Inkasso - Wenn Kunden nicht zahlen können
Der Inkassoservice für Kunden aus der SchweizKurzfassung: Viele Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen heute leider die Erfahrung machen, dass die Zahlungsmoral in allen Bereichen deutlich gesunken ist. Oft ist es nicht einmal die Schuld der Schuldner selbst, sondern die Ursache liegt in der schlechten wirtschaftlichen Lage. Dennoch ist es für Unternehmen sehr zeitraubend, und vor allem oft extrem unwirtschaftlich die Forderungen einzutreiben wenn sie die Fälligkeit überschritten haben. Hier hilft ein Inkassoservice, der sich speziell um seine schweizer Partner kümmert und alle anfallenden Aufgaben übernimmt. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Unternehmen müssen so für Schuldner keine speziellen Ressourcen mehr freihalten und können sich komplett auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren.
Unser starker Inkassoservice beginnt dann, wenn die erste und zweite Mahnung erfolglos geblieben sind
[Inkassodata.ch - 18.11.2016] Die Rechtslage für einen Inkassoservice gestaltet sich innerhalb der Schweiz grundsätzlich nach den schweizer Gesetzen und üblichen Vorgehensweisen. Daneben gibt es aber noch eine Reihe von Dienstleistungen, die im Rahmen eines umfassenden Service für Inkasso anfallen können und in der Regel übernommen werden. Zu letzterem gehört zum Beispiel nicht nur die Übernahme, sondern auch die Verwaltung von Forderungen für Partner, die Übernahme, oder zumindest die Begleitung rund um die Verfahren die zum Inkasso gehören und letztlich natürlich auch das letzte Mittel: Die Verwaltung und Durchsetzung von anfallenden Verlustscheinen im Falle einer Insolvenz der ehemaligen Partner. Für Schuldner ist ein Inkassoservice natürlich immer in ungebetener Gast, aber für seine Partner eine echte Hilfeleistung und ein zuverlässiger Begleiter in vielen schwierigen Situationen. Gutes Inkasso ist aber nicht nur stark in der Durchsetzung, sondern möchte die Kunden möglichst effektiv mit Geld versorgen. Das gelingt natürlich nur, wenn man auch die Sichtweise der Schuldner berücksichtigt und ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung der offenen Forderungen erstellt, weiterentwickelt und natürlich auch überwacht. In der Schweiz können sich Unternehmen auf eine solide Rechtslage verlassen, denn die schweizer Gesetze gelten als sehr wirtschaftsorientiert und lassen viele Spielräume für eigene Gestaltungen. Sollte es einmal wirklich soweit kommen, dass ein Geschäftspartner seine Schulden nicht mehr bedienen kann, so ist der Gläubiger durch Verlustscheine ausreichend geschützt und kann sich größtenteils darauf verlassen einen Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen oder überstellten Güter zu erhalten. Der oft recht lange Rechtsweg bis zu diesem Zustand ist natürlich mühsam und beansprucht die internen Ressourcen des Unternehmens stark. Ein zuverlässiger Geschäftspartner, der sich auf das Inkasso spezialisiert hat, ist auch hier eine effektive Möglichkeit und wohl die beste Lösung um offene Forderungen richtig und maximal effektiv durchzusetzen und so einem Unternehmen das eigene finanzielle Überleben zu sichern.
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Inkassodata.ch, Herr Daniel Gutmann
Haldenstrasse 5, 6340 Baar, Schweiz
Tel.: +41 41 511 04 60; http://www.inkassodata.ch
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