01.12.2015 15:53 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Gebrauchsanweisung für klimaverträgliche Investitionen Deutschland präsentiert neue Studie in Paris
Kurzfassung: Gebrauchsanweisung für klimaverträgliche Investitionen Deutschland präsentiert neue Studie in ParisWie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich is ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 01.12.2015] Gebrauchsanweisung für klimaverträgliche Investitionen Deutschland präsentiert neue Studie in Paris
Wie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich ist oder nicht? Antworten auf diese Frage liefert eine neue Studie, die im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft entstanden ist. Das Papier wurde heute am Rande der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt.
Konkret geht es um Kriterien, die öffentliche wie private Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter 2C leisten.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Immer mehr Investoren erkennen inzwischen, dass die Politik es ernst meint mit der Dekarbonisierung und ziehen ihre Konsequenzen daraus. Gerade der G7-Gipfel hat dies deutlich gemacht. Aber was genau die 2C-Obergrenze in der Praxis für einzelne Investitionsentscheidungen bedeutet, ist vielen noch nicht klar. Die Studie gibt hier wichtige und praxistaugliche Orientierung."
Aus verschiedenen 2C-Szenarien leiten die ForscherInnen eine Kategorisierung möglicher Investitionen ab. So werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege und -mittel, die wichtige Bausteine sind, um die globale Erderwärmung auf unter 2C zu begrenzen, einer Positivliste zugeordnet.
Zu einer Negativliste gehören hingegen Investitionen in den Neubau konventioneller Kohlekraftwerke, die wissenschaftlichen Szenarien zufolge grundsätzlich nicht mit der 2C-Obergrenze kompatibel sind.
Doch auch für die Vielzahl von Investitionen, die sich in der Grauzone zwischen diesen Polen bewegen, gibt die Studie Orientierung und schafft damit einen wichtigen Mehrwert. Denn die meisten Investitionen sind keiner
Positiv- oder Negativliste zuzuordnen, sondern müssen im Kontext betrachtet werden. Beispielsweise sind Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz nur dann mit der 2C-Obergrenze kompatibel, wenn sie hinreichend ambitioniert sind. Gaskraftwerke hingegen sind ein wichtiger Pfeiler, um während einer Energiewende Schwankungen bei der Stromproduktion aus Erneuerbaren auszugleichen; ein Energiesystem, das zu
100 % aus Gaskraftwerken besteht, wäre aber nicht mit der 2C-Obergrenze kompatibel.
Auch für die Sektoren Energie, Gebäude und Transport leiten die ForscherInnen beispielhaft spezifische Vorgaben dazu ab, wie aus dem globalen Klimaziel auch für diese Bereiche klare Orientierung gegeben werden kann.
Die primäre Zielgruppe des Berichts sind Entwicklungsbanken. Um ihre Praxistauglichkeit sicherzustellen wurden die Kriterien und Empfehlungen mit öffentlichen wie privaten Investoren konsultiert.
Die Studie finden Sie unter
www.bmub.bund.de/N52627
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 030 18 305-2044
Mail: presse@bmub.bund.de
Wie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich ist oder nicht? Antworten auf diese Frage liefert eine neue Studie, die im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft entstanden ist. Das Papier wurde heute am Rande der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt.
Konkret geht es um Kriterien, die öffentliche wie private Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter 2C leisten.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Immer mehr Investoren erkennen inzwischen, dass die Politik es ernst meint mit der Dekarbonisierung und ziehen ihre Konsequenzen daraus. Gerade der G7-Gipfel hat dies deutlich gemacht. Aber was genau die 2C-Obergrenze in der Praxis für einzelne Investitionsentscheidungen bedeutet, ist vielen noch nicht klar. Die Studie gibt hier wichtige und praxistaugliche Orientierung."
Aus verschiedenen 2C-Szenarien leiten die ForscherInnen eine Kategorisierung möglicher Investitionen ab. So werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege und -mittel, die wichtige Bausteine sind, um die globale Erderwärmung auf unter 2C zu begrenzen, einer Positivliste zugeordnet.
Zu einer Negativliste gehören hingegen Investitionen in den Neubau konventioneller Kohlekraftwerke, die wissenschaftlichen Szenarien zufolge grundsätzlich nicht mit der 2C-Obergrenze kompatibel sind.
Doch auch für die Vielzahl von Investitionen, die sich in der Grauzone zwischen diesen Polen bewegen, gibt die Studie Orientierung und schafft damit einen wichtigen Mehrwert. Denn die meisten Investitionen sind keiner
Positiv- oder Negativliste zuzuordnen, sondern müssen im Kontext betrachtet werden. Beispielsweise sind Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz nur dann mit der 2C-Obergrenze kompatibel, wenn sie hinreichend ambitioniert sind. Gaskraftwerke hingegen sind ein wichtiger Pfeiler, um während einer Energiewende Schwankungen bei der Stromproduktion aus Erneuerbaren auszugleichen; ein Energiesystem, das zu
100 % aus Gaskraftwerken besteht, wäre aber nicht mit der 2C-Obergrenze kompatibel.
Auch für die Sektoren Energie, Gebäude und Transport leiten die ForscherInnen beispielhaft spezifische Vorgaben dazu ab, wie aus dem globalen Klimaziel auch für diese Bereiche klare Orientierung gegeben werden kann.
Die primäre Zielgruppe des Berichts sind Entwicklungsbanken. Um ihre Praxistauglichkeit sicherzustellen wurden die Kriterien und Empfehlungen mit öffentlichen wie privaten Investoren konsultiert.
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 305-0;
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