02.11.2015 09:25 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Jahresakkreditierung 2016 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
Kurzfassung: Jahresakkreditierung 2016 für die Berichterstattung aus dem Deutschen BundestagRedaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 18. Dezem ...
[Deutscher Bundestag - 02.11.2015] Jahresakkreditierung 2016 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 18. Dezember 2015 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2016 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise).
Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax oder Mail an folgende Nummern bzw. E-Mailadresse zu senden: 030 227 36045 oder 030 227 36245, E-Mail: akkreditierung@bundestag.de. Bitte beachten Sie, dass nur ausgedruckte und wieder eingescannte Anträge per E-Mail verschickt werden können.
Auch zur Verlängerung der für 2015 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Ein Jahresausweis wird nicht verlängert, wenn im Jahr 2015 die beantragte Akkreditierung nicht abgeholt worden ist. Gegebenenfalls ist eine Begründung anzugeben.
Ausweisausgabe:
Fristgerecht beantragte Jahresakkreditierungen 2016 können ab Donnerstag, 7. Januar 2016, bis 8. Juli 2016 in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 13 abgeholt werden. Nach Ablauf der Ausweisausgabe verfällt der Anspruch auf Ausstellung der beantragten Jahresakkreditierung.
Die Jahresakkreditierungen 2015 verlieren am 1. Februar 2016 ihre Gültigkeit.
Bei Abholung des Ausweises ist die Rückgabe der Jahresakkreditierung 2015 sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig.
Das Antragsformular für die Jahresakkreditierung 2016 kann nur hier unter: http://www.bundestag.de/blob/393548
/a4616c4140bdda6b8026f8830d532aae/akkreditierung_2016-data.pdf
abgerufen werden.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können - wie bisher - Tagesakkreditierungen beantragt werden.
Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle, Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 bzw. -32924.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail: mail@bundestag.de
URL: http://www.bundestag.de
Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 18. Dezember 2015 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2016 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise).
Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax oder Mail an folgende Nummern bzw. E-Mailadresse zu senden: 030 227 36045 oder 030 227 36245, E-Mail: akkreditierung@bundestag.de. Bitte beachten Sie, dass nur ausgedruckte und wieder eingescannte Anträge per E-Mail verschickt werden können.
Auch zur Verlängerung der für 2015 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Ein Jahresausweis wird nicht verlängert, wenn im Jahr 2015 die beantragte Akkreditierung nicht abgeholt worden ist. Gegebenenfalls ist eine Begründung anzugeben.
Ausweisausgabe:
Fristgerecht beantragte Jahresakkreditierungen 2016 können ab Donnerstag, 7. Januar 2016, bis 8. Juli 2016 in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 13 abgeholt werden. Nach Ablauf der Ausweisausgabe verfällt der Anspruch auf Ausstellung der beantragten Jahresakkreditierung.
Die Jahresakkreditierungen 2015 verlieren am 1. Februar 2016 ihre Gültigkeit.
Bei Abholung des Ausweises ist die Rückgabe der Jahresakkreditierung 2015 sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig.
Das Antragsformular für die Jahresakkreditierung 2016 kann nur hier unter: http://www.bundestag.de/blob/393548
/a4616c4140bdda6b8026f8830d532aae/akkreditierung_2016-data.pdf
abgerufen werden.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können - wie bisher - Tagesakkreditierungen beantragt werden.
Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle, Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 bzw. -32924.
Deutscher Bundestag
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