31.10.2015 12:22 Uhr in Hobby & Unterhaltung und in Gesellschaft & Familie von Garagenrampe GmbH & Co. KG
Garagenrampe.de: Vorsicht! zu hohe Garage!
Baurecht und NachbarrechtKurzfassung: Baufehler lassen sich nur im Vorfeld vermeiden.
[Garagenrampe GmbH & Co. KG - 31.10.2015] Vorsicht beim Garagenbau! Garagenhersteller wie www.Garagenrampe.de aus Bad Salzuflen machen ihre Kunden immer auf die Fußangeln im Baurecht und im Nachbarrecht aufmerksam. Es ist gut, wenn im Vorfeld einer Beratung und Planung beide Grundstückseigentümer im Kontakt stehen und sich bei der örtlichen Baubehörde erkundigen. Wer dies unterlässt, kann sich möglicherweise in einer Situation wiederfinden, die an das legendäre Hornberger Schießen [1] erinnert, das keine klaren Fronten mehr erkennen ließ.
Die göttlichen Mühlen
So geschah es in einem beschaulichen Ort Bayerns, dass eine Angelegenheit mit großem Getöse angekündigt wurde, aber dann nichts dabei herauskam und sie ohne das ersehnte Ergebnis endete. Wobei auch noch die Rolle der Justiz in dem sechsjährigen Streit zu hinterfragen ist, weil das Gericht laut einem Kommentar zum Zeitungsartikel sich dem Eindruck nicht entziehen kann, willkürlich entschieden zu haben. [2] Doch wie es in Bayern nun mal Brauch ist, werden manche Dinge im Himmel entschieden und nehmen erst dann ihren überraschenden endgültigen Ausgang, wie der "Münchner im Himmel" belegt. "Alois ist sehr froh über diesen Auftrag, nimmt einen göttlichen Ratschlag mit und fliegt ab. Wie gewohnt, geht er mit seiner Botschaft zuerst ins Hofbräuhaus, wo er sich ein Bier nach dem anderen bestellt, darüber seinen Auftrag vergisst und dort bis zum heutigen Tage sitzt. Derweil wartet die bayerische Regierung noch immer auf die göttlichen Ratschläge (bzw. die göttliche Eingebung)." [3] Hätte nämlich die Richterin auf einen göttlichen Ratschlag gewartet, so wäre das gesamte Verfahren im Sande verlaufen. So aber ist zu befürchten, dass nun auch noch die nächsthöhere Instanz bemüht wird.
Baurecht gestern und heute
Häuser und Anbauten überstehen ganze Staaten. Warum sollte 1949 abgerissen werden, was in 1940 gebaut wurde? Damals galten teilweise andere Verordnungen als heute. Deshalb wird Hauseigentümern und Grundstückseigentümern ein Bestandsschutz gewährt. Kurioserweise hat sich jedoch der Streithahn über die Nachbargarage, die nach heutigem Recht nicht erlaubt ist, aufgeregt. Sie ist nämlich genauso hoch wie sein Anbau und beeinträchtigt nun seinen gewohnten Ausblick. Er hätte ja das Nachbargrundstück kaufen können. Warum hat er das nicht getan? Wer heute auf der Straße steht und nichts von den Hintergründen ahnt, kann nur den Kopf schütteln und versteht nun besser, warum die Richterin den illegalen Garagenbau trotzdem als rechtens ansieht, obwohl das Satteldach eindeutig zu hoch ist, egal nach welchem Verfahren man misst. Befremdlich ist die Entscheidung nicht wirklich, denn viele Gesetze und Rechtsverordnungen, Verfahren und Sichtweisen stammen aus der Zeit von 1933 bis 1945 und werden im Jahr 2015 widerspruchslos hingenommen, weil die amerikanischen Freunde aus BrainWashington es wollen.
Die Moral von der Geschicht? Reize Deinen Nachbarn nicht! Die systematische telefonische Beratung durch die Fachleute von www.Garagenrampe.de ist wohlbegründet. Erst fragen, dann planen! Das Beratungsteam ist über die Festnetznummer 05222 36901 - 0 erreichbar.
Quellen:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Hornberger_Schießen
[2] www.kurzlink.de/zu-hohe-Garage
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Ein_Münchner_im_Himmel
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
Die göttlichen Mühlen
So geschah es in einem beschaulichen Ort Bayerns, dass eine Angelegenheit mit großem Getöse angekündigt wurde, aber dann nichts dabei herauskam und sie ohne das ersehnte Ergebnis endete. Wobei auch noch die Rolle der Justiz in dem sechsjährigen Streit zu hinterfragen ist, weil das Gericht laut einem Kommentar zum Zeitungsartikel sich dem Eindruck nicht entziehen kann, willkürlich entschieden zu haben. [2] Doch wie es in Bayern nun mal Brauch ist, werden manche Dinge im Himmel entschieden und nehmen erst dann ihren überraschenden endgültigen Ausgang, wie der "Münchner im Himmel" belegt. "Alois ist sehr froh über diesen Auftrag, nimmt einen göttlichen Ratschlag mit und fliegt ab. Wie gewohnt, geht er mit seiner Botschaft zuerst ins Hofbräuhaus, wo er sich ein Bier nach dem anderen bestellt, darüber seinen Auftrag vergisst und dort bis zum heutigen Tage sitzt. Derweil wartet die bayerische Regierung noch immer auf die göttlichen Ratschläge (bzw. die göttliche Eingebung)." [3] Hätte nämlich die Richterin auf einen göttlichen Ratschlag gewartet, so wäre das gesamte Verfahren im Sande verlaufen. So aber ist zu befürchten, dass nun auch noch die nächsthöhere Instanz bemüht wird.
Baurecht gestern und heute
Häuser und Anbauten überstehen ganze Staaten. Warum sollte 1949 abgerissen werden, was in 1940 gebaut wurde? Damals galten teilweise andere Verordnungen als heute. Deshalb wird Hauseigentümern und Grundstückseigentümern ein Bestandsschutz gewährt. Kurioserweise hat sich jedoch der Streithahn über die Nachbargarage, die nach heutigem Recht nicht erlaubt ist, aufgeregt. Sie ist nämlich genauso hoch wie sein Anbau und beeinträchtigt nun seinen gewohnten Ausblick. Er hätte ja das Nachbargrundstück kaufen können. Warum hat er das nicht getan? Wer heute auf der Straße steht und nichts von den Hintergründen ahnt, kann nur den Kopf schütteln und versteht nun besser, warum die Richterin den illegalen Garagenbau trotzdem als rechtens ansieht, obwohl das Satteldach eindeutig zu hoch ist, egal nach welchem Verfahren man misst. Befremdlich ist die Entscheidung nicht wirklich, denn viele Gesetze und Rechtsverordnungen, Verfahren und Sichtweisen stammen aus der Zeit von 1933 bis 1945 und werden im Jahr 2015 widerspruchslos hingenommen, weil die amerikanischen Freunde aus BrainWashington es wollen.
Die Moral von der Geschicht? Reize Deinen Nachbarn nicht! Die systematische telefonische Beratung durch die Fachleute von www.Garagenrampe.de ist wohlbegründet. Erst fragen, dann planen! Das Beratungsteam ist über die Festnetznummer 05222 36901 - 0 erreichbar.
Quellen:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Hornberger_Schießen
[2] www.kurzlink.de/zu-hohe-Garage
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Ein_Münchner_im_Himmel
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
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Weitere Informationen
Garagenrampe GmbH & Co. KG, Herr Björn Knebel
Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, Deutschland
Tel.: 05222 36901 - 0; http://www.Garagenrampe.de
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Tel.: 05222 36901 - 0; http://www.Garagenrampe.de
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Autor der Pressemeldung "Garagenrampe.de: Vorsicht! zu hohe Garage!" ist Garagenrampe GmbH & Co. KG, vertreten durch Björn Knebel.