Menschenrechts¬beauftragter kritisiert Urteile gegen Journalistin Irina Chalip und gegen die Wahlkampfleiter zweier ex-Präsidentschaftskandidaten in W

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 16.05.2011
Pressemitteilung vom: 16.05.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Zur heutigen Verurteilung der Journalistin Irina Chalip und der Wahlkampfleiter von zwei ex-Präsidentschaftskandidaten in Weißrussland erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, heute (16.05.): "Die ...

[Auswärtiges Amt - 16.05.2011] Menschenrechts¬beauftragter kritisiert Urteile gegen Journalistin Irina Chalip und gegen die Wahlkampfleiter zweier ex-Präsidentschaftskandidaten in Weißrussland


Zur heutigen Verurteilung der Journalistin Irina Chalip und der Wahlkampfleiter von zwei ex-Präsidentschaftskandidaten in Weißrussland erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, heute (16.05.):

"Die zweijährige Haftstrafe unter Aufschub des Vollzugs gegen Irina Chalip verurteile ich scharf. Ebenso verurteile ich die zweijährige Haftstrafe auf Bewährung gegen Sergej Marzelew, Wahlkampfleiter von ex-Präsidentschaftskandidat Statkewitsch, und die dreijährige Haftstrafe in offenem Vollzug gegen Pawel Sewerinez, Wahlkampfleiter des ex-Präsidentschaftskandidaten Rymaschewski. Die Verurteilten haben – wie zehntausende andere weißrussische Bürger auch – ihr Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen.

Die Bundesregierung fordert die umgehende Revision aller politisch motivierten Urteile. Ich erinnere die Führung Weißrusslands nachdrücklich daran, dass sie die Menschenrechte ihrer Bürger schützen muss. Alle politischen Gefangenen müssen freigelassen werden, alle Menschen in Weißrussland haben das Recht auf ein Leben in Freiheit und Würde.

Deutschland steht an der Seite derjenigen, die sich für Demokratie und Freiheit in Weißrussland einsetzen."

Ein Minsker Gericht fällte heute die Urteile gegen die drei Angeklagten wegen ihrer Teilnahme an Protesten gegen die verfälschten Präsidentenwahlen am 19. Dezember 2010. Über die endgültige Aufhebung des Vollzugs der Haftstrafe gegen Irina Chalip wird in zwei Jahren gerichtlich entschieden.

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