DDR-Heimkinder für SPD Opfer zweiter Klasse

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 13.05.2011
Pressemitteilung vom: 13.05.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Bei Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen nicht zwischen Ost und West unterschieden Die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Marlene Rupprecht, hat am Freitag gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärt, westdeutsche Heimkinder ...

[CDU/CSU-Fraktion - 13.05.2011] DDR-Heimkinder für SPD Opfer zweiter Klasse


Bei Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen nicht zwischen Ost und West unterschieden

Die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Marlene Rupprecht, hat am Freitag gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärt, westdeutsche Heimkinder müssten gegenüber ostdeutschen Heimkindern Vorrang bei Hilfsmaßnahmen genießen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:

"Es ist schon bezeichnend, wenn die SPD-Sozialpolitikerin Marlene Rupprecht im Zuge der jetzt diskutierten Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder aus westdeutschen Heimen der 50er und 60er Jahre und Kinder aus Heimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR Vorrang für westdeutsche Heimkinder fordert. Sie spielt bewusst zwei Opfergruppen gegeneinander aus. Zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung Deutschlands kommt so ein gespaltenes Verhältnis zur Einheit unseres Vaterlandes zum Vorschein.

Außerdem zeigt die SPD-Bundestagsfraktion mit den Äußerungen ihrer Kinderbeauftragten, dass sie auf die Worte der stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden und Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, nicht viel zu geben scheint. Diese hatte noch im März vollmundig erklärt, dass ostdeutsche Heimkinder nicht unter den Tisch fallen dürften und gleichbehandelt werden müssten. Taten sind dieser Ankündigung offensichtlich nicht gefolgt.

Die minderjährigen Betroffenen konnten sich ihre geographische Lage in keiner Weise aussuchen. Sie litten in den Heimen der ehemaligen DDR unter teilweise schweren und - im Gegensatz zu vielen westdeutschen Heimen - zudem unter systematisch planvollen Misshandlungen. Bei Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen ist deshalb nicht zwischen Ost und West zu unterschieden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plädiert deshalb für eine gesamtdeutsche und zeitgleiche Regelung."

Hintergrund:

Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis 1989 insbesondere in den geschlossenen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht. Die DDR verfolgte in ihren 474 staatlichen Kinderheimen, 38 Spezialkinderheimen, 32 Jugendwerkhöfen und besonders im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen immer auch das politische Ziel, die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Die Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit 1963 also der Ministerin Margot Honecker. Die Umerziehung sollte in den Jugendwerkhöfen durch militärischen Drill und erzwungene Einordnung in das Kollektiv erreicht werden. Infolge ideologischer Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind diese ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert. Im Gegensatz zu Heimkindern in der Bundesrepublik hatten sie nicht die Chance, dass eine unabhängige Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ihnen gegen diese groben Menschenrechtsverstöße zu Hilfe eilten.


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