Besuch einer Delegation des Deutschen Bundestages im Bundesverfassungsgericht

Kurzfassung: Besuch einer Delegation des Deutschen Bundestages im BundesverfassungsgerichtPressemitteilung Nr. 91/2015 vom 8. Dezember 2015Eine Delegation des Deutschen Bundestages, bestehend aus dessen Präsident ...
[Bundesverfassungsgericht - 08.12.2015] Besuch einer Delegation des Deutschen Bundestages im Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 91/2015 vom 8. Dezember 2015
Eine Delegation des Deutschen Bundestages, bestehend aus dessen Präsident Prof. Dr. Norbert Lammert und weiteren Abgeordneten aller Fraktionen, besuchte am gestrigen 7. Dezember 2015 das Bundesverfassungsgericht. Die Delegation wurde von Gerichtspräsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof sowie den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu einem gemeinsamen Abendessen empfangen, in dessen Rahmen ein Gedanken- und Erfahrungsaustausch stattfand.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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