12.01.2016 08:32 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von VR Immobilien GmbH
Wenn die Immobilie zum Spielball wird
Geht es bei einer Scheidung um Wohneigentum, ist Streit häufig vorprogrammiertKurzfassung: Rund 200.000 Ehen werden in Deutschland jährlich geschieden. Häufig wird dabei nicht nur um das Sorgerecht für die Kinder, sondern auch um die gemeinsame Immobilie gestritten. Wer zieht aus und wer bleibt? Ist ein Verkauf doch für alle Beteiligten das Beste? Welche Rolle spielt der Zugewinnausgleich, wenn es um Häuser und Wohnungen geht? Pascal Weß, Geschäftsführer der VR Immobilien GmbH aus Fulda hatte bereits viele solcher Scheidungsimmobilien auf dem Tisch und weiß um die Sensibilität des Themas.
[VR Immobilien GmbH - 12.01.2016] Rund 200.000 Ehen werden in Deutschland jährlich geschieden. Häufig wird dabei nicht nur um das Sorgerecht für die Kinder, sondern auch um die gemeinsame Immobilie gestritten. Wer zieht aus und wer bleibt? Ist ein Verkauf doch für alle Beteiligten das Beste? Welche Rolle spielt der Zugewinnausgleich, wenn es um Häuser und Wohnungen geht? Pascal Weß, Geschäftsführer der VR Immobilien GmbH aus Fulda hatte bereits viele solcher Scheidungsimmobilien auf dem Tisch und weiß um die Sensibilität des Themas.
"Ob einvernehmlich oder nicht - eine Scheidung oder Trennung ist ohnehin schon schwer genug für alle Beteiligten", so der erfahrene Immobilienexperte. "Sind Immobilien vorhanden, werden die Formalitäten noch komplexer und zur emotionalen Belastung kommen finanzielle Aspekte hin." Hat ein Ehepaar beispielsweise mit dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung seine finanziellen Rücklagen bereits ausgeschöpft, birgt dies ein erhebliches Konfliktpotenzial.
"In der Regel wird bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich angewendet, es sei denn, es gibt einen Ehevertrag mit gesonderten Regelungen", erklärt Pascal Weß. In einer solchen Zugewinngemeinschaft, die mit der Heirat automatisch geschlossen wird, gehören eigene Vermögenswerte wie zum Beispiel ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung weiter dem jeweiligen Alleineigentümer - auch eine Immobile, für die er oder sie als Alleineigentümer eingetragen ist.
Wenn beide Ehepartner gemeinsam ein Haus kaufen und beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden, entscheidet der jeweilige Zugewinn, ob bei einer Scheidung einer dem anderen einen Teil abgeben muss. Als Zugewinn wird dabei der Betrag bezeichnet, den jeder Partner im Verlauf der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat. Hat ein Partner mehr Vermögen hinzugewonnen, als der andere, muss er einen Zugewinnausgleich - die Hälfte des Überschusses - an den anderen zahlen.
"Ein Immobilienmakler kann und darf natürlich keinen Rechtsbeistand ersetzen", so Pascal Weß. Dennoch sind er und seine Mitarbeiter umfassend mit den Abläufen vertraut, die bei einer Scheidung oder Trennung in Gang gesetzt werden. Das erfahrene Team berät Eigentümer, die nicht wissen, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, umfassend und einfühlsam. Es führt auf Wunsch unter anderem eine professionelle Wertermittlung und Marktanalyse durch und liefert den Eigentümern alle entscheidungsrelevanten Informationen.
Soll die gemeinsame Immobilie aus finanziellen Gründen verkauft werden oder um allen Beteiligten einen Neuanfang zu ermöglichen, kümmert sich die VR Immobilien GmbH um alles. Die Beschaffung sämtlicher Unterlagen, die Vermarktung und das Besichtigungsmanagement sind bei den kompetenten Mitarbeitern in ebenso zuverlässigen Händen wie Preisverhandlungen, Vertrags- und Notarterminvorbereitung, Objektübergabe und vieles mehr.
Details zu diesem Thema sowie zu vielen anderen wie Makler Fulda, Immobilien in Fulda, Fulda Immobilien u.v.m. sind auf http://www.v-r-immobilien.de zu finden.
"Ob einvernehmlich oder nicht - eine Scheidung oder Trennung ist ohnehin schon schwer genug für alle Beteiligten", so der erfahrene Immobilienexperte. "Sind Immobilien vorhanden, werden die Formalitäten noch komplexer und zur emotionalen Belastung kommen finanzielle Aspekte hin." Hat ein Ehepaar beispielsweise mit dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung seine finanziellen Rücklagen bereits ausgeschöpft, birgt dies ein erhebliches Konfliktpotenzial.
"In der Regel wird bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich angewendet, es sei denn, es gibt einen Ehevertrag mit gesonderten Regelungen", erklärt Pascal Weß. In einer solchen Zugewinngemeinschaft, die mit der Heirat automatisch geschlossen wird, gehören eigene Vermögenswerte wie zum Beispiel ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung weiter dem jeweiligen Alleineigentümer - auch eine Immobile, für die er oder sie als Alleineigentümer eingetragen ist.
Wenn beide Ehepartner gemeinsam ein Haus kaufen und beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden, entscheidet der jeweilige Zugewinn, ob bei einer Scheidung einer dem anderen einen Teil abgeben muss. Als Zugewinn wird dabei der Betrag bezeichnet, den jeder Partner im Verlauf der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat. Hat ein Partner mehr Vermögen hinzugewonnen, als der andere, muss er einen Zugewinnausgleich - die Hälfte des Überschusses - an den anderen zahlen.
"Ein Immobilienmakler kann und darf natürlich keinen Rechtsbeistand ersetzen", so Pascal Weß. Dennoch sind er und seine Mitarbeiter umfassend mit den Abläufen vertraut, die bei einer Scheidung oder Trennung in Gang gesetzt werden. Das erfahrene Team berät Eigentümer, die nicht wissen, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, umfassend und einfühlsam. Es führt auf Wunsch unter anderem eine professionelle Wertermittlung und Marktanalyse durch und liefert den Eigentümern alle entscheidungsrelevanten Informationen.
Soll die gemeinsame Immobilie aus finanziellen Gründen verkauft werden oder um allen Beteiligten einen Neuanfang zu ermöglichen, kümmert sich die VR Immobilien GmbH um alles. Die Beschaffung sämtlicher Unterlagen, die Vermarktung und das Besichtigungsmanagement sind bei den kompetenten Mitarbeitern in ebenso zuverlässigen Händen wie Preisverhandlungen, Vertrags- und Notarterminvorbereitung, Objektübergabe und vieles mehr.
Details zu diesem Thema sowie zu vielen anderen wie Makler Fulda, Immobilien in Fulda, Fulda Immobilien u.v.m. sind auf http://www.v-r-immobilien.de zu finden.
Weitere Informationen
VR Immobilien GmbH, Herr Pascal Weß
Bahnhofstraße 1, 36037 Fulda, Deutschland
Tel.: 0661 / 289-660; http://www.v-r-immobilien.de
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Tel.: 0661 / 289-660; http://www.v-r-immobilien.de
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Autor der Pressemeldung "Wenn die Immobilie zum Spielball wird" ist VR Immobilien GmbH, vertreten durch Pascal Weß.