01.11.2017 15:40 Uhr in Kultur & Kunst von Wal- und Delfinschutz-Forum gUG (WDSF)
dolphin aid" verliert Klage gegen das Wal- und Delfinschutz-Forum
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 25.10.2017 (AZ 28 O 368/16) eine Klage des Düsseldorfer Delfintherapie-Vermittlers „dolphin aid e.V.“ gegen die gemeinnützige Tierschutzorganisation Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) in 20 Klagepunkten abgewiesen. Streitpunkt war die Berichterstattung des WDSF auf seiner
[Wal- und Delfinschutz-Forum gUG (WDSF) - 01.11.2017] (Mynewsdesk) Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 25.10.2017 (AZ 28 O 368/16) eine Klage des Düsseldorfer Delfintherapie-Vermittlers „dolphin aid e.V.“ gegen die gemeinnützige Tierschutzorganisation Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) in 20 Klagepunkten abgewiesen. Streitpunkt war die Berichterstattung des WDSF auf seiner Homepage über den seines Erachtens „fragwürdigen Verein“ und die Haltung von Delfinen in den verschiedenen Anlagen, in welche dolphin aid mit Hilfe von Spenden kranke und behinderte Menschen für Delfintherapien vermittelt.
In dem Urteil des Landgerichts Köln heißt es, dass dem Kläger dolphin aid die geltend gemachten Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seines Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegenüber dem WDSF nicht zustehen. Es käme maßgeblich darauf an, ob es sich bei den Darstellungen des Beklagten um Tatsachenbehauptungen, dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit bzw. um ein Werturteil handelt.
Einige Veröffentlichungen des WDSF seien bei der unvoreingenommenen Betrachtung durch den Durchschnittsleser nicht sämtlich auf den Kläger zu beziehen, stellt das Gericht fest. Ebenso dürfe das WDSF das „geschäftliche Wirken“ von dolphin aid kritisch beleuchten, zumal „an der Bewertung des Verhaltens des Klägers als gemeinnützige Organisation ein großes öffentliches Interesse besteht, das durch die seitens der Beklagten herausgegebenen Veröffentlichungen befriedigt wird.“
Die streitgegenständlichen Äußerungen des WDSF, dass der Fernsehmoderator Hugo Egon Balder schon lange nach eigenen Angaben kein Botschafter mehr für dolphin aid sei, weil er von dem kommerziellen Missbrauch der Delfine bei Delfintherapien erfahren habe, würden sich laut dem vom Gericht abgelehnten Klageantrag auf eine Kritik an dem geschäftlichen Verhalten des Klägers beschränken, die nicht geeignet sei, diesen „verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.“ Die Äußerung des WDSF „Skandal - Dolphin aid „missbraucht“ Hugo Egon Balder für Sponsoring von Delfintherapien“ sei eine Bewertung im Sinne der Meinungsfreiheit des von Balder mitgeteilten Sachverhalts und keine Schmähkritik. Im März 2016 hatte auch Howard Carpendale dem WDSF mitteilen lassen, dass seine Mitgliedschaft bei dolphin aid vor ca. einem Jahr beendet worden sei. Der ebenfalls als Botschafter geführte Schauspieler Ralf Moeller teilte dem Kläger im März 2016 mit, dass er nicht mehr als Botschafter genannt werden möchte, führt das Gericht aus. Inzwischen sei er aber wieder erneut als Botschafter von dolphin aid gelistet, teilt das WDSF mit.
Auch die Äußerung, dass „die drei Promis (Hugo Egon Balder, Ralf Moeller, Howard Carpendale) vermutlich ohne Zustimmung von Balder und Moeller werbeträchtig für ein Golfturnier eingebunden waren“, sei eine wahre Tatsachenbehauptung.
Dass von Teilnehmern einer Delfintherpaie vermutet wird, dass die „eigenen Reisen und die Vorstandsaufwendungen (Gehälter?) des dolphin-aid-Vorstands auch aus steuerbegünstigten Spendentöpfen bezahlt werden“ sei ebenfalls eine tatsächliche Behauptung. Bei der Verwendung der Äußerung des WDSF „Alljährliche Abzocke von dolpin aid“ liege ebenfalls kein Unterlassungsanspruch vor, weil es sich um eine Bewertung durch das WDSF handelt.
Die Äußerung des WDSF „In Curacao können die Delfine nicht in das offene Meer schwimmen, weil sie in einer Lagune gefangen sind und dort gefüttert werden. Nur deshalb machen sie ihre Show-Kunststücke und reagieren auf Anweisung der Delfintrainer für das Schwimmen mit den Delfinen und der angeblichen „Delfintherapie“ mit den kleinen Patienten“ stellt sich als Meinungsäußerung mit tatsächlichem Kern dar, so das Gericht. Ebenso handelt es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung, dass in der „Dolphin Academy“ auf Curacao, die sich wie das vom Kläger vermittelte Therapiezentrum CDTC auf dem Gelände des „Sea Aquarium“ befindet, innerhalb einer Woche zwei Delfine verstarben. Die Äußerung des WDSF „Delfinarien vertuschen Verletzungen an Besuchern“ würde ein Leser nicht auf den Kläger beziehen, weil dieser in der betreffenden Passage nicht erwähnt werde, so das Gericht.
„Die Äußerung zu der Beteiligung von Frau Kuhnert (Anm.: Gründerin des Vereins „dolphin aid") und Herrn Evers (Anm.: Onkel von Frau Kuhnert und „dolphin aid“-Vorstand und zeitweise Geschäftsführer) an dem Hotel Dolphin Suites Resort entfernte die Beklagte mit Rücksicht auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hamburg (324 O 785/16)“, heißt es im Urteil des Landgerichts Köln.
Das Landgericht Köln legte fest, dass die Kosten des Rechtsstreits mit einem festgesetzten Streitwert von 105.000 Euro der Kläger „dolphin aid" tragen muss.
Das WDSF hat umfangreiche Urteil vollständig auf seiner Homepage veröffentlicht:?
https://www.wdsf.eu/delfintherapie/dolphin-aid
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In dem Urteil des Landgerichts Köln heißt es, dass dem Kläger dolphin aid die geltend gemachten Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seines Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegenüber dem WDSF nicht zustehen. Es käme maßgeblich darauf an, ob es sich bei den Darstellungen des Beklagten um Tatsachenbehauptungen, dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit bzw. um ein Werturteil handelt.
Einige Veröffentlichungen des WDSF seien bei der unvoreingenommenen Betrachtung durch den Durchschnittsleser nicht sämtlich auf den Kläger zu beziehen, stellt das Gericht fest. Ebenso dürfe das WDSF das „geschäftliche Wirken“ von dolphin aid kritisch beleuchten, zumal „an der Bewertung des Verhaltens des Klägers als gemeinnützige Organisation ein großes öffentliches Interesse besteht, das durch die seitens der Beklagten herausgegebenen Veröffentlichungen befriedigt wird.“
Die streitgegenständlichen Äußerungen des WDSF, dass der Fernsehmoderator Hugo Egon Balder schon lange nach eigenen Angaben kein Botschafter mehr für dolphin aid sei, weil er von dem kommerziellen Missbrauch der Delfine bei Delfintherapien erfahren habe, würden sich laut dem vom Gericht abgelehnten Klageantrag auf eine Kritik an dem geschäftlichen Verhalten des Klägers beschränken, die nicht geeignet sei, diesen „verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.“ Die Äußerung des WDSF „Skandal - Dolphin aid „missbraucht“ Hugo Egon Balder für Sponsoring von Delfintherapien“ sei eine Bewertung im Sinne der Meinungsfreiheit des von Balder mitgeteilten Sachverhalts und keine Schmähkritik. Im März 2016 hatte auch Howard Carpendale dem WDSF mitteilen lassen, dass seine Mitgliedschaft bei dolphin aid vor ca. einem Jahr beendet worden sei. Der ebenfalls als Botschafter geführte Schauspieler Ralf Moeller teilte dem Kläger im März 2016 mit, dass er nicht mehr als Botschafter genannt werden möchte, führt das Gericht aus. Inzwischen sei er aber wieder erneut als Botschafter von dolphin aid gelistet, teilt das WDSF mit.
Auch die Äußerung, dass „die drei Promis (Hugo Egon Balder, Ralf Moeller, Howard Carpendale) vermutlich ohne Zustimmung von Balder und Moeller werbeträchtig für ein Golfturnier eingebunden waren“, sei eine wahre Tatsachenbehauptung.
Dass von Teilnehmern einer Delfintherpaie vermutet wird, dass die „eigenen Reisen und die Vorstandsaufwendungen (Gehälter?) des dolphin-aid-Vorstands auch aus steuerbegünstigten Spendentöpfen bezahlt werden“ sei ebenfalls eine tatsächliche Behauptung. Bei der Verwendung der Äußerung des WDSF „Alljährliche Abzocke von dolpin aid“ liege ebenfalls kein Unterlassungsanspruch vor, weil es sich um eine Bewertung durch das WDSF handelt.
Die Äußerung des WDSF „In Curacao können die Delfine nicht in das offene Meer schwimmen, weil sie in einer Lagune gefangen sind und dort gefüttert werden. Nur deshalb machen sie ihre Show-Kunststücke und reagieren auf Anweisung der Delfintrainer für das Schwimmen mit den Delfinen und der angeblichen „Delfintherapie“ mit den kleinen Patienten“ stellt sich als Meinungsäußerung mit tatsächlichem Kern dar, so das Gericht. Ebenso handelt es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung, dass in der „Dolphin Academy“ auf Curacao, die sich wie das vom Kläger vermittelte Therapiezentrum CDTC auf dem Gelände des „Sea Aquarium“ befindet, innerhalb einer Woche zwei Delfine verstarben. Die Äußerung des WDSF „Delfinarien vertuschen Verletzungen an Besuchern“ würde ein Leser nicht auf den Kläger beziehen, weil dieser in der betreffenden Passage nicht erwähnt werde, so das Gericht.
„Die Äußerung zu der Beteiligung von Frau Kuhnert (Anm.: Gründerin des Vereins „dolphin aid") und Herrn Evers (Anm.: Onkel von Frau Kuhnert und „dolphin aid“-Vorstand und zeitweise Geschäftsführer) an dem Hotel Dolphin Suites Resort entfernte die Beklagte mit Rücksicht auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hamburg (324 O 785/16)“, heißt es im Urteil des Landgerichts Köln.
Das Landgericht Köln legte fest, dass die Kosten des Rechtsstreits mit einem festgesetzten Streitwert von 105.000 Euro der Kläger „dolphin aid" tragen muss.
Das WDSF hat umfangreiche Urteil vollständig auf seiner Homepage veröffentlicht:?
https://www.wdsf.eu/delfintherapie/dolphin-aid
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Möllerstr. 19, 58119 Hagen, -
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