Bei der Erbschaftsteuer müssen Sie mit allem rechnen - vor allem mit einer zu hohen Bewertung durch die Finanzbehörde

Das neue E-Book von Lutz Schneider liefert alle wichtigen Informationen, wie Sie die drohende Überbewertung durch das Finanzamt vermeiden können
Kurzfassung: Bereits vor vielen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.

Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregegelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten und zum 01.01.2010 noch einmal geändert wurden.

Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen aber zu massiven Überbewertungen führen.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Deshalb kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Zusammenhang mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an.

Das neue E-Book von Lutz Schneider liefert alle wichtigen informationen zum Thema "Immobilienbewertung" und "Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer". Es kann kostenlos abgerufen werden.
Bei der Erbschaftsteuer müssen Sie mit allem rechnen - vor allem mit einer zu hohen Bewertung durch die Finanzbehörde Erbschaftsteuer Schenkungssteuer Überbewertung Finanzamt Grundbesitzwert
[Immobilienbewertung Lutz Schneider - 18.05.2017] Bereits vor vielen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.

Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregegelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten und zum 01.01.2010 noch einmal geändert wurden.

Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen aber zu massiven Überbewertungen führen.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Deshalb kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Zusammenhang mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an.

Das neue E-Book von Lutz Schneider liefert alle wichtigen informationen zum Thema "Immobilienbewertung" und "Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer". Es kann hier kostenlos abgerufen werden:
Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Immobilienbewertung
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Immobilien professionell bewerten. Lutz Schneider ist gemäß DIN EN ISO/IEC 1704 auf deutscher gesetzlicher Grundlage (AkkStelleG) zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S) und seit mehr als 25 Jahren als Immobiliensachverständiger tätig. Für alle Bewertungsanlässe werden fundierte Privat- und Gerichtsgutachten angefertigt. Dabei stehen die Qualität und die Nachvollziehbarkeit der Gutachten sowie ein marktorientiertes Bewertungsergebnis im Vordergrund.

Gerade bei besonderen Bewertungsaufgaben, bspw. in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten sowie bei der Bewertung in städtebaulichen Sanierungsgebieten sind besonderes Know-How und langjährige Erfahrungen erforderlich.

Lutz Schneider ist Mitglied im Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen, ist Vorsitzender im Sprengnetter Expertengremium für Immobilienwerte in der Region Oberlausitz, Lehrbeauftragter an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden (SVWA) sowie stellvertretender Vorsitzender im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen.

Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro
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