Interviewerinnen und Interviewer sind während des Zensus 2011 gesetzlich unfallversichert

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV, 17.05.2011
Pressemitteilung vom: 17.05.2011 von der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV aus Berlin-Mitte

Kurzfassung: 17.05.2011 Die Haushaltsbefragungen für den Zensus 2011 haben begonnen. Deutschlandweit sind etwa 80.000 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer unterwegs. Sie suchen knapp acht Millionen Bundesbürger in Haushalten, Wohnheimen und ...

[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 17.05.2011] Interviewerinnen und Interviewer sind während des Zensus 2011 gesetzlich unfallversichert


17.05.2011
Die Haushaltsbefragungen für den Zensus 2011 haben begonnen. Deutschlandweit sind etwa 80.000 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer unterwegs. Sie suchen knapp acht Millionen Bundesbürger in Haushalten, Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften auf und helfen ihnen beim Ausfüllen der Fragebogen. Während ihrer Tätigkeit für den Zensus stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände vor dem Hintergrund des Zensus 2011 hin.

Egal ob ein Interviewer im Hausflur eines Befragten stolpert oder auf dem Weg zum Interviewtermin von einem Auto angefahren wird. Er steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt für die Folgen von Körperschäden durch Arbeits- und Wegeunfälle auf. Geschieht ein solcher Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und gegebenenfalls eine anschließende Rehabilitation. Bei bleibenden Gesundheitsschäden zahlt sie zudem eine Rente. Wichtig ist dabei, dass der Versicherte nach einem Unfall so schnell wie möglich den nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsucht. Dieser Arzt ist für die Behandlung von Unfallfolgen besonders qualifiziert und daher zur Versorgung von Versicherten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugelassen.

Der Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer wird von sogenannten Erhebungsstellen organisiert, die von den Landkreisen, Städten beziehungsweise Gemeinden eingerichtet wurden. Zuständig für die Interviewerinnen und Interviewer ist im Falle eines Unfalls der für die jeweilige Gemeinde zuständige Unfallversicherungsträger.

Adressen und Kontaktdaten erhalten Sie im Internet unter: http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen




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