Neue Verordnung für Online-Händler und Online-Dienstleistungsverträge
OS-PlattformKurzfassung: .
[Händlerschutz - 07.01.2016] Ab dem 9.1.2016 ist die sogenannte EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013) gültig. Dies beinhaltet die Einrichtung einer OS-Plattform für die Online-Streitbeilegung auf europäischer Ebene.
Die OS-Plattform soll für Verbraucher und Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle zur Beilegung von Online-Streitigkeiten bieten nach EU-Verordnung Nr. 524/2013. In Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung heisst es "in der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, sowie in der Union niedergelassene Online-Marktplätze [...] auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein[zustellen].
Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an."
Zum heutigen Tage existiert diese Plattform noch nicht in der geplanten Form, dennoch sollten betroffene Unternehmen bereits jetzt aktiv werden und in leicht zugänglicher Weise auf die OS-Plattform hinweisen. Der Händlerschutz empfiehlt dies, entsprechend vorgehoben, in den AGB sowie im Impressum darzustellen. Sollten Sie Bestellbestätigungen per Email versenden, empfiehlt der Händlerschutz auch dort einen entsprechenden Hinweis anzugeben.
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Die OS-Plattform soll für Verbraucher und Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle zur Beilegung von Online-Streitigkeiten bieten nach EU-Verordnung Nr. 524/2013. In Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung heisst es "in der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, sowie in der Union niedergelassene Online-Marktplätze [...] auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein[zustellen].
Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an."
Zum heutigen Tage existiert diese Plattform noch nicht in der geplanten Form, dennoch sollten betroffene Unternehmen bereits jetzt aktiv werden und in leicht zugänglicher Weise auf die OS-Plattform hinweisen. Der Händlerschutz empfiehlt dies, entsprechend vorgehoben, in den AGB sowie im Impressum darzustellen. Sollten Sie Bestellbestätigungen per Email versenden, empfiehlt der Händlerschutz auch dort einen entsprechenden Hinweis anzugeben.
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Händlerschutz, Herr
Bahnhofstr. 20, 91233 Neunkirchen, Deutschland
Tel.: ; https://www.haendlerschutz.com/
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