21.07.2016 10:28 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Gesundheit & Wellness von Seniorenbetreuung Lebherz
Verbesserungen in der Pflege für Pflegebedürftige und deren Angehörige
Was ändert sich in der Pflege durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für Pflegebedürftige?Kurzfassung: Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.
Alle Pflegebedürftigen erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an Demenz erkrankt sind.
Erreicht wird dies durch eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens. Zukünftig ist für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade entscheidend, was der Pflegebedürftige noch kann. Bis dato wurde geprüft, was der Pflegebedürftige nicht mehr kann. Im neuen Begutachtungsverfahren wird der Grad der Selbständigkeit in sechs pflegerelevanten Bereichen erfasst.
Ziel dieses Gesetzes ist, laut Gesundheitsminister Gröhe, mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte.
Alle Pflegebedürftigen erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an Demenz erkrankt sind.
Erreicht wird dies durch eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens. Zukünftig ist für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade entscheidend, was der Pflegebedürftige noch kann. Bis dato wurde geprüft, was der Pflegebedürftige nicht mehr kann. Im neuen Begutachtungsverfahren wird der Grad der Selbständigkeit in sechs pflegerelevanten Bereichen erfasst.
Ziel dieses Gesetzes ist, laut Gesundheitsminister Gröhe, mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte.
[Seniorenbetreuung Lebherz - 21.07.2016] Zum 1.Januar 2016 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es enthält deutliche Verbesserungen für die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen.
Was ändert sich?
Alle Pflegebedürftigen erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an Demenz erkrankt sind.
Erreicht wird dies durch eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens.
Ziel dieses Gesetzes ist laut Gesundheitsminister Gröhe, mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte.
Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Die bis jetzt bestehenden drei Pflegestufen werden weiter ausdifferenziert zu fünf Pflegegraden.
Die Zuordnung erfolgt durch ein neues Begutachtungsverfahren. Wurde bisher überprüft, was der Pflegebedürftige nicht kann, wird nun überprüft, was der Pflegebedürftige noch kann! Erfasst wird der Grad der Selbständigkeit in pflegerelevanten Bereichen. Neu ist vor allem, dass jetzt auch der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen berücksichtigt werden kann!
Die pflegerelevanten Bereiche sind:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die neue Regelung gilt ab 01.01.2017
Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung und der Umstellung auf das neue Verfahren.
Folgende Regelungen treten 2017 in Kraft:
Beratung: Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Pflegeleistungen beantragt, erhält automatisch ein Beratungsangebot.
Leistungen: Die neuen Leistungsbeträge bedeuten höhere Leistungen für die meisten Pflegebedürftigen. Die Erstattung im Einzelnen in EUR:
Geldleistungen ambulant Sachleistungen ambulant vollstationär
PG1 125 0 125
PG2 316 689 770
PG3 545 1298 1262
PG4 728 1612 1775
PG5 901 1995 2005
Die Leistungen der ambulanten Pflege werden ausgeweitet und an den Bedarf angepasst. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens werden als Regelleistung eingeführt und betragen für alle Pflegegruppen 125.- EUR. Sie sind jedoch zweckgebunden.
Der Eigenanteil bei stationärer Unterbringung wird einheitlich festgelegt, also unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad und beträgt ab PG2 580.- EUR
Einstufung: Alle aktuell Pflegebedürftigen werden automatisch in einen der neuen Pflegegrade eingeordnet. Für alle, die bereits Leistungen erhalten, bleibt die Leistung mindestens gleich hoch, die meisten erhalten sogar deutlich mehr.
Pflegende Angehörige: Die soziale Absicherung für pflegende Angehörige wird verbessert. Abhängig vom Umfang der Pflege und vom Pflegegrad werden für deutlich mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge entrichtet. Auch wird die Absicherung in der Arbeitslosen- und in der Unfallversicherung verbessert.
Stationäre Unterbringung: Es werden neue Pflegesätze und neue Personalschlüssel mit den Trägern der Pflegeheime vereinbart.
Beitragssatz: Der Beitragssatz steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55% bzw. 2,8% für Kinderlose.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.24h-daheimbetreuung.de
Was ändert sich?
Alle Pflegebedürftigen erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an Demenz erkrankt sind.
Erreicht wird dies durch eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens.
Ziel dieses Gesetzes ist laut Gesundheitsminister Gröhe, mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte.
Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Die bis jetzt bestehenden drei Pflegestufen werden weiter ausdifferenziert zu fünf Pflegegraden.
Die Zuordnung erfolgt durch ein neues Begutachtungsverfahren. Wurde bisher überprüft, was der Pflegebedürftige nicht kann, wird nun überprüft, was der Pflegebedürftige noch kann! Erfasst wird der Grad der Selbständigkeit in pflegerelevanten Bereichen. Neu ist vor allem, dass jetzt auch der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen berücksichtigt werden kann!
Die pflegerelevanten Bereiche sind:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die neue Regelung gilt ab 01.01.2017
Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung und der Umstellung auf das neue Verfahren.
Folgende Regelungen treten 2017 in Kraft:
Beratung: Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Pflegeleistungen beantragt, erhält automatisch ein Beratungsangebot.
Leistungen: Die neuen Leistungsbeträge bedeuten höhere Leistungen für die meisten Pflegebedürftigen. Die Erstattung im Einzelnen in EUR:
Geldleistungen ambulant Sachleistungen ambulant vollstationär
PG1 125 0 125
PG2 316 689 770
PG3 545 1298 1262
PG4 728 1612 1775
PG5 901 1995 2005
Die Leistungen der ambulanten Pflege werden ausgeweitet und an den Bedarf angepasst. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens werden als Regelleistung eingeführt und betragen für alle Pflegegruppen 125.- EUR. Sie sind jedoch zweckgebunden.
Der Eigenanteil bei stationärer Unterbringung wird einheitlich festgelegt, also unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad und beträgt ab PG2 580.- EUR
Einstufung: Alle aktuell Pflegebedürftigen werden automatisch in einen der neuen Pflegegrade eingeordnet. Für alle, die bereits Leistungen erhalten, bleibt die Leistung mindestens gleich hoch, die meisten erhalten sogar deutlich mehr.
Pflegende Angehörige: Die soziale Absicherung für pflegende Angehörige wird verbessert. Abhängig vom Umfang der Pflege und vom Pflegegrad werden für deutlich mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge entrichtet. Auch wird die Absicherung in der Arbeitslosen- und in der Unfallversicherung verbessert.
Stationäre Unterbringung: Es werden neue Pflegesätze und neue Personalschlüssel mit den Trägern der Pflegeheime vereinbart.
Beitragssatz: Der Beitragssatz steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55% bzw. 2,8% für Kinderlose.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.24h-daheimbetreuung.de
Weitere Informationen
Seniorenbetreuung Lebherz, Herr Joachim Lebherz
Rotdornstrasse 50, 72461 Albstadt, Deutschland
Tel.: 07432 1599035; http://www.24h-daheimbetreuung.de
Rotdornstrasse 50, 72461 Albstadt, Deutschland
Tel.: 07432 1599035; http://www.24h-daheimbetreuung.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Joachim Lebherz
Seniorenbetreuung Lebherz
Rotdornstrasse 50
72461 Albstadt
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/131613Seniorenbetreuung Lebherz
Rotdornstrasse 50
72461 Albstadt
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/seniorenbetreuung-lebherz-pressefach.html
Die Pressemeldung "Verbesserungen in der Pflege für Pflegebedürftige und deren Angehörige" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Verbesserungen in der Pflege für Pflegebedürftige und deren Angehörige" ist Seniorenbetreuung Lebherz, vertreten durch Joachim Lebherz.