Kindeswohl ist der beste Kindesschutz

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 14.12.2010
Pressemitteilung vom: 14.12.2010 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Die Vorstellungen der Familienministerin Schröder zum Thema Kindesschutz bekämpfen Symptome, verbessern aber nicht die Situation. Wer Kinder allein durch ein verstärktes Kontroll- und Sanktionssystem schützen will, liegt schon im Grundansatz ...

[Die Linke. im Bundestag - 14.12.2010] Kindeswohl ist der beste Kindesschutz


"Die Vorstellungen der Familienministerin Schröder zum Thema Kindesschutz bekämpfen Symptome, verbessern aber nicht die Situation. Wer Kinder allein durch ein verstärktes Kontroll- und Sanktionssystem schützen will, liegt schon im Grundansatz falsch", erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Diana Golze, zum heute vorgestellten Entwurf eines Kindesschutzgesetzes. Golze weiter:

"Wenn Ministerin Schröder erklärt: "Kinder brauchen unsere schützenden Hände und wachen Augen.", dann hat sie den Grundcharakter der Jugendhilfe als vorsorgende und unterstützende Hilfeeinrichtung immer noch nicht verstanden. Denn im Mittelpunkt eines effektiven Kindesschutzes muss das Kindeswohl stehen und nicht die Frage, wer durch wen wie stark und mit welchen Kompetenzen kontrolliert wird. Wer Jugendämter mit verstärkten Kontrollmechanismen und damit mit weiteren zusätzlichen Aufgaben betraut, muss gleichzeitig auch sagen, wie er dies finanzieren will. Das aber habe ich von Frau Schröder wieder einmal nicht gehört. Eine solche Politik sorgt nicht für eine Stärkung, sondern für seine Schwächung des Kindesschutzes, weil es die Jugendämter mit ihrem derzeitigen bereits ausgedünnten Personal vor eine nicht mehr zu bewältigende Aufgabe stellt.

Die heutige Vorstellung der Pläne der Ministerin zum Kindesschutz macht vor allem eines deutlich: Wir brauchen eine gesellschaftliche Stärkung der Kinder und Jugendlichen. Darum sagt DIE LINKE: Kinder brauchen eine Gesellschaft, die ihnen in allen Lebenslagen Schutz, Förderung und Beteiligung gewährleistet.

Dies zum Beispiel im Kinder- und Jugendhilfegesetz mit einem Rechtsanspruch auf Beratung für alle Kinder und Jugendlichen nicht nur in Not- und Krisensituationen festzuschreiben, wäre ein erster und wichtiger Schritt gewesen. Darum bleiben wir dabei: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz."

F.d.R. Beate Figgener


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