17.07.2019 15:10 Uhr in Hobby & Unterhaltung von Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Antrag im Bayerischen Landtag verabschiedet / Schnellschuss bei der Düngeverordnung vermeiden
Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 17. Juli 2019 - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt das Votum des Bayerischen Landtags für eine sorgfältige Evaluierung der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Düngeverordnung. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute im Plenum einem entsprechenden Antrag (Drucksache 18/1814) zu, die Auswirkungen der Regeln bis Mitte 2021 zu überprüfen. Eine von der Bundesregierung ins Spiel gebrachte kurzfristige Verschärfung der Düngevorschriften sei den ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 17.07.2019] (Mynewsdesk) München, 17. Juli 2019 - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt das Votum des Bayerischen Landtags für eine sorgfältige Evaluierung der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Düngeverordnung. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute im Plenum einem entsprechenden Antrag (Drucksache 18/1814) zu, die Auswirkungen der Regeln bis Mitte 2021 zu überprüfen. Eine von der Bundesregierung ins Spiel gebrachte kurzfristige Verschärfung der Düngevorschriften sei den betroffenen Landwirten nicht zuzumuten.
Dazu GVB-Präsident Jürgen Gros: „Bayern braucht sauberes Grundwasser. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Düngemitteln ist dabei wesentlich. Welchen Beitrag die erst seit Juni 2017 gültige Verordnung dazu leistet, sollte der Gesetzgeber allerdings sorgfältig untersuchen. So viel Zeit muss sein, um einen Schnellschuss zu vermeiden und um eine potenzielle Gesetzesänderung auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen. Erst wenn die Effekte der Anstrengungen der Landwirte bekannt sind, lassen sich auf Basis von Fakten zielgerichtete Maßnahmen ableiten. Deshalb ist es richtig, wenn der Landtag die Staatsregierung dazu auffordert, auf Bundesebene gegen vorschnellen Aktionismus bei der Düngeverordnung einzutreten.“
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Dazu GVB-Präsident Jürgen Gros: „Bayern braucht sauberes Grundwasser. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Düngemitteln ist dabei wesentlich. Welchen Beitrag die erst seit Juni 2017 gültige Verordnung dazu leistet, sollte der Gesetzgeber allerdings sorgfältig untersuchen. So viel Zeit muss sein, um einen Schnellschuss zu vermeiden und um eine potenzielle Gesetzesänderung auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen. Erst wenn die Effekte der Anstrengungen der Landwirte bekannt sind, lassen sich auf Basis von Fakten zielgerichtete Maßnahmen ableiten. Deshalb ist es richtig, wenn der Landtag die Staatsregierung dazu auffordert, auf Bundesebene gegen vorschnellen Aktionismus bei der Düngeverordnung einzutreten.“
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Türkenstr. -24 22, 80333 München, -
Tel.: 089 2868 3401; http://shortpr.com/8gp1xi
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