Europäischen Zahlungsverkehr bürgerfreundlich gestalten

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 12.05.2011
Pressemitteilung vom: 12.05.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Einfache Abläufe beibehalten und keine Kosten auf die Bürger abwälzen Der Deutsche Bundestag debattiert heute die Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ...

[CDU/CSU-Fraktion - 12.05.2011] Europäischen Zahlungsverkehr bürgerfreundlich gestalten


Einfache Abläufe beibehalten und keine Kosten auf die Bürger abwälzen Der Deutsche Bundestag debattiert heute die Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer:

"Die christlich-liberale Koalition setzt sich entschieden ein, den europäischen Zahlungsverkehr bürgerfreundlich zu gestalten.

Wir sind dabei, einen einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa zu schaffen. Das führt zu Kostenvorteilen. Für die Bürger muss der Zahlungsverkehr jedoch gewohnt einfach bleiben.

Für inländische Überweisungen in Deutschland sollen die Verbraucher ihre Kontonummer und Bankleitzahl weiter nutzen können. Das bewährte elektronische Lastschriftverfahren soll solange weitergenutzt werden können, bis ein vergleichbares europäisches Produkt durch die Kreditwirtschaft am Markt angeboten wird. Bestehende Einzugsermächtigungen sollen einfach, selbständig und rechtssicher umgestellt werden.

Die deutsche Kreditwirtschaft fordern wir auf, an der Schaffung des einheitlichen Zahlungsverkehrs zum Vorteil der Verbraucher aktiv mitzuwirken. Zusätzliche Kosten dürfen nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden. Zentral sind an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtete Informationsmaßnahmen. Lastschriftverfahren sollen auch weiterhin ausschließlich angeboten werden, wenn ein voraussetzungsloses Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen vorgesehen ist."

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2010 einen Verordnungsvorschlag zur vollständigen Integration des europäischen Zahlungsmarktes vorgelegt. Mit ihm verfolgt sie den Ansatz, die Standardisierung der technischen Anforderungen an die in der Europäischen Union benutzten Zahlungsprodukte fortzuschreiben und die paneuropäischen Zahlungsprodukte (SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift) zu fixen Enddaten verbindlich in den Mitgliedstaaten einzuführen. Damit können letzte Hürden bei der Schaffung eines harmonisierten Zahlungsverkehrsraums in Europa beseitigt und durch die Zersplitterung des Zahlungsverkehrs in Europa verursachte Kosten für Zahlungsdiensteanbieter und –nutzer weiter minimiert werden.

Die christlich-liberale Koalition betont jedoch, dass der vorgelegte Vorschlag in einigen Regelungsbereichen nicht ihren Vorstellungen entspricht.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission berücksichtigt noch nicht in ausreichendem Maße die spezifischen Umstellungsprobleme, die in Deutschland als größtem Zahlungsmarkt in der Europä¬ischen Union und Nummer 1 bei der Nutzung des Lastschriftverfahrens bestehen. Die Verbraucher und die übrigen Endnutzer in Deutschland werden den Umstellungsprozess und damit SEPA nur dann akzeptieren, wenn dieser Prozess transparent verläuft, die Umstellung auf SEPA-Formate von der Kreditwirtschaft durch eine am Kunden ausgerichtete Aufklärungskampagne bereits jetzt aktiv vorangetrieben wird, keine Nachteile oder Verschlechterungen des Status quo für die Verbraucher und Endnutzer entstehen, insbesondere deren Rechte nicht geschmä¬lert werden und der Kunde auch bei den Kosten nicht schlechter steht als vor der Einführung der SEPA-Produkte.


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