Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Fulda
Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht weiter auf Erfolgskurs vor dem Landgericht FuldaKurzfassung: Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht
[Ciper & Coll. - 15.05.2018] Landgericht Fulda vom 30.04.2018
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwere Hirnschädigung durch fehlerhafte Geburtseinleitung und postnatale Versorgung, 400.000,- Euro, LG Fulda, Az.: 2 O 208/06
Chronologie:
Die geburtsgeschädigte Patientin wurde in 2004 geboren. Anlässlich des Geburtsvorganges traten eine Reihe von Komplikationen ein, denen ärztlicherseits nicht lege artis begegnet wurden. Es trat u.a. eine Hirnblutung ein, sowie ein Dekubitus. Die Geschädigte ist seither dauerhaft pflegebedürftig.
Verfahren:
Das Landgericht Fulda hat zu dem Vorfall mehrere fachmedizinische Gutachten eingeholt, die im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bestätigten. Infolgedessen hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 400.000,- Euro vorgeschlagen. Es besteht noch die Möglichkeit, diesem Vergleich zu widersprechen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Geburtsschadenfälle zeichnen sich oftmals durch einen hohen finanziellen Aufwand für involvierte Haftpflichtversicherer aus. Gerade deshalb versuchen diese, derartige Verfahren in die Länge zu ziehen. Die vorliegende Klageschrift haben die Prozessvertreter der Geschädigten vor zwölf Jahren eingereicht. In solchen Fällen ist im Grunde genommen der Rechtsgeber gefordert, auf eine kürzere Prozessdauer hinzuwirken, stellen die Fachanwälte für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM und D.C. Mahr LLM fest.
Über uns:
Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Kanzlei. Durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten. Als Mitgesellschafter der "Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.
Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.
Es ist beabsichtigt weitere Standorte zu gründen. Das anwaltliche Standesrecht erlaubt es seit Kurzem, dass Rechtsanwälte auch Zweigstellen unterhalten dürfen.
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwere Hirnschädigung durch fehlerhafte Geburtseinleitung und postnatale Versorgung, 400.000,- Euro, LG Fulda, Az.: 2 O 208/06
Chronologie:
Die geburtsgeschädigte Patientin wurde in 2004 geboren. Anlässlich des Geburtsvorganges traten eine Reihe von Komplikationen ein, denen ärztlicherseits nicht lege artis begegnet wurden. Es trat u.a. eine Hirnblutung ein, sowie ein Dekubitus. Die Geschädigte ist seither dauerhaft pflegebedürftig.
Verfahren:
Das Landgericht Fulda hat zu dem Vorfall mehrere fachmedizinische Gutachten eingeholt, die im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bestätigten. Infolgedessen hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 400.000,- Euro vorgeschlagen. Es besteht noch die Möglichkeit, diesem Vergleich zu widersprechen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Geburtsschadenfälle zeichnen sich oftmals durch einen hohen finanziellen Aufwand für involvierte Haftpflichtversicherer aus. Gerade deshalb versuchen diese, derartige Verfahren in die Länge zu ziehen. Die vorliegende Klageschrift haben die Prozessvertreter der Geschädigten vor zwölf Jahren eingereicht. In solchen Fällen ist im Grunde genommen der Rechtsgeber gefordert, auf eine kürzere Prozessdauer hinzuwirken, stellen die Fachanwälte für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM und D.C. Mahr LLM fest.
Über uns:
Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Kanzlei. Durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten. Als Mitgesellschafter der "Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.
Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.
Es ist beabsichtigt weitere Standorte zu gründen. Das anwaltliche Standesrecht erlaubt es seit Kurzem, dass Rechtsanwälte auch Zweigstellen unterhalten dürfen.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
Ku'damm 217, 1079 Berlin, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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