05.11.2015 12:35 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und EnergieMittwoch, 11. November 2015, 11 UhrPaul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900Öffentliche Anhörung zumGesetzentwurf der BundesregierungEntwurf ...
[Deutscher Bundestag - 05.11.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Mittwoch, 11. November 2015, 11 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
BT-Drucksache 18/6419
Die Sachverständigen:
- Dr. Roland Mohr, Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)
- Hildegard Müller, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
- Dr. Markus Blesl, Universität Stuttgart - Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER)
- Udo Wichert, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (AGFW)
- Michael Wübbels, Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
- Dr. Werner Neumann, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. - Arbeitskreis Energie im wissenschaftlichen Beirat (BUND)
- Christian Noll, Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
- Detlef Raphael, Deutscher Städtetag (gem. 70 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages)
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter "wirtschaftsausschuss@bundestag.de" anzumelden.
Die Aufzeichnung der Sitzung durch das Parlamentsfernsehen steht ca. ab 13.30 Uhr unter "www.bundestag.de/mediathek" zur Verfügung.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

Deutscher Bundestag
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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