09.04.2016 15:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Rose & Partner LLP.

Offshore-Briefkastenfirmen in Panama - nicht nur für Prominente

Die Panama Papers sorgen für Wirbel. Im Steuerstrafrecht sind Offshore-Firmen schon seit einiger Zeit ein Thema und betreffen nicht nur Prominente.
Kurzfassung: 2,6 Terabyte Daten - das war die Beute der Hacker aus ihrem Angriff auf die Kanzlei Mossack Fonseca, die als sogenannter "Registered Agent" in Panama offenbar mehr als 200.000 Offshore-Gesellschaften gegründet hat. Diese Daten wurden einem internationalen Recherchenetzwerk mit Journalisten aus zahlreichen Ländern zugespielt. Schnell wurde bekannt, dass viele Prominente aus Politik, Wirtschaft und Sport hinter den Briefkastenfirmen stecken. Der Verdacht, dass hier in großem Stil Steuerhinterziehung und andere Straftaten begangen wurde, erzeugte ein großes Medienecho und heftige Reaktionen aus allen Bereichen der Gesellschaft
Offshore-Briefkastenfirmen in Panama - nicht nur für Prominente Rose & Partner LLP.
[Rose & Partner LLP. - 09.04.2016] Transparenzregister gegen Steuerhinterziehung?

Die Politik versucht im Zusammenhang mit den Offshore-Gesellschaften ein gutes Bild abzugeben. Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD kam schnell mit der vermeintlich neuen Idee eines Transparenzregisters für Briefkastenfirmen und forderte, dass die "Heimlichtuerei" ein Ende haben müsse. Andere Stimmen aus der SPD sprechen von "asozialem Verhalten", dass nicht straflos bleiben dürfe. Michael Fuchs, Vize der Unionsfraktion warnt dagegen vor einer voreiligen "Skandalisierung". Es sei schließlich nicht illegal, Auslandsgesellschaften zu Gründen und Geld in andere Staaten zu transferieren

Tatsächlich ist natürlich bisher völlig unklar inwieweit die einzelnen betroffenen Offshore-Firmen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung oder anderen Straftaten stehen. Steueranwalt Helge Schubert von der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP weist jedoch darauf hin, dass die deutschen Ermittlungsbehörden bei Briefkastenfirmen, bei denen die Hintermänner und ihre Geschäfte verschleiert werden, erst einmal eine kriminelle Verwendung der Gesellschaft vermuten. Bereits vor dem jetzigen Skandal musste Rechtsanwalt Schubert Mandanten im Steuerstrafrecht verteidigen, die Offshore-Gesellschaften gegründet hatten. Entdeckt wurden Sachverhalte bereits durch die Ankäufe von Daten-CDs durch das Land NRW.

Die Staatsanwaltschaft sieht zwar auch die Möglichkeit, dass Briefkastenfirmen im Ausland legal genutzt werden können. Aufgrund einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren aus der Organisierten Kriminalität und der allgemeinen Wirtschaftskriminalität und Steuerkriminalität gehe man aber bei bestimmten Konstruktionen davon aus, das von den Betroffenen kriminelle Zwecke verfolgt werden.

Banken und Kanzleien im Offshore-Spiel

Zu den Mandanten des Steuerstrafrechtlers Schubert gehören nicht nur Prominente. Die meisten von den Panama-Papers betroffenen Personen sind "normale" Unternehmer bzw. vermögende Privatpersonen. Initiiert werden Konstrukte mit Briefkastenfirmen häufig von Banken oder Kanzleien, die "besonderen" Kunden "besondere" Dienstleistungen anbieten und auch spezielle Wünsche erfüllen wollen. Deutsche Banken haben sich - ebenso wie die Kanzlei Mossack Fonseca - schnell von allen kriminellen Machenschaften distanziert und darauf hingewiesen, dass es schließlich nicht illegal sei, in Panama eine Gesellschaft zu gründen.

Ob man den beteiligten Helfern eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachweisen können wird, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft Köln, die bereits in der Vergangenheit im Umfeld der Panama-Briefkastenfirmen ermittelt hat, hat jedenfalls Ermittlungen gegen die Kanzleiverantwortlichen eingeleitet.

Weitere Informationen zum Steuerstrafrecht und zur Steuerhinterziehung finden Sie auf der Kanzleiseite des Steueranwalts Helge Schubert: http://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerstrafrecht.html
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Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften.
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