14.09.2017 18:18 Uhr in Energie & Umwelt und in Gesellschaft & Familie von Alternative für Deutschland
Alexander Gauland: Bundesverwaltungsrichter haben sich am Grundgesetz orientiert
VersammlungsrechtKurzfassung: Politiker, die aus parteipolitischen Erwägungen heraus Veranstaltungen behindern oder verhindern, handelt rechtswidrig.
Dr. Alexander Gauland, Stellvertretender Sprecher, Fraktionsvorsitzender der AfD im Brandenburgischen Landtag
[Alternative für Deutschland - 14.09.2017] Berlin, 14. September 2017. Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die "Licht aus!"-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel (SPD) erklärt AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland: "Das Urteil der Bundesverwaltungsrichter ist sehr zu begrüßen und betont eigentlich nur das, was in einer funktionierenden Demokratie selbstverständlich sein sollte.
Ein Bürgermeister muss nicht die Meinung von Demonstranten teilen. Dennoch haben friedliche Demonstranten das Recht, eine angemeldete Versammlung ohne Beeinträchtigungen durch Staatsorgane abzuhalten. Das ist ein Grundrecht, das immer wieder durch Politiker der Altparteien verletzt wird. Das Grundsatzurteil aus Leipzig schiebt diesem antidemokratischen Gebaren nun endlich einen Riegel vor. Es gilt die Neutralitätspflicht für Amtsträger.
Es macht Mut, dass sich die Richter am Grundgesetz orientiert haben. Bei den Altparteien ist das offenbar nicht mehr der Fall. Und auch die mediale Rezeption zu dem Urteil offenbart ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis mancher Kommentatoren.
Nicht nur der Düsseldorfer OB, sondern auch viele seiner Amtskollegen in anderen Städten - Köln, Nürnberg - und auch manch ein Bundespolitiker, sollten aus ihrem rechtswidrigen Verhalten nun endlich die Konsequenzen ziehen."
www.afdtelevision.de
AfD - Dr. Alexander Gauland bewertet die Aussagen von Martin Schulz
www.youtube.com/watch?v=CrIooyPbhfw
Ein Bürgermeister muss nicht die Meinung von Demonstranten teilen. Dennoch haben friedliche Demonstranten das Recht, eine angemeldete Versammlung ohne Beeinträchtigungen durch Staatsorgane abzuhalten. Das ist ein Grundrecht, das immer wieder durch Politiker der Altparteien verletzt wird. Das Grundsatzurteil aus Leipzig schiebt diesem antidemokratischen Gebaren nun endlich einen Riegel vor. Es gilt die Neutralitätspflicht für Amtsträger.
Es macht Mut, dass sich die Richter am Grundgesetz orientiert haben. Bei den Altparteien ist das offenbar nicht mehr der Fall. Und auch die mediale Rezeption zu dem Urteil offenbart ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis mancher Kommentatoren.
Nicht nur der Düsseldorfer OB, sondern auch viele seiner Amtskollegen in anderen Städten - Köln, Nürnberg - und auch manch ein Bundespolitiker, sollten aus ihrem rechtswidrigen Verhalten nun endlich die Konsequenzen ziehen."
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Alternative für Deutschland, Frau Dr. Frauke Petry und Prof. Dr. Jörg Meuthen
Schillstr. 9, 10785 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 2205696 – 0; https://www.afd.de
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Autor der Pressemeldung "Alexander Gauland: Bundesverwaltungsrichter haben sich am Grundgesetz orientiert" ist Alternative für Deutschland, vertreten durch Dr. Frauke Petry und Prof. Dr. Jörg Meuthen.