27.03.2017 09:26 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Rückert Immobilien
Ohne Energieausweis kein Immobilienverkauf
Rückert Immobilien informiert Eigentümer über die Vorschriften der EnergieeinsparverordnungKurzfassung: Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind Immobilienbesitzer verpflichtet bei einem Verkauf, den dazugehörigen Energieausweis vorzulegen. Das Team von Rückert Immobilien berät zum Thema Energieausweis und kümmert sich schnell und zuverlässig um die Bereitstellung.
[Rückert Immobilien - 27.03.2017] Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind Immobilienbesitzer verpflichtet bei einem Verkauf, den dazugehörigen Energieausweis vorzulegen. Das Team von Rückert Immobilien berät zum Thema Energieausweis und kümmert sich schnell und zuverlässig um die Bereitstellung.
Seit dem am 1. Mai 2014 die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen an Immobilieneigentümer verändert, damit das Wohnen noch energieeffizienter wird. "Da der Energieausweis für den gesamten Verkaufsprozess relevant ist, kümmern wir uns für unsere Kunden bereits frühzeitig um das entsprechende Dokument", erklärt Sascha Rückert, Geschäftsführer des gleichnamigen Immobilienunternehmens.
Denn bereits bei der Vermarktung sind die Werte des Energieausweises aufzuführen, damit potenzielle Käufer diese in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen können. Ein Inserat im Internet oder einem Printmedium muss beispielsweise die Art des Energieausweises, die Energieeffizienzklasse und das Baujahr enthalten. Auch bei einem Besichtigungstermin muss der Energieausweis den Interessenten unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss ausgehändigt werden.
"Halten sich Immobilieneigentümer nicht an die Vorschriften der EnEv, dann drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 15.000 Euro", weiß Sascha Rückert. Zu Beginn einer Kooperation beraten die Experten ihre Kunden deshalb, welcher Energieausweis der Richtige ist. "Es gibt den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie beruht und den weitaus umfangreicheren Bedarfsausweis, der den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens darstellt."
Neben dem Energieausweis behält das Expertenteam von Rückert Immobilien für seine Kunden alle Formalitäten fest im Blick und berät und begleitet bei allen Schritten des Verkaufsprozesses. So liegen die Wertermittlung, die Vermarktung, das Interessentenmanagement, die Besichtigungstermine und die Übergabe in professionellen Händen und tragen zu einem reibungslosen Ablauf bei.
Weitere Informationen wie zum Beispiel auch zu Haus verkaufen Wiesbaden, Wiesbaden Immobilien, Wohnungen in Wiesbaden und mehr sind auf http://www.rueckert-immobilien.de erhältlich.
Seit dem am 1. Mai 2014 die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen an Immobilieneigentümer verändert, damit das Wohnen noch energieeffizienter wird. "Da der Energieausweis für den gesamten Verkaufsprozess relevant ist, kümmern wir uns für unsere Kunden bereits frühzeitig um das entsprechende Dokument", erklärt Sascha Rückert, Geschäftsführer des gleichnamigen Immobilienunternehmens.
Denn bereits bei der Vermarktung sind die Werte des Energieausweises aufzuführen, damit potenzielle Käufer diese in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen können. Ein Inserat im Internet oder einem Printmedium muss beispielsweise die Art des Energieausweises, die Energieeffizienzklasse und das Baujahr enthalten. Auch bei einem Besichtigungstermin muss der Energieausweis den Interessenten unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss ausgehändigt werden.
"Halten sich Immobilieneigentümer nicht an die Vorschriften der EnEv, dann drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 15.000 Euro", weiß Sascha Rückert. Zu Beginn einer Kooperation beraten die Experten ihre Kunden deshalb, welcher Energieausweis der Richtige ist. "Es gibt den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie beruht und den weitaus umfangreicheren Bedarfsausweis, der den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens darstellt."
Neben dem Energieausweis behält das Expertenteam von Rückert Immobilien für seine Kunden alle Formalitäten fest im Blick und berät und begleitet bei allen Schritten des Verkaufsprozesses. So liegen die Wertermittlung, die Vermarktung, das Interessentenmanagement, die Besichtigungstermine und die Übergabe in professionellen Händen und tragen zu einem reibungslosen Ablauf bei.
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Weitere Informationen
Rückert Immobilien, Herr Sascha Rückert
Stiftstraße 29, 65183 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: 0611 / 1851828; http://www.rueckert-immobilien.de/
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Autor der Pressemeldung "Ohne Energieausweis kein Immobilienverkauf" ist Rückert Immobilien, vertreten durch Sascha Rückert.