Exklusiv-Garagen immer nur bestimmungsgemäß nutzen
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Die Einschränkungen für das, was in Garagen gelagert werden darf, sind im Wesentlichen durch den Brandschutz beeinflusst.
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Herr Hans Kolpak
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Autor der Pressemeldung "Exklusiv-Garagen und die Landesbauvorschriften" ist Exklusiv-Garagen, vertreten durch Werner Diestelkamp.