13.11.2015 14:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Die Hofabgaberegelung wird neu gestaltet
Kurzfassung: Die Hofabgaberegelung wird neu gestaltetDBV sieht intensiven Beratungsbedarf der Praxis(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Verabschiedung der Neugestaltung der Hofabgaberegelung in d ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 13.11.2015] Die Hofabgaberegelung wird neu gestaltet
DBV sieht intensiven Beratungsbedarf der Praxis
(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Verabschiedung der Neugestaltung der Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte durch den Deutschen Bundestag (12.11.2015). Die Regierungsparteien setzen damit ihre Festlegung aus dem Koalitionsvertrag um, die Hofabgaberegelung neu zu gestalten. Danach bleibt die Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte grundsätzlich erhalten, was der DBV positiv bewertete. Vor allem die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD in den Bundestagsausschüssen für Ernährung und Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales hatten sich dafür eingesetzt. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die neugestaltete Hofabgaberegelung auf jeden Fall eine intensive Beratung der Praxis verlangt, damit keine steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile entstehen.
Die Neugestaltung der Hofabgaberegelung betrifft insbesondere die Erhöhung des Rückbehalts, die Zuschläge bei späterem Rentenbezug sowie die Stärkung der eigenständigen Rentenrechte von Landwirtsehegatten. Damit hat der Bundestag die unterschiedlichen Interessen aufgegriffen. Der DBV hatte in einem Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass diese Änderungen auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf eine zeitlich versetzte Mobilisierung von Flächen zur betrieblichen Fortentwicklung von weiterwirtschaftenden Betrieben zu bewerten sind. Vor diesem Hintergrund stellen die Änderungen einen insgesamt gelungenen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen dar, stellte der DBV fest.
Der Bauernverband geht nunmehr davon aus, dass die gemeinsam von CDU/CSU und SPD beschlossenen Regelungen dauerhaft von Bestand sind. Der Bundesrat wird das nicht zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 abschließend beraten, damit die Neuregelungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten können.
Kontakt:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Claire-Waldorff-Straße 7
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/31904-407
Telefax: 030/ 31904-431
Mail: presse@bauernverband.net
URL: http://www.bauernverband.de
DBV sieht intensiven Beratungsbedarf der Praxis
(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Verabschiedung der Neugestaltung der Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte durch den Deutschen Bundestag (12.11.2015). Die Regierungsparteien setzen damit ihre Festlegung aus dem Koalitionsvertrag um, die Hofabgaberegelung neu zu gestalten. Danach bleibt die Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte grundsätzlich erhalten, was der DBV positiv bewertete. Vor allem die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD in den Bundestagsausschüssen für Ernährung und Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales hatten sich dafür eingesetzt. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die neugestaltete Hofabgaberegelung auf jeden Fall eine intensive Beratung der Praxis verlangt, damit keine steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile entstehen.
Die Neugestaltung der Hofabgaberegelung betrifft insbesondere die Erhöhung des Rückbehalts, die Zuschläge bei späterem Rentenbezug sowie die Stärkung der eigenständigen Rentenrechte von Landwirtsehegatten. Damit hat der Bundestag die unterschiedlichen Interessen aufgegriffen. Der DBV hatte in einem Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass diese Änderungen auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf eine zeitlich versetzte Mobilisierung von Flächen zur betrieblichen Fortentwicklung von weiterwirtschaftenden Betrieben zu bewerten sind. Vor diesem Hintergrund stellen die Änderungen einen insgesamt gelungenen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen dar, stellte der DBV fest.
Der Bauernverband geht nunmehr davon aus, dass die gemeinsam von CDU/CSU und SPD beschlossenen Regelungen dauerhaft von Bestand sind. Der Bundesrat wird das nicht zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 abschließend beraten, damit die Neuregelungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten können.
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Weitere Informationen
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/31904-407; http://www.bauernverband.de
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