06.11.2015 15:50 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU
Bundestag setzt wichtiges Signal: Kein Geschäft mit dem Tod
Kurzfassung: Bundestag setzt wichtiges Signal: Kein Geschäft mit dem TodZum Beschluss des Deutschen Bundestages, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, erklärt der Generalsekretär d ...
[CDU - 06.11.2015] Bundestag setzt wichtiges Signal: Kein Geschäft mit dem Tod
Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber:
Der Deutsche Bundestag hat heute nach einer intensiven Debatte ein wichtiges Signal gesetzt: Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben. Künftig steht die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Wir wollen damit Schwerstkranke und Sterbende davor schützen, sich in die Hände von windigen Geschäftemachern zu begeben, die den Eindruck erwecken, dass die Beihilfe zur Selbsttötung ein ganz normaler Vorgang sei. Diese Beihilfe ist kein normaler Vorgang, sondern sie findet häufig in extremen Notsituationen statt. Deshalb bleibt die Beihilfe im Einzelfall auch weiterhin straffrei. Aber wer Beihilfe organisiert und auf Wiederholung angelegt anbietet, dem setzt der deutsche Gesetzgeber nun ein klares Stoppsignal. Schwerstkranke und Sterbende brauchen eine gute palliativmedizinische Versorgung und menschliche Zuwendung, kein vermeintlich normales Angebot von Suizidbeihilfe. Das, was der Deutsche Bundestag heute verabschiedet hat, entspricht der Position, die wir als CDU Deutschlands nach langer, intensiver, von großem gegenseitigem Respekt geprägten Debatte auf unserem Bundesparteitag 2012 in Hannover beschlossen haben.
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Deutschland
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Telefax: 030 / 220 70 - 111
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URL: http://www.cdu.de
Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber:
Der Deutsche Bundestag hat heute nach einer intensiven Debatte ein wichtiges Signal gesetzt: Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben. Künftig steht die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Wir wollen damit Schwerstkranke und Sterbende davor schützen, sich in die Hände von windigen Geschäftemachern zu begeben, die den Eindruck erwecken, dass die Beihilfe zur Selbsttötung ein ganz normaler Vorgang sei. Diese Beihilfe ist kein normaler Vorgang, sondern sie findet häufig in extremen Notsituationen statt. Deshalb bleibt die Beihilfe im Einzelfall auch weiterhin straffrei. Aber wer Beihilfe organisiert und auf Wiederholung angelegt anbietet, dem setzt der deutsche Gesetzgeber nun ein klares Stoppsignal. Schwerstkranke und Sterbende brauchen eine gute palliativmedizinische Versorgung und menschliche Zuwendung, kein vermeintlich normales Angebot von Suizidbeihilfe. Das, was der Deutsche Bundestag heute verabschiedet hat, entspricht der Position, die wir als CDU Deutschlands nach langer, intensiver, von großem gegenseitigem Respekt geprägten Debatte auf unserem Bundesparteitag 2012 in Hannover beschlossen haben.
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