25.06.2018 08:13 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Michael Lindenmayer Immobilien
Der richtige Energieausweis für den Immobilienverkauf
Welche Dokumente und Maßnahmen laut Energieeinsparverordnung verpflichtend sindKurzfassung: Die Bundesrepublik Deutschland hat 2014 im Rahmen der Energie- und Klimapolitik die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft gesetzt. Die Experten von Michael Lindenmayer Immobilien informieren, welche Anforderungen daraus für Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie resultieren.
[Michael Lindenmayer Immobilien - 25.06.2018] Die Bundesrepublik Deutschland hat 2014 im Rahmen der Energie- und Klimapolitik die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft gesetzt. Die Experten von Michael Lindenmayer Immobilien informieren, welche Anforderungen daraus für Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie resultieren.
Bei jedem Immobilienverkauf muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Dieser hat dadurch eine enorme Bedeutung im Verkaufsprozess. "Den meisten ist nicht bewusst, dass ihnen hohe Geldstrafen drohen, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten", erklärt der erfahrene Immobilienmakler Michael Lindenmayer. "Wir nehmen die Aufgabe, unsere Kunden nachhaltig davor zu schützen, sehr ernst."
Die Immobilienprofis aus Leinfelden-Echterdingen beraten Verkaufswillige dazu, welcher Ausweis der richtige ist und kooperieren für die Erstellung mit einem seriösen Partner und zertifizierten Energieberatern. Es kann zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Verbräuchen der letzten drei Jahre und stellt somit das spezifische Nutzerverhalten der Bewohner dar. Der detailliertere Bedarfsausweis spiegelt die energetische Qualität einer Immobilie im Allgemeinen unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten wider. Beide Ausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.
Bereits bei der Vermarktung einer zum Verkauf stehenden Immobilie muss die Anzeige Auskunft über die Energiekennzahlen wie die Art des Energieausweises oder Effizienzklasse eines Gebäudes geben. Denn diese haben mittlerweile erheblichen Einfluss auf den Kaufpreis und die Kaufentscheidung der Interessenten. Steht dann der Besichtigungstermin an, ist es Pflicht, den Interessenten eine Kopie des Energieausweises unaufgefordert auszuhändigen. Zur Beurkundung beim Notar muss ebenfalls der Energieausweis vorliegen, da sonst der Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß geschlossen werden kann. Spätestens bei der Übergabe geht dann das Original an den neuen Besitzer über.
Die Experten von Lindenmayer kennen sich bestens mit den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken, die sich aus dem Verkauf einer Immobilie ergeben, aus. Sie betreuen ihre Kunden umfassend über den gesamten Verkaufsprozess hinweg und stehen ihnen mit Rat und Tat neben dem Thema Energieausweis auch bei der Wertermittlung, Vermarktung, den Besichtigungen und der Übergabe zur Seite.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema aber auch zu Immobilien Filderstadt, Immobilienmakler Ostfildern, Haus verkaufen Leinfelden-Echterdingen und mehr sind auf https://www.lindenmayer-immobilien.de zu finden.
Bei jedem Immobilienverkauf muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Dieser hat dadurch eine enorme Bedeutung im Verkaufsprozess. "Den meisten ist nicht bewusst, dass ihnen hohe Geldstrafen drohen, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten", erklärt der erfahrene Immobilienmakler Michael Lindenmayer. "Wir nehmen die Aufgabe, unsere Kunden nachhaltig davor zu schützen, sehr ernst."
Die Immobilienprofis aus Leinfelden-Echterdingen beraten Verkaufswillige dazu, welcher Ausweis der richtige ist und kooperieren für die Erstellung mit einem seriösen Partner und zertifizierten Energieberatern. Es kann zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Verbräuchen der letzten drei Jahre und stellt somit das spezifische Nutzerverhalten der Bewohner dar. Der detailliertere Bedarfsausweis spiegelt die energetische Qualität einer Immobilie im Allgemeinen unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten wider. Beide Ausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.
Bereits bei der Vermarktung einer zum Verkauf stehenden Immobilie muss die Anzeige Auskunft über die Energiekennzahlen wie die Art des Energieausweises oder Effizienzklasse eines Gebäudes geben. Denn diese haben mittlerweile erheblichen Einfluss auf den Kaufpreis und die Kaufentscheidung der Interessenten. Steht dann der Besichtigungstermin an, ist es Pflicht, den Interessenten eine Kopie des Energieausweises unaufgefordert auszuhändigen. Zur Beurkundung beim Notar muss ebenfalls der Energieausweis vorliegen, da sonst der Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß geschlossen werden kann. Spätestens bei der Übergabe geht dann das Original an den neuen Besitzer über.
Die Experten von Lindenmayer kennen sich bestens mit den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken, die sich aus dem Verkauf einer Immobilie ergeben, aus. Sie betreuen ihre Kunden umfassend über den gesamten Verkaufsprozess hinweg und stehen ihnen mit Rat und Tat neben dem Thema Energieausweis auch bei der Wertermittlung, Vermarktung, den Besichtigungen und der Übergabe zur Seite.
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Michael Lindenmayer Immobilien, Herr Michael Lindenmayer
Flattichstraße 14, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Deutschland
Tel.: 0711 / 4791555; https://www.lindenmayer-immobilien.de
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