17.12.2018 16:20 Uhr in Hobby & Unterhaltung von SIGNAL IDUNA
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(Mynewsdesk) * Nur 17 Prozent der Arbeitgeber kennen Vorgaben zur Zuschusspflicht
* Jeder Vierte weiß, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ab 1.1.2019 gilt
* Weiterer Beratungsbedarf bei Arbeitgebern über Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent ... ... weiter lesen Quelle
* Jeder Vierte weiß, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ab 1.1.2019 gilt
* Weiterer Beratungsbedarf bei Arbeitgebern über Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent ... ... weiter lesen Quelle
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Die Pressemeldung "Online-Umfrage: Die Zuschusspflicht bei Betriebsrenten kommmt ab 1. Januar 2019" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Online-Umfrage: Die Zuschusspflicht bei Betriebsrenten kommmt ab 1. Januar 2019" ist SIGNAL IDUNA, vertreten durch Thomas Wedrich.