27.08.2016 12:24 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Wissenschaft & Forschung von Garagenrampe GmbH & Co. KG
Garagenhöfe sind als Kinderspielplatz nur bedingt tauglich.
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Wie ein Schallereignis von einem Menschen wahrgenommen wird, hängt von seiner augenblicklichen Verfassung und von seiner kulturellen Prägung ab.
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Autor der Pressemeldung "Garagenhöfe von Garagenrampe.de als Kinderspielplatz?" ist Garagenrampe GmbH & Co. KG, vertreten durch Björn Knebel.