Aktuelle Erkrankungsfälle an Masern auch im Saarland: Impfung schützt
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz Saarland, 13.05.2011
Pressemitteilung vom: 13.05.2011 von der Firma Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz Saarland aus Saarbrücken
Kurzfassung: Saarbrücken - Seit Mitte April sind im Saarland elf Masernerkrankungen aufgetreten. Alle Erkrankten waren ungeimpft. 2009 und 2010 hatte es zuletzt jeweils einen Masernfall im Saarland gegeben, 2008 waren es zehn. Auch aus anderen Städten ...
[Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz Saarland - 13.05.2011] Aktuelle Erkrankungsfälle an Masern auch im Saarland: Impfung schützt
Saarbrücken - Seit Mitte April sind im Saarland elf Masernerkrankungen aufgetreten. Alle Erkrankten waren ungeimpft. 2009 und 2010 hatte es zuletzt jeweils einen Masernfall im Saarland gegeben, 2008 waren es zehn. Auch aus anderen Städten Deutschlands wird über eine steigende Zahl von Masernfällen berichtet.
"Im Saarland sind fast 90 Prozent der Schulanfänger ausreichend, das heißt durch zwei Impfungen, gegen Masern geschützt", so Gesundheitsminister Georg Weisweiler. "Dies reicht noch nicht, denn um die Weiterverbreitung von Masern bei Auftreten eines Erkrankungsfalles zu verhindern, ist eine Durchimpfungsrate zwischen 90 und 95 Prozent erforderlich. Bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestehen bundesweit noch deutliche Impflücken, weshalb Masern sich gerade in dieser Altersgruppe häufig weiterverbreiten."
Gesundheitsminister Weisweiler ruft anlässlich dieser aktuellen Fälle erneut die Eltern von Kindern und Jugendlichen, aber auch die Erwachsenen auf, ihren Impfschutz bei ihrem Kinder und Jugendarzt oder Hausarzt zu überprüfen und fehlende Impfungen ergänzen zu lassen. Nur ein vollständiger Impfschutz schützt zuverlässig.
Masern sind eine sehr ansteckende Viruserkrankung. Die Infektion erfolgt durch feinste Tröpfchen, die beim Husten, Niesen und Sprechen freigesetzt und von Kontaktpersonen eingeatmet werden. Sie kann aber auch über die Hände weitergegeben werden. Die Ausbreitung der Masern wird dadurch begünstigt, dass die Ansteckungsfähigkeit bereits fünf Tage vor Auftreten des ersten Symptoms, einer typischen Hautveränderung, einsetzt und bis vier Tage nach deren Verschwinden erhalten bleibt.
Die Behandlung der Masern ist rein symptomatisch. Die durchgemachte Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Vor Masern schützen kann man sich am wirksamsten durch eine zweimalige Impfung. Sie wird von der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut für alle Kinder ab dem vollendeten elften Lebensmonat empfohlen mit der Folgeimpfung im zweiten Lebensjahr. Seit 2010 wird die Impfung auch für Erwachsene die nach 1970 geboren sind, empfohlen.
Gesundheitsminister Weisweiler: "Nur das frühzeitige Erkennen von Fällen und die Verhinderung weiterer Erkrankungsfälle sind Voraussetzungen, um die Elimination der Masern in Deutschland zu erreichen. Mit einer Durchimpfungsquote von mindestens 95 Prozent können wir die Masern ausrotten."
Kontakt
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken
Tel.: (0681) 501 3110
Fax: (0681) 501 5048
Email: n.scharfenberg@gesundheit.saarland.de
http://www.gesundheit.saarland.de
Saarbrücken - Seit Mitte April sind im Saarland elf Masernerkrankungen aufgetreten. Alle Erkrankten waren ungeimpft. 2009 und 2010 hatte es zuletzt jeweils einen Masernfall im Saarland gegeben, 2008 waren es zehn. Auch aus anderen Städten Deutschlands wird über eine steigende Zahl von Masernfällen berichtet.
"Im Saarland sind fast 90 Prozent der Schulanfänger ausreichend, das heißt durch zwei Impfungen, gegen Masern geschützt", so Gesundheitsminister Georg Weisweiler. "Dies reicht noch nicht, denn um die Weiterverbreitung von Masern bei Auftreten eines Erkrankungsfalles zu verhindern, ist eine Durchimpfungsrate zwischen 90 und 95 Prozent erforderlich. Bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestehen bundesweit noch deutliche Impflücken, weshalb Masern sich gerade in dieser Altersgruppe häufig weiterverbreiten."
Gesundheitsminister Weisweiler ruft anlässlich dieser aktuellen Fälle erneut die Eltern von Kindern und Jugendlichen, aber auch die Erwachsenen auf, ihren Impfschutz bei ihrem Kinder und Jugendarzt oder Hausarzt zu überprüfen und fehlende Impfungen ergänzen zu lassen. Nur ein vollständiger Impfschutz schützt zuverlässig.
Masern sind eine sehr ansteckende Viruserkrankung. Die Infektion erfolgt durch feinste Tröpfchen, die beim Husten, Niesen und Sprechen freigesetzt und von Kontaktpersonen eingeatmet werden. Sie kann aber auch über die Hände weitergegeben werden. Die Ausbreitung der Masern wird dadurch begünstigt, dass die Ansteckungsfähigkeit bereits fünf Tage vor Auftreten des ersten Symptoms, einer typischen Hautveränderung, einsetzt und bis vier Tage nach deren Verschwinden erhalten bleibt.
Die Behandlung der Masern ist rein symptomatisch. Die durchgemachte Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Vor Masern schützen kann man sich am wirksamsten durch eine zweimalige Impfung. Sie wird von der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut für alle Kinder ab dem vollendeten elften Lebensmonat empfohlen mit der Folgeimpfung im zweiten Lebensjahr. Seit 2010 wird die Impfung auch für Erwachsene die nach 1970 geboren sind, empfohlen.
Gesundheitsminister Weisweiler: "Nur das frühzeitige Erkennen von Fällen und die Verhinderung weiterer Erkrankungsfälle sind Voraussetzungen, um die Elimination der Masern in Deutschland zu erreichen. Mit einer Durchimpfungsquote von mindestens 95 Prozent können wir die Masern ausrotten."
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Über Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz Saarland:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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