06.04.2017 09:32 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Sieger & Sieger Immobilien GmbH
Der passende Energieausweis für einen Immobilienverkauf
Sieger & Sieger informiert und hilft beim Thema EnergieausweisKurzfassung: Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung am 1. Mai 2014 sind Immobilieneigentümer verpflichtet, unaufgefordert den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Sieger & Sieger Immobilien berät zu diesem Thema und kümmert sich zuverlässig um die Erstellung des passenden Energieausweises.
[Sieger & Sieger Immobilien GmbH - 06.04.2017] Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung am 1. Mai 2014 sind Immobilieneigentümer verpflichtet, unaufgefordert den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Sieger & Sieger Immobilien berät zu diesem Thema und kümmert sich zuverlässig um die Erstellung des passenden Energieausweises.
Erstmals wurde im Jahre 1977 im Zuge der Ölkrise eine Wärmeschutzverordnung erlassen, die im Jahr 2002 von der Energieeinsparverordnung abgelöst wurde. Die letzte Fassung der EnEV ist 2014 in Kraft getreten. Darin wurden vor allem die Vorschriften zum Thema Energieausweis verändert. Deshalb sind nun im Falle einer Vermietung oder eines Immobilienverkaufs die Eigentümer verpflichtet, unaufgefordert den Interessenten den Energieausweis vorzulegen.
"Die Wichtigkeit des Energieausweises hat sich nochmals erhöht", weiß Stefan Sieger, Geschäftsführer des renommierten Troisdorfer Immobilienunternehmens Sieger & Sieger Immobilien. "Wir kümmern uns für unsere Kunden frühzeitig um das entsprechende Dokument." Denn über den gesamten Prozess eines Immobiliengeschäfts sind die Angaben aus dem Energieausweis relevant.
"Schon bei der Vermarktung sind die Werte aufzuführen, damit sich potentielle Mieter bzw. Käufer einen Überblick, über die energetische Qualität verschaffen können und dies in ihre Überlegungen mit einbeziehen können", erklärt Stefan Sieger. So muss beispielsweise ein Inserat im Internet oder einer Zeitung die Art die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und die Art des Energieausweises enthalten.
Der Gesetzgeber sieht dabei zwei mögliche Ausweisarten vor. Der verbrauchsorientierte Energieausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist umfangreicher und stellt den generellen Energieverbrauch dar, ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens.
Die Experten von Sieger & Sieger Immobilien kümmern sich für ihre Kunden um alle Formalitäten, wie z.B. die Erstellung des passenden Energieausweises, und stehen beim gesamten Vermietungs- bzw. Verkaufsprozess mit Rat und Tat zur Seite. Die Betreuung umfasst alle Aufgaben vom Wertgutachten, über ein ausgefeiltes Marketing- und Vertriebskonzept oder einer kompetenten Finanzierungsvermittlung bis zur professionellen Durchführung der Objektübergabe.
Auf http://www.immobilienverkauf-troisdorf.de finden Interessenten weiterführende Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen wie zum Beispiel zu Haus verkaufen Troisdorf, Haus verkaufen Troisdorf-Rotter See, Immobilienpreise Troisdorf und mehr.
Erstmals wurde im Jahre 1977 im Zuge der Ölkrise eine Wärmeschutzverordnung erlassen, die im Jahr 2002 von der Energieeinsparverordnung abgelöst wurde. Die letzte Fassung der EnEV ist 2014 in Kraft getreten. Darin wurden vor allem die Vorschriften zum Thema Energieausweis verändert. Deshalb sind nun im Falle einer Vermietung oder eines Immobilienverkaufs die Eigentümer verpflichtet, unaufgefordert den Interessenten den Energieausweis vorzulegen.
"Die Wichtigkeit des Energieausweises hat sich nochmals erhöht", weiß Stefan Sieger, Geschäftsführer des renommierten Troisdorfer Immobilienunternehmens Sieger & Sieger Immobilien. "Wir kümmern uns für unsere Kunden frühzeitig um das entsprechende Dokument." Denn über den gesamten Prozess eines Immobiliengeschäfts sind die Angaben aus dem Energieausweis relevant.
"Schon bei der Vermarktung sind die Werte aufzuführen, damit sich potentielle Mieter bzw. Käufer einen Überblick, über die energetische Qualität verschaffen können und dies in ihre Überlegungen mit einbeziehen können", erklärt Stefan Sieger. So muss beispielsweise ein Inserat im Internet oder einer Zeitung die Art die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und die Art des Energieausweises enthalten.
Der Gesetzgeber sieht dabei zwei mögliche Ausweisarten vor. Der verbrauchsorientierte Energieausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist umfangreicher und stellt den generellen Energieverbrauch dar, ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens.
Die Experten von Sieger & Sieger Immobilien kümmern sich für ihre Kunden um alle Formalitäten, wie z.B. die Erstellung des passenden Energieausweises, und stehen beim gesamten Vermietungs- bzw. Verkaufsprozess mit Rat und Tat zur Seite. Die Betreuung umfasst alle Aufgaben vom Wertgutachten, über ein ausgefeiltes Marketing- und Vertriebskonzept oder einer kompetenten Finanzierungsvermittlung bis zur professionellen Durchführung der Objektübergabe.
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Weitere Informationen
Sieger & Sieger Immobilien GmbH, Herr Stefan Sieger
Kölner Straße 23, 53840 Troisdorf, Deutschland
Tel.: +49 (0)2241 77 34 9; http://www.sieger-sieger.de
Kölner Straße 23, 53840 Troisdorf, Deutschland
Tel.: +49 (0)2241 77 34 9; http://www.sieger-sieger.de
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Autor der Pressemeldung "Der passende Energieausweis für einen Immobilienverkauf" ist Sieger & Sieger Immobilien GmbH, vertreten durch Stefan Sieger.