08.03.2017 10:41 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von VR Immobilien GmbH
Immobilienerbschaft gut vorbereiten
Expertentipps für den ErbfallKurzfassung: Unerwartet oder absehbar - irgendwann tritt der Erbfall ein. Für eine Immobilienerbschaft empfiehlt der Immobilienökonom Pascal Weß von VR Immobilien eine gute Vorbereitung, um Streitigkeiten vorzubeugen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
[VR Immobilien GmbH - 08.03.2017] Unerwartet oder absehbar - irgendwann tritt der Erbfall ein. Für eine Immobilienerbschaft empfiehlt der Immobilienökonom Pascal Weß von VR Immobilien eine gute Vorbereitung, um Streitigkeiten vorzubeugen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
"Damit der Spruch ‚Haben Sie noch Familie oder haben Sie schon geerbt?‘ sich nicht bewahrheitet, ist es sinnvoll, sich vor bzw. nach dem Erbfall ausreichend zu informieren und entsprechende Vorbereitungen zu treffen", erklärt Pascal Weß, der Immobilienökonom und Geschäftsführer der VR Immobilien GmbH aus Fulda. "Denn aus Erfahrung wissen wir, dass bei einer Immobilienerbschaft häufig Auseinandersetzungen zwischen den Erben stattfinden." Ein Testament gewährleistet, dass das Erbe zugeordnet ist, das Vermögen erhalten bleibt und der Wille des Erblassers Berücksichtigung findet. Ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar kann dabei wertvolle Unterstützung leisten.
Zum Zeitpunkt der Testamentserstellung ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen. Ein qualifizierter Immobilienmakler nimmt dafür eine professionelle Immobilienbewertung vor und analysiert den Markt, so dass ein realistischer Wert im Testament festgehalten werden kann. "Liegt die Testamentserstellung beim Erbfall schon lange zurück, dann ist eine erneute Wertermittlung sinnvoll", weiß Pascal Weß.
Tritt eine Erbschaft völlig unerwartet und plötzlich - ohne testamentarische Verfügung - ein, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Um auch in diesem Fall, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, ist die Bewertung der Immobilie äußerst sinnvoll. "Nicht nur aus emotionalen Gründen, sondern auch um Vermögensminderung zu verhindern, sollte es gar nicht erst zum Streit kommen", erklärt Pascal Weß. "Die Streitwerte sind in der Regel hoch, was dazu führt, dass Verfahrens- und Anwaltskosten oftmals zwangsläufig einen Verkauf provozieren. Die Entscheidung für einen Verkauf sollte aber besser bewusst und wohl überlegt getroffen werden."
Möchte keiner der Erben die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, dann sollten die Verkaufsmöglichkeiten und der Zeitpunkt gut abgewogen werden. Die Experten von VR Immobilien verfügen über die Marktkenntnis, das Fachwissen und langjährige Erfahrung bei der Immobilienvermittlung und können Erben fundiert beraten und bis zur Schlüsselübergabe kompetent begleiten.
Auf http://www.v-r-immobilien.de sind weitere Informationen zu Themen wie Hünfeld Haus verkaufen, Haus Verkauf Fulda, Makler Fulda und vielen mehr zu finden.
"Damit der Spruch ‚Haben Sie noch Familie oder haben Sie schon geerbt?‘ sich nicht bewahrheitet, ist es sinnvoll, sich vor bzw. nach dem Erbfall ausreichend zu informieren und entsprechende Vorbereitungen zu treffen", erklärt Pascal Weß, der Immobilienökonom und Geschäftsführer der VR Immobilien GmbH aus Fulda. "Denn aus Erfahrung wissen wir, dass bei einer Immobilienerbschaft häufig Auseinandersetzungen zwischen den Erben stattfinden." Ein Testament gewährleistet, dass das Erbe zugeordnet ist, das Vermögen erhalten bleibt und der Wille des Erblassers Berücksichtigung findet. Ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar kann dabei wertvolle Unterstützung leisten.
Zum Zeitpunkt der Testamentserstellung ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen. Ein qualifizierter Immobilienmakler nimmt dafür eine professionelle Immobilienbewertung vor und analysiert den Markt, so dass ein realistischer Wert im Testament festgehalten werden kann. "Liegt die Testamentserstellung beim Erbfall schon lange zurück, dann ist eine erneute Wertermittlung sinnvoll", weiß Pascal Weß.
Tritt eine Erbschaft völlig unerwartet und plötzlich - ohne testamentarische Verfügung - ein, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Um auch in diesem Fall, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, ist die Bewertung der Immobilie äußerst sinnvoll. "Nicht nur aus emotionalen Gründen, sondern auch um Vermögensminderung zu verhindern, sollte es gar nicht erst zum Streit kommen", erklärt Pascal Weß. "Die Streitwerte sind in der Regel hoch, was dazu führt, dass Verfahrens- und Anwaltskosten oftmals zwangsläufig einen Verkauf provozieren. Die Entscheidung für einen Verkauf sollte aber besser bewusst und wohl überlegt getroffen werden."
Möchte keiner der Erben die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, dann sollten die Verkaufsmöglichkeiten und der Zeitpunkt gut abgewogen werden. Die Experten von VR Immobilien verfügen über die Marktkenntnis, das Fachwissen und langjährige Erfahrung bei der Immobilienvermittlung und können Erben fundiert beraten und bis zur Schlüsselübergabe kompetent begleiten.
Auf http://www.v-r-immobilien.de sind weitere Informationen zu Themen wie Hünfeld Haus verkaufen, Haus Verkauf Fulda, Makler Fulda und vielen mehr zu finden.
Weitere Informationen
VR Immobilien GmbH, Herr Pascal Weß
Bahnhofstraße 1, 36037 Fulda, Deutschland
Tel.: 0661 / 289-660; http://www.v-r-immobilien.de
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Tel.: 0661 / 289-660; http://www.v-r-immobilien.de
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