Vorratsdatenspeicherung: in den Vermittlungsausschuss

Kurzfassung: Vorratsdatenspeicherung: in den VermittlungsausschussDer DJV appelliert an die Regierungschefs der Bundesländer, sich dem Aufruf des Freistaates Thüringen anzuschließen, den Vermittlungsausschuss ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 05.11.2015] Vorratsdatenspeicherung: in den Vermittlungsausschuss

Der DJV appelliert an die Regierungschefs der Bundesländer, sich dem Aufruf des Freistaates Thüringen anzuschließen, den Vermittlungsausschuss zur Vorratsdatenspeicherung anzurufen. Am morgigen Freitag wird ein entsprechender Antrag des Landes Thüringen dazu zur Abstimmung gestellt.
Bereits vor der Abstimmung im Bundestag hatte ein breites Medienbündnis, darunter auch der DJV, immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, wie sie mittlerweile beschlossen worden sind, die Vorgaben des EuGH zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verletzen.
Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall betont, dass beim Umgang mit personenbezogenen Daten vor allem im Hinblick auf den Erhalt der journalistischen Berichterstattungsfreiheit, enge rechtliche Grenzen zu wahren sind. "Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben diese Grenzen in Entscheidungen bereits konkretisiert. Wir fordern die Länder auf, sich dem Antrag Thüringens anzuschließen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit gibt es noch eine Chance, den Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor der Speicherung ihrer elektronischen beruflichen Kontaktdaten aufzunehmen. Journalisten müssen ihren Quellen Schutz vor Aufdeckung bieten!"
Frank Überall: "Der Schutz so genannter Whistleblower ist sogar im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung als politisches Ziel genannt. Ich sehe Politiker von CDU/CSU sowie SPD in der Pflicht, dieses Versprechen auch zu halten. Journalisten brauchen Whistleblower und müssen mit ihnen als zuverlässige Partner zusammen arbeiten können - international, aber auch in Deutschland." Darüber hinaus lehnt der DJV auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei ab, die ebenfalls massiv in den Schutz der journalistischen Arbeit eingreift. Die Entgegennahme, Auswertung und Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter Daten durch Journalisten sollen nur dann straffrei bleiben, wenn die beschafften Daten auch tatsächlich einer konkreten Veröffentlichung dienen.

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