11.06.2019 13:50 Uhr in Hobby & Unterhaltung von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.
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(Mynewsdesk) Fahranfänger und Senioren – diese beiden Gruppen stellen im Straßenverkehr ein ähnlich großes Risiko dar. Für Fahranfänger hat der Gesetzgeber deshalb bereits 1986 den Führerschein auf Probe eingeführt. Der Rechtsanwalt Jens Dötsch, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), rät aber davon ab, eine pauschale Prüfung speziell für Senioren einzuführen. Ähnlich wie beim Führerschein auf Probe sollte ein verschuldeter Unfall aber ...
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Swen Walentowski
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Autor der Pressemeldung "Interview mit dem Verkehrsanwalt Jens Dötsch: Ältere Autofahrer nicht pauschal als Risikogruppe abstempeln" ist Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V., vertreten durch Swen Walentowski.