12.04.2018 08:30 Uhr in Energie & Umwelt von Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
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(Mynewsdesk) Am 10. April 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die für die Berechnung der Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für Häuser und Grundstücke verfassungswidrig seien.
Kein Wunder, in Westdeutschland sind bisher Werte aus dem Jahr 1964 zu Grunde gelegt worden, in Ostdeutschland sogar Werte aus dem Jahr 1935. Das führt dazu, dass aktuelle Entwicklungen seit Jahren unberücksichtigt blieben. Ein Haus, dass in den 1960er Jahren in einem unbeliebten ... ... weiter lesen Quelle
Kein Wunder, in Westdeutschland sind bisher Werte aus dem Jahr 1964 zu Grunde gelegt worden, in Ostdeutschland sogar Werte aus dem Jahr 1935. Das führt dazu, dass aktuelle Entwicklungen seit Jahren unberücksichtigt blieben. Ein Haus, dass in den 1960er Jahren in einem unbeliebten ... ... weiter lesen Quelle
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Annika Levin
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
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99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
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Autor der Pressemeldung "Reform der Grundsteuer: Hausbau darf kein Luxus werden!" ist Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH, vertreten durch Annika Levin.