Hausverkauf nur mit gültigem Energieausweis

Haferkamp Immobilien berät Eigentümer umfassend zum rechtssicheren Verkauf
Kurzfassung: Wer ein Auto kauft, will wissen, wieviel Kraftstoff es verbraucht. Sei es, um möglichst umweltschonend zu fahren oder um die monatlichen Tank-Kosten kalkulieren zu können. Bei künftigen Hausbesitzern ist das nicht anders, und auch sie wollen schon vor dem Kauf erfahren, wieviel Energie ihr Traumhaus voraussichtlich verbraucht. Doch dieser Wunsch nach Wissen ist nicht der einzige Grund, weshalb Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie deren Energieausweis vorlegen müssen.
[Haferkamp Immobilien GmbH - 04.12.2015] Wer ein Auto kauft, will wissen, wieviel Kraftstoff es verbraucht. Sei es, um möglichst umweltschonend zu fahren oder um die monatlichen Tank-Kosten kalkulieren zu können. Bei künftigen Hausbesitzern ist das nicht anders, und auch sie wollen schon vor dem Kauf erfahren, wieviel Energie ihr Traumhaus voraussichtlich verbraucht. Doch dieser Wunsch nach Wissen ist nicht der einzige Grund, weshalb Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie deren Energieausweis vorlegen müssen.

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist die Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Doch längst nicht alle Eigentümer halten sich daran und riskieren so drastische Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Dabei ist die Lösung ganz einfach: Professionelle Immobilienmakler wie die Haferkamp Immobilien GmbH kümmern sich gern um die Erstellung des Energieausweises, stellen die dafür nötigen Unterlagen zusammen und übernehmen viele weitere Aufgaben.

Wenn Eigentümer früher eine Immobilie annoncierten, mussten sie sich um Begriffe wie Energieeffizienzklasse, Bedarfs- und Verbrauchsausweis keine Gedanken machen. Was zählte, war ein hübsches Objektfoto, der Preis und der Bezugstermin. Heute kommen Eigentümer, die verkaufen möchten, nicht mehr umhin, sich frühzeitig mit den Energiewerten ihres Hauses vertraut zu machen. Schon in der Anzeige müssen bestimmte Pflichtangaben zur Energieeffizienz enthalten sein, sonst drohen hohe Bußgelder. Wer die Hürde der rechtlich einwandfreien Immobilienanzeige gemeistert hat, ist jedoch noch lange nicht auf der sicheren Seite. Spätestens bei der ersten Besichtigung muss der gültige Energieausweis vorgelegt werden − so verlangt es das Gesetz. Darüber hinaus muss bei Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages der Energieausweis an den neuen Eigentümer bzw. Mieter übergeben werden.

Doch welcher Energieausweis wird für die betreffende Immobilie überhaupt benötigt? Wie lange ist er gültig? Welche Daten muss er enthalten? Antworten auf diese Fragen zu finden, kostet die meisten Eigentümer wertvolle Zeit. Die Experten von Haferkamp Immobilien wissen genau, worauf zu achten ist und sind in der Lage, schnell den richtigen Energieausweis zu liefern. Durch jahrelange Erfahrung in der Immobilienbewertung können mögliche energetische Schwachstellen der Immobilie zudem aufdeckt und behoben werden. Eigentümer bekommen so die Chance, ihr Haus durch entsprechende Vorschläge energetisch aufzuwerten und damit einen besseren Preis zu erzielen.

Details dazu sowie zu weiteren Themen wie z.B. Zinshaus Hamburg, Hamburg Immobilien, Neubauprojekte Hamburg und mehr sind auf http://www.haferkamp-immobilien.de erhältlich.
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