ADAC: Fahrzeughersteller entscheiden über Markterfolg Direkte Kaufsubventionen sind nicht erforderlich

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 16.05.2011
Pressemitteilung vom: 16.05.2011 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC: Fahrzeughersteller entscheiden über Markterfolg Direkte Kaufsubventionen sind nicht erforderlich Nach Ansicht des ADAC sind direkte Subventionen für den Kauf von Elektro-fahrzeugen nicht das entscheidende Mittel für eine erfolgreiche ...

[ADAC - 16.05.2011] ADAC: Fahrzeughersteller entscheiden über Markterfolg


Direkte Kaufsubventionen sind nicht erforderlich

Nach Ansicht des ADAC sind direkte Subventionen für den Kauf von Elektro-fahrzeugen nicht das entscheidende Mittel für eine erfolgreiche Einführung. Maßgeblich für den Erfolg beim Kunden wird viel mehr die Leistung der Auto-mobilhersteller sein, in absehbarer Zeit attraktive Elektro-Fahrzeuge auf den Markt zu bringen und dabei insbesondere die Batteriekosten drastisch zu sen-ken. Anlässlich der Vorstellung des zweiten Berichts der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) sagte ADAC Präsident Peter Meyer: "Ich finde es ent-täuschend, dass das Vertrauen in die Fähigkeiten der Industrie relativ klein ausfällt. Ich glaube, dass Elektromobilität auch ohne Kaufanreize Erfolg beim Kunden haben wird."

Grundsätzlich ist der ADAC mit den Ergebnissen der NPE zufrieden. Aller-dings fordert der Club, dass bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen die Interessen der Verbraucher an Gewicht gewinnen müssen. Meyer: "Klar muss auch sein: Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge dürfen die Autofahrer ins-gesamt nicht höher belasten. Die Mobilität der Halter herkömmlicher Fahrzeu-ge darf nicht eingeschränkt werden."

Sonderrechte für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr können laut ADAC ebenfalls ein geeigneter Baustein auf dem Weg zum Erfolg der Elektromobili-tät sein. Voraussetzung ist, dass diese moderat ausgestaltet sind und für den herkömmlichen Straßenverkehr keine Nachteile mit sich bringen. Unter ande-rem sollen E-Fahrzeuge Fahrspuren für den Busverkehr nutzen dürfen und speziell ausgewiesene Parkplätze in Städten erhalten.


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