Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Wenn und Aber
Die Grundlage zur Absicherung der Arbeitskraft sind ausschließlich die LeistungskriterienKurzfassung: Die Berufsunfähigkeitsabsicherung Golden BU(Z) vom Makler ApoRisk ist besonders interessant für junge, noch nicht selbstständige Apotheker, die weiteren Mitarbeiter in der Apotheke und die Familienangehörigen. Denn der Tarif verzichtet neben weiteren Vorteilen auf eine aufwändige Gesundheitsprüfung.
[ApoRisk GmbH - 05.02.2016] Karlsruhe - Eine physische oder psychische Krankheit kann einen Menschen ruinieren und seine Existenz bedrohen, wenn er/sie nicht mehr in der Lage ist, weiter im erlernten Beruf zu arbeiten. Verbraucherschützer oder auch der Bund der Versicherten zählen deshalb eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zum Pflichtprogramm, sie sei eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Berufsunfähigkeitsabsicherung Golden BU(Z) vom Makler ApoRisk ist besonders interessant für junge, noch nicht selbstständige Apotheker, die weiteren Mitarbeiter in der Apotheke und die Familienangehörigen. Denn der Tarif verzichtet neben weiteren Vorteilen auf eine aufwändige Gesundheitsprüfung.
Die Gesundheitsprüfung beim Golden BU(Z)-Tarif besteht nur in einer Erklärung des Mitarbeiters, ob er innerhalb der letzten zwölf Monate länger als zwei Wochen seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen konnte (ausgenommen hiervon sind grippale Infekte). Golden BU(Z) gehört zu einer von ApoRisk eigens ausgehandelten Produktlinie in einer Gruppenversicherung mit den Standesorganisationen. Neben der einfachen Mitarbeitererklärung kennzeichnet diese Gruppenversicherung für Apotheker auch ein besonderes Preis-Leistungsverhältnis aus.
Dabei kann es auch einen großen Vorteil bedeuten, wenn bei Abschluss einer BU-Versicherung keine detaillierten Angaben zur Gesundheit gefordert werden. Denn wie im ARD-Magazin Plusminus berichtet wurde, hatte ein Arzt - für den Patienten unwissentlich - eine andere (teurere) Leistung abgerechnet als erbracht wurde. Anstatt die leichten Verspannungen, mit denen der Patient gekommen war, schrieb der Arzt einen Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall auf. Der Patient gab bei einer späteren Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß die leichten Verspannungen an, woraufhin der Versicherer sich arglistig getäuscht sah und eine Arglistanfechtung aussprach. Eine derartige Falschabrechnung des Arztes kann somit in späteren Jahren bei einer umfangreichen Gesundheitsprüfung dem Patienten den Versicherungsschutz bei z.B. einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kosten.
Eine private Absicherung ist heute in vielen Fällen der einzige Schutz bei einer Berufsunfähigkeit, da die staatliche Versorgung große Lücken aufweist oder bestenfalls nur eine staatliche Grundversorgung vorhanden ist.
Für die Mitarbeiter und Familienangehörigen gilt der Stichtag 2. Januar 1961. Wer vorher geboren wurde, erhält noch eine Rente bei einer teilweisen Erwerbsminderung in seinem Beruf, hat also noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeit. Jüngeren Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bleibt nur noch der Wechsel in einen anderen Beruf. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist auf der jährlichen Renteninformation angegeben, sie beträgt etwa 30-40 % des bisherigen Einkommens. Die volle Höhe erhält, wer nur noch weniger als zwei bis drei Stunden täglich arbeiten kann. Zusammengefasst: eine private BU-Absicherung ist bei Mitarbeitern und Familienangehörigen ratsam, denn von Gesetzes wegen gehen die Jüngeren leer aus und die Älteren erhalten eine Rente, die im Fall der Fälle kaum die Kosten des Lebens weiter abdecken kann.
Für den angestellten Apotheker ist die Absicherung im berufsständigen Versorgungswerk Pflicht. Aber auch hier sind ergänzende private Versicherungen sinnvoll. Denn ein BU-Schutz über das Versorgungswerk tritt erst ein, wenn 100 % Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Beim Apotheker bedeutet eine 100 % Erwerbsunfähigkeit (max. 2-3 Std Arbeitszeit möglich) gleichzeitig auch die Berufsunfähigkeit, da die Absicherung im berufsspezifischen Versorgungswerk erfolgt. Der Rentenanspruch im Versorgungswerk hängt von der Höhe der Einzahlung und deren Dauer ab und wird über eine komplizierte Hochrechnung ermittelt. Sie ist somit keine feste planbare Größe. Außerdem ist eine Absicherung bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit oft sinnvoll. Eine teilweise oder auch eine in der Höhe flexibel über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Absicherung des Lebensstandards des Versicherten ist aber nur privat möglich. Die Golden BU(Z) hat neben weitest gehenden Versicherungsbedingungen den Vorteil, dass bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit die Rente bezahlt wird.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung macht also in vielen Fällen Sinn. Dabei sollte man aber auf das Kleingedruckte achten, denn in den Verträgen der auf dem Markt angebotenen Produkte finden sich neben einer großen Bandbreite voneinander abweichender Leistungen und Tarifierungen durchaus auch unterschiedliche Definitionen des Eintretens des Versicherungsfalles. Die BU-Absicherung Golden BU(Z) hat aufgrund der besonderen Gruppenversicherung für Apotheker neben der einfachen Gesundheitserklärung auch ein besonderes Preis-/Leistungsverhältnis. Wenngleich hier anzumerken ist, dass nicht unbedingt der Preis, sondern die Leistungen das ausschlaggebende Element bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeit sein sollte. Denn hier greift die Goldene Regel: je besser die Versicherungsbedingungen, desto wahrscheinlicher begründet sich ein BU-Anspruch.
ApoRisk sieht seinen BU-Tarif unter anderem auch überzeugend bei der Verweisbarkeit auf andere Berufe oder beim Anerkennungsprozess der Berufsunfähigkeit. Diese wird gewährt, wenn ein Arzt eine mindestens 50 %-ige Berufsunfähigkeit über eine Dauer von sechs Monaten bestätigt. Neben dieser Bedingung sind weitere Leistungsvoraussetzungen zu beachten.
Zum Schluss noch einige Tipps für eine bestmögliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit:
• bereits in jungen Jahren abschließen, das hält die Prämie niedrig
• möglichst bis zum Renteneintritt absichern, damit keine finanzielle Lücke entsteht
• die BU-Absicherung intelligent kombinieren, wie im Fall von ApoRisk mit der betrieblichen Altersvorsorge. Das sichert die damit verbundenen steuerlichen Vorteile.
• an die nächsten Angehörigen denken: eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ist in der Gruppenversicherung Golden BU(Z) auch für die Angehörigen möglich
• die Absicherung in jungen Jahren hoch genug wählen und dann in zunehmendem Alter auf die Dynamisierung verzichten, um sie im Alter nicht zu teuer einzukaufen
Die Gesundheitsprüfung beim Golden BU(Z)-Tarif besteht nur in einer Erklärung des Mitarbeiters, ob er innerhalb der letzten zwölf Monate länger als zwei Wochen seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen konnte (ausgenommen hiervon sind grippale Infekte). Golden BU(Z) gehört zu einer von ApoRisk eigens ausgehandelten Produktlinie in einer Gruppenversicherung mit den Standesorganisationen. Neben der einfachen Mitarbeitererklärung kennzeichnet diese Gruppenversicherung für Apotheker auch ein besonderes Preis-Leistungsverhältnis aus.
Dabei kann es auch einen großen Vorteil bedeuten, wenn bei Abschluss einer BU-Versicherung keine detaillierten Angaben zur Gesundheit gefordert werden. Denn wie im ARD-Magazin Plusminus berichtet wurde, hatte ein Arzt - für den Patienten unwissentlich - eine andere (teurere) Leistung abgerechnet als erbracht wurde. Anstatt die leichten Verspannungen, mit denen der Patient gekommen war, schrieb der Arzt einen Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall auf. Der Patient gab bei einer späteren Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß die leichten Verspannungen an, woraufhin der Versicherer sich arglistig getäuscht sah und eine Arglistanfechtung aussprach. Eine derartige Falschabrechnung des Arztes kann somit in späteren Jahren bei einer umfangreichen Gesundheitsprüfung dem Patienten den Versicherungsschutz bei z.B. einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kosten.
Eine private Absicherung ist heute in vielen Fällen der einzige Schutz bei einer Berufsunfähigkeit, da die staatliche Versorgung große Lücken aufweist oder bestenfalls nur eine staatliche Grundversorgung vorhanden ist.
Für die Mitarbeiter und Familienangehörigen gilt der Stichtag 2. Januar 1961. Wer vorher geboren wurde, erhält noch eine Rente bei einer teilweisen Erwerbsminderung in seinem Beruf, hat also noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeit. Jüngeren Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bleibt nur noch der Wechsel in einen anderen Beruf. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist auf der jährlichen Renteninformation angegeben, sie beträgt etwa 30-40 % des bisherigen Einkommens. Die volle Höhe erhält, wer nur noch weniger als zwei bis drei Stunden täglich arbeiten kann. Zusammengefasst: eine private BU-Absicherung ist bei Mitarbeitern und Familienangehörigen ratsam, denn von Gesetzes wegen gehen die Jüngeren leer aus und die Älteren erhalten eine Rente, die im Fall der Fälle kaum die Kosten des Lebens weiter abdecken kann.
Für den angestellten Apotheker ist die Absicherung im berufsständigen Versorgungswerk Pflicht. Aber auch hier sind ergänzende private Versicherungen sinnvoll. Denn ein BU-Schutz über das Versorgungswerk tritt erst ein, wenn 100 % Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Beim Apotheker bedeutet eine 100 % Erwerbsunfähigkeit (max. 2-3 Std Arbeitszeit möglich) gleichzeitig auch die Berufsunfähigkeit, da die Absicherung im berufsspezifischen Versorgungswerk erfolgt. Der Rentenanspruch im Versorgungswerk hängt von der Höhe der Einzahlung und deren Dauer ab und wird über eine komplizierte Hochrechnung ermittelt. Sie ist somit keine feste planbare Größe. Außerdem ist eine Absicherung bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit oft sinnvoll. Eine teilweise oder auch eine in der Höhe flexibel über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Absicherung des Lebensstandards des Versicherten ist aber nur privat möglich. Die Golden BU(Z) hat neben weitest gehenden Versicherungsbedingungen den Vorteil, dass bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit die Rente bezahlt wird.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung macht also in vielen Fällen Sinn. Dabei sollte man aber auf das Kleingedruckte achten, denn in den Verträgen der auf dem Markt angebotenen Produkte finden sich neben einer großen Bandbreite voneinander abweichender Leistungen und Tarifierungen durchaus auch unterschiedliche Definitionen des Eintretens des Versicherungsfalles. Die BU-Absicherung Golden BU(Z) hat aufgrund der besonderen Gruppenversicherung für Apotheker neben der einfachen Gesundheitserklärung auch ein besonderes Preis-/Leistungsverhältnis. Wenngleich hier anzumerken ist, dass nicht unbedingt der Preis, sondern die Leistungen das ausschlaggebende Element bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeit sein sollte. Denn hier greift die Goldene Regel: je besser die Versicherungsbedingungen, desto wahrscheinlicher begründet sich ein BU-Anspruch.
ApoRisk sieht seinen BU-Tarif unter anderem auch überzeugend bei der Verweisbarkeit auf andere Berufe oder beim Anerkennungsprozess der Berufsunfähigkeit. Diese wird gewährt, wenn ein Arzt eine mindestens 50 %-ige Berufsunfähigkeit über eine Dauer von sechs Monaten bestätigt. Neben dieser Bedingung sind weitere Leistungsvoraussetzungen zu beachten.
Zum Schluss noch einige Tipps für eine bestmögliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit:
• bereits in jungen Jahren abschließen, das hält die Prämie niedrig
• möglichst bis zum Renteneintritt absichern, damit keine finanzielle Lücke entsteht
• die BU-Absicherung intelligent kombinieren, wie im Fall von ApoRisk mit der betrieblichen Altersvorsorge. Das sichert die damit verbundenen steuerlichen Vorteile.
• an die nächsten Angehörigen denken: eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ist in der Gruppenversicherung Golden BU(Z) auch für die Angehörigen möglich
• die Absicherung in jungen Jahren hoch genug wählen und dann in zunehmendem Alter auf die Dynamisierung verzichten, um sie im Alter nicht zu teuer einzukaufen
Weitere Informationen
ApoRisk GmbH, Herr Arslan Günder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4, 76133 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721. 16 10 66-0; http://www.aporisk.de
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