12.07.2016 19:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Gesellschaft & Familie von Garagenrampe GmbH & Co. KG
Garagenrampe.de und Steuerfallen
FälligKurzfassung: Eine Steuerreform ist fällig. Alle sind einkommensteuerfrei und es gibt nur Umsatzsteuer.
[Garagenrampe GmbH & Co. KG - 12.07.2016] Mit viel Phantasie wird sogar eine Fertiggarage von www.Garagenrampe.de zur Steuerfalle. In der Bundesrepublik Deutschland besteht die Krankheit, Einkünfte und Vermögen kräftig zu besteuern. Damit es weniger auffällt und weniger weh tut, gibt es Freibeträge und Steuervorteile. Betriebskosten reduzieren die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Genau hier lauert die Steuerfalle. Statt die Einkommensteuer ersatzlos auszusetzen, werden ganze Legionen von Finanzbeamten, und Steuerberatern, Juristen und Dienstleistern beschäftigt, um Volksvermögen durch lästige Bürokratie zu vernichten.
Betrieblich genutzter Stellplatz
1983 veranlasste ein Außenprüfer einen Steuerpflichtigen, seinen Autostellplatz in der Doppelgarage seines Einfamilienhauses als betrieblich genutzt zu betrachten, weil auch sein Fahrzeug betrieblich genutzt wurde. Die Garage selbst war jedoch aus Privatmitteln gebaut worden. Es fand auch keine Abschreibung statt, weil ja keine betrieblichen Mittel für den Bau aufgewendet worden waren. Der Quatsch heißt "gewillkürtes Betriebsvermögen". 2009 übertrug der Ehemann seinen Miteigentumsanteil am Einfamilienhaus mit Garage an seine Ehefrau. Prompt erkannte das Finanzamt eine "Entnahme von Betriebsvermögen" und wollte die versteuert sehen, was den Protest des Steuerpflichtigen provozierte, denn es ist ja nie Betriebsvermögen zum Bau der Garage aufgewandt worden. Es wurde lediglich vorhandenes Privatvermögen betrieblich genutzt und seit 2009 eben nicht mehr. [1] [2] [3] Gibt es solche Narreteien nur in Deutschland?
Die Öffentliche Hand, Kreditgeber und Subventions-Empfänger
Bund, Länder und Gemeinden wie auch sonstige Unternehmen und Organisationen der Öffentlichen Hand sind gern gesehene Kreditkunden. Sie zahlen ihre Tilgungsraten mit neuen Schulden. Es gibt kein besseres Schnellballsystem für Banken und andere Geldverleiher. Steuerzahler müssen zahlen, ob sie wollen oder nicht. Das staatliche Gewaltmonopol, ausgeübt von den Polizeibehörden für die Finanzbehörden, stellt sicher, dass alle Steuerzahler zahlen. Behörden vermitteln nur das Geschäft. Verantwortliche Entscheider in den Behörden haften nicht für das Verbrennen von Geld. Doch etwas stimmt nicht. Das Steuerrecht ist so kompliziert, dass kein Mensch, kein Steuerfachmann und keine sonstige Maßnahme imstande ist, exakt das umzusetzen, was gesetzlich festgelegt worden ist.
Was darf von einem einfachen Steuerrecht erwartet werden? Ist es realistisch, im Laufe von dreißig Jahren ein einfaches Steuerrecht Schritt für Schritt einzuführen, auch wenn keiner im voraus wissen kann, wie es sich entwickeln wird? Es gibt seit Jahren eine Reihe von Vorstellungen und es gab auch schon Regierungen auf diesem Planeten, die erfolgreich einfaches Steuerrecht praktiziert haben. Doch Korruption hat gute Bemühungen im Laufe von Jahren wieder zunichte gemacht.
Vorstellungen zu einem einfachen Steuerrecht
Ob es sich irgendwann herumspricht, wieviele Milliarden Euro durch die Umverteilungsbürokratie verschlungen werden? Steuervorteile und Subventionen sind volkswirtschaftlich grober Unfug! Statt vieler Erhebungsformen kann das Endziel eine einzige Steuer sein, was im Laufe von 30 Jahren machbar ist. Die Fachleute für diesen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel gibt es. Und das Steuervieh würde sofort zustimmen, weil es dann einkommensteuerfrei lebt. Wenn am Ende der Reform nur noch Umsatzsteuer gezahlt wird, sind die meisten der heutigen wirtschaftlichen Probleme in diesem unserem Lande gelöst. Eine Staatsquote von über fünfzig Prozent ist dann nur noch ein böser Traum aus der Vergangenheit wie der Nationalsozialismus und die Deutsche Demokratische Republik. Nur wer Geld ausgibt, zahlt auch Steuern, sonst niemand. Eine solche Steuerreform ist mehrheitsfähig, weil ALLE profitieren, auch die, die heute "steuerfrei" sind. [4]
Wer also die telefonische Beratung von www.Garagenrampe.de unter 05222 36901 - 0 beansprucht, um seine Garagen zu bauen, sollte sich drei Mal überlegen, ob er russisches Roulett mit seinem Finanzamt spielt. Es kann ins Auge gehen.
Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Artikel-6K3817-13
[2] www.kurzlink.de/Urteil-6K3817-13
[3] www.kurzlink.de/6K3817-13
[4] www.DZiG.de/einfache-Steuer
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
Betrieblich genutzter Stellplatz
1983 veranlasste ein Außenprüfer einen Steuerpflichtigen, seinen Autostellplatz in der Doppelgarage seines Einfamilienhauses als betrieblich genutzt zu betrachten, weil auch sein Fahrzeug betrieblich genutzt wurde. Die Garage selbst war jedoch aus Privatmitteln gebaut worden. Es fand auch keine Abschreibung statt, weil ja keine betrieblichen Mittel für den Bau aufgewendet worden waren. Der Quatsch heißt "gewillkürtes Betriebsvermögen". 2009 übertrug der Ehemann seinen Miteigentumsanteil am Einfamilienhaus mit Garage an seine Ehefrau. Prompt erkannte das Finanzamt eine "Entnahme von Betriebsvermögen" und wollte die versteuert sehen, was den Protest des Steuerpflichtigen provozierte, denn es ist ja nie Betriebsvermögen zum Bau der Garage aufgewandt worden. Es wurde lediglich vorhandenes Privatvermögen betrieblich genutzt und seit 2009 eben nicht mehr. [1] [2] [3] Gibt es solche Narreteien nur in Deutschland?
Die Öffentliche Hand, Kreditgeber und Subventions-Empfänger
Bund, Länder und Gemeinden wie auch sonstige Unternehmen und Organisationen der Öffentlichen Hand sind gern gesehene Kreditkunden. Sie zahlen ihre Tilgungsraten mit neuen Schulden. Es gibt kein besseres Schnellballsystem für Banken und andere Geldverleiher. Steuerzahler müssen zahlen, ob sie wollen oder nicht. Das staatliche Gewaltmonopol, ausgeübt von den Polizeibehörden für die Finanzbehörden, stellt sicher, dass alle Steuerzahler zahlen. Behörden vermitteln nur das Geschäft. Verantwortliche Entscheider in den Behörden haften nicht für das Verbrennen von Geld. Doch etwas stimmt nicht. Das Steuerrecht ist so kompliziert, dass kein Mensch, kein Steuerfachmann und keine sonstige Maßnahme imstande ist, exakt das umzusetzen, was gesetzlich festgelegt worden ist.
Was darf von einem einfachen Steuerrecht erwartet werden? Ist es realistisch, im Laufe von dreißig Jahren ein einfaches Steuerrecht Schritt für Schritt einzuführen, auch wenn keiner im voraus wissen kann, wie es sich entwickeln wird? Es gibt seit Jahren eine Reihe von Vorstellungen und es gab auch schon Regierungen auf diesem Planeten, die erfolgreich einfaches Steuerrecht praktiziert haben. Doch Korruption hat gute Bemühungen im Laufe von Jahren wieder zunichte gemacht.
Vorstellungen zu einem einfachen Steuerrecht
Ob es sich irgendwann herumspricht, wieviele Milliarden Euro durch die Umverteilungsbürokratie verschlungen werden? Steuervorteile und Subventionen sind volkswirtschaftlich grober Unfug! Statt vieler Erhebungsformen kann das Endziel eine einzige Steuer sein, was im Laufe von 30 Jahren machbar ist. Die Fachleute für diesen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel gibt es. Und das Steuervieh würde sofort zustimmen, weil es dann einkommensteuerfrei lebt. Wenn am Ende der Reform nur noch Umsatzsteuer gezahlt wird, sind die meisten der heutigen wirtschaftlichen Probleme in diesem unserem Lande gelöst. Eine Staatsquote von über fünfzig Prozent ist dann nur noch ein böser Traum aus der Vergangenheit wie der Nationalsozialismus und die Deutsche Demokratische Republik. Nur wer Geld ausgibt, zahlt auch Steuern, sonst niemand. Eine solche Steuerreform ist mehrheitsfähig, weil ALLE profitieren, auch die, die heute "steuerfrei" sind. [4]
Wer also die telefonische Beratung von www.Garagenrampe.de unter 05222 36901 - 0 beansprucht, um seine Garagen zu bauen, sollte sich drei Mal überlegen, ob er russisches Roulett mit seinem Finanzamt spielt. Es kann ins Auge gehen.
Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Artikel-6K3817-13
[2] www.kurzlink.de/Urteil-6K3817-13
[3] www.kurzlink.de/6K3817-13
[4] www.DZiG.de/einfache-Steuer
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
Weitere Informationen
Garagenrampe GmbH & Co. KG, Herr Björn Knebel
Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, Deutschland
Tel.: 05222 36901 - 0; http://www.Garagenrampe.de
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Tel.: 05222 36901 - 0; http://www.Garagenrampe.de
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Autor der Pressemeldung "Garagenrampe.de und Steuerfallen" ist Garagenrampe GmbH & Co. KG, vertreten durch Björn Knebel.