen, eine Reihe von weiteren Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehören unter anderem:
1. Die Weisungs- und Erlasslage zur Regelung der strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes wurde präzisiert, um die BND-internen Prüfprozesse zur Steuerung der strategischen Fernmeldeaufklärung zu optimieren.
2. Die Rechts- und Fachaufsicht des Bundeskanzleramtes über den Bundesnachrichtendienst wurde personell sowie strukturell ausgebaut.
3. Die organisatorischen Strukturen und Abläufe in der Abteilung "Technische Aufklärung" des Bundesnachrichtendienstes wurden einer internen Prüfung durch den Bundesnachrichtendienst unterzogen. Zusätzlich wird eine umfassende externe Überprüfung bis Ende dieses Jahres initiiert.
4. Das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB), mit dem die Regierung dem Bundesnachrichtendienst die Prioritäten seiner Tätigkeit vorgibt, wird überarbeitet und abschließend mit den zuständigen Ressorts festgelegt. Hierdurch wird die Einbindung der Ressorts der Bundesregierung bei der Steuerung des Bundesnachrichtendienstes intensiviert.
5. Es soll eine klarstellende gesetzliche Regelung zur strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes eingeführt werden.
Die Bundesregierung wird sich zur Frage, ob und inwieweit die öffentlichen Behauptungen zutreffen, gegenüber den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestags äußern. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die zuständigen parlamentarischen Gremien fortlaufend über festgestellte Sachverhalte, ergriffene Maßnahmen sowie geplante Konsequenzen unterrichtet wurden und werden.
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