17.06.2016 08:46 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Haferkamp Immobilien GmbH
Wann ist Kündigung wegen Eigenbedarf erlaubt?
Vermieter brauchen nicht nur berechtigte Personen, sondern auch triftige GründeKurzfassung: Eine Wohnungskündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf führt häufig zu Streit mit dem Noch-Mieter. Wann Eigentümer das Recht haben, eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf auszusprechen und an welche Vorgehensweise sie sich dabei halten müssen, erklärt Haferkamp Immobilien - eines der führenden Immobilienunternehmen in der Metropolregion Hamburg.
[Haferkamp Immobilien GmbH - 17.06.2016] Eine Wohnungskündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf führt häufig zu Streit mit dem Noch-Mieter. Wann Eigentümer das Recht haben, eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf auszusprechen und an welche Vorgehensweise sie sich dabei halten müssen, erklärt Haferkamp Immobilien - eines der führenden Immobilienunternehmen in der Metropolregion Hamburg.
Kann der Eigentümer eine berechtigte Person vorweisen, die die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt, sind prinzipiell die Kriterien für den Eigenbedarf erfüllt. Dazu zählen der Vermieter selbst, seine nächsten Verwandten oder auch Haushaltsangehörige. Letztere können Personen wie eine Pflegekraft oder ein Lebenspartner sein, die zwar in der Wohnung des Vermieters leben, aber in keinem familiären Verhältnis mit ihm stehen.
Will ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, muss er nicht nur die Person genau benennen, die künftig in den Räumen leben soll, sondern dafür auch vernünftige, nachvollziehbare Gründe nennen. Der Wunsch allein, im Eigentum zu leben, ist als Begründung nicht ausreichend. Wenn ein Kind des Vermieters einen eigenen Haushalt gründen möchte, der Zusammenzug mit dem Partner oder auch das Verkleinern der Räume aus Altersgründen können nachvollziehbare Motive für die Kündigung wegen Eigenbedarf sein. Ein weiteres wichtiges Kriterium: der Bedarf muss auch tatsächlich noch dann gegeben sein, wenn die Kündigungswirkung eintritt. Entfällt der Bedarf nach dem Kündigungszeitpunkt, macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.
Für die Kündigung wegen Eigenbedarf muss diese dem Mieter schriftlich zugestellt und die Zustellung bewiesen werden, so dass die Übergabe per Boten oder Einwurf-Einschreiben ratsam ist. Die Höhe der Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange die bisherigen Mieter die Räume bewohnt haben und liegt zwischen mindestens drei und höchstens neun Monaten. Es muss auch geprüft werden, ob unter Umständen eine Kündigungssperrfrist gegeben ist. Bundesländer können diese für bis zu zehn Jahre nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung verordnen. Sie gelten jedoch nur, wenn der Mieter zum Zeitpunkt, als das Mietobjekt in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, bereits darin gewohnt hat. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann in solchen Fällen demnach erst nach Sperrfristende erfolgen.
Bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Mieter außerdem ein Widerspruchsrecht - und muss darauf in der Kündigung ausdrücklich hingewiesen werden. Der Mieter muss mindestens zwei Monate vor dem Kündigungstermin widersprechen, kann das Widerrufsrecht jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine besondere Härte darstellen würde, also zum Beispiel aus Altergründen, weil die Mieter schon sehr lange in der Wohnung leben und an körperlichen Gebrechen leiden.
Interessenten finden auf http://www.haferkamp-immobilien.de weitere nützliche Informationen auch zu Themen wie Wohnung Hamburg, Haus verkaufen Hamburg und Immobilien Ohlsdorf.
Kann der Eigentümer eine berechtigte Person vorweisen, die die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt, sind prinzipiell die Kriterien für den Eigenbedarf erfüllt. Dazu zählen der Vermieter selbst, seine nächsten Verwandten oder auch Haushaltsangehörige. Letztere können Personen wie eine Pflegekraft oder ein Lebenspartner sein, die zwar in der Wohnung des Vermieters leben, aber in keinem familiären Verhältnis mit ihm stehen.
Will ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, muss er nicht nur die Person genau benennen, die künftig in den Räumen leben soll, sondern dafür auch vernünftige, nachvollziehbare Gründe nennen. Der Wunsch allein, im Eigentum zu leben, ist als Begründung nicht ausreichend. Wenn ein Kind des Vermieters einen eigenen Haushalt gründen möchte, der Zusammenzug mit dem Partner oder auch das Verkleinern der Räume aus Altersgründen können nachvollziehbare Motive für die Kündigung wegen Eigenbedarf sein. Ein weiteres wichtiges Kriterium: der Bedarf muss auch tatsächlich noch dann gegeben sein, wenn die Kündigungswirkung eintritt. Entfällt der Bedarf nach dem Kündigungszeitpunkt, macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.
Für die Kündigung wegen Eigenbedarf muss diese dem Mieter schriftlich zugestellt und die Zustellung bewiesen werden, so dass die Übergabe per Boten oder Einwurf-Einschreiben ratsam ist. Die Höhe der Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange die bisherigen Mieter die Räume bewohnt haben und liegt zwischen mindestens drei und höchstens neun Monaten. Es muss auch geprüft werden, ob unter Umständen eine Kündigungssperrfrist gegeben ist. Bundesländer können diese für bis zu zehn Jahre nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung verordnen. Sie gelten jedoch nur, wenn der Mieter zum Zeitpunkt, als das Mietobjekt in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, bereits darin gewohnt hat. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann in solchen Fällen demnach erst nach Sperrfristende erfolgen.
Bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Mieter außerdem ein Widerspruchsrecht - und muss darauf in der Kündigung ausdrücklich hingewiesen werden. Der Mieter muss mindestens zwei Monate vor dem Kündigungstermin widersprechen, kann das Widerrufsrecht jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine besondere Härte darstellen würde, also zum Beispiel aus Altergründen, weil die Mieter schon sehr lange in der Wohnung leben und an körperlichen Gebrechen leiden.
Interessenten finden auf http://www.haferkamp-immobilien.de weitere nützliche Informationen auch zu Themen wie Wohnung Hamburg, Haus verkaufen Hamburg und Immobilien Ohlsdorf.
Weitere Informationen
Haferkamp Immobilien GmbH, Herr Jens-Hendrik Haferkamp
Bremer Str. 181, 21073 Hamburg, Deutschland
Tel.: (0)40 / 766 500-0; http://www.haferkamp-immobilien.de
Bremer Str. 181, 21073 Hamburg, Deutschland
Tel.: (0)40 / 766 500-0; http://www.haferkamp-immobilien.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
05.10.2017 Immobilienblase oder Betongold?
07.09.2017 Neubauprojekte erfolgreich vermarkten
10.07.2017 Aus Wissen Kapital schlagen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Frau Claudia Proske
wavepoint GmbH & Co. KG
Moosweg 2
51377 Leverkusen
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/131523wavepoint GmbH & Co. KG
Moosweg 2
51377 Leverkusen
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/haferkamp-immobilien-gmbh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Wann ist Kündigung wegen Eigenbedarf erlaubt?" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Wann ist Kündigung wegen Eigenbedarf erlaubt?" ist Haferkamp Immobilien GmbH, vertreten durch Jens-Hendrik Haferkamp.